Sachverhalt:
In den Jahren 2020
und 2021 hat der Niedersächsische Landesrechnunghof eine Bestandserhebung
„Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ bei allen niedersächsischen
Kommunen durchgeführt. Der entsprechende Bericht ist dem Kreistag in seiner
Sitzung am 14.10.2021 – Vorlage V-KT/21/090 bekannt gegeben worden.
Die dabei
ermittelten Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen lagen
deutlich über den bundesweiten Werten des KfW-Kommunalpanels 2021 und wiesen
große regionale Unterschiede sowie deutliche Abweichungen im Vergleich der
Kommunaltypen und Größenklassen auf. Die überörtliche Kommunalprüfung
untersuchte daher in den Jahren 2022 und 2023 zunächst die
Investitionsrückstände der „großen Städte“ (Teil 2) und in den Jahren 2023 und
2024 die der „kleinen Kommunen“ (Teil 3) mit unter 10.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern. 2024/2025 folgten dann die 36 niedersächsischen Landkreise und die
Region Hannover (Teil 4). Auch dieser Teil ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Der entsprechende Erhebungsbericht liegt vor.
Der Erhebungsbericht
wird hiermit zur Information vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Erhebungsbericht
