Betreff
Durchführung einer überörtlichen Erhebung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof: Investitionsrückstände Teil 4
Vorlage
V-KT/25/138
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

In den Jahren 2020 und 2021 hat der Niedersächsische Landesrechnunghof eine Bestandserhebung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ bei allen niedersächsischen Kommunen durchgeführt. Der entsprechende Bericht ist dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2021 – Vorlage V-KT/21/090 bekannt gegeben worden.

Die dabei ermittelten Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen lagen deutlich über den bundesweiten Werten des KfW-Kommunalpanels 2021 und wiesen große regionale Unterschiede sowie deutliche Abweichungen im Vergleich der Kommunaltypen und Größenklassen auf. Die überörtliche Kommunalprüfung untersuchte daher in den Jahren 2022 und 2023 zunächst die Investitionsrückstände der „großen Städte“ (Teil 2) und in den Jahren 2023 und 2024 die der „kleinen Kommunen“ (Teil 3) mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 2024/2025 folgten dann die 36 niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover (Teil 4). Auch dieser Teil ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der entsprechende Erhebungsbericht liegt vor.

Der Erhebungsbericht wird hiermit zur Information vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:

Erhebungsbericht