Betreff
Umsetzung des Radwegeausbauprogramms
Vorlage
V-VERK/25/288
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Ausbauplanungen für den Radweg entlang der K 357 von der Kreisgrenze des Landkreises Emsland bis Lastrup – mit Ausnahme der Ortskernentlastungsstraße Lindern – werden eingestellt.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.06.2021 ein erstes Radwegeausbauprogramm auf den Weg gebracht. Neben den regelmäßigen Sanierungen und dem Neubau von Radwegen an Kreisstraßen hatte der Kreistag am 04.04.2019 beschlossen, bestehende Radwege möglichst auf 2,50 m zu verbreitern, um das Radwegenetz an Kreisstraßen zu verbessern. In diesem ersten Radwegeausbauprogramm war u. a. auch der Ausbau des Radweges an der K 357 von der Kreisgrenze des Landkreises Emsland bis Lastrup – mit Ausnahme der Ortskernentlastungsstraße Lindern – auf einer Länge von ca. 6 km vorgesehen.

Die K 357 quert in zwei Bereichen, etwa in Höhe von Auen und südlich von Großenging, das

EU-Vogelschutzgebiet 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“. Dieses Vogelschutzgebiet 66 wurde in Auen in das Landschaftsschutzgebiet 40 „Mittelradde und Marka“ und südlich von Großenging in das Landschaftsschutzgebiet 50 „Südradde“ integriert.

Aufgrund dieser Situation wurde zunächst die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert und um eine erste Einschätzung zur Durchführung der Maßnahme gebeten. Hierfür wurde eine gemeinsame Begehung vorgenommen, um das Maß der Auswirkungen in der Örtlichkeit zu beurteilen.

Bei der Begehung wurde festgestellt, dass ein regelkonformer Ausbau des Radweges auf eine Breite von 2,50 m mit einem Trennstreifen von 1,75 m nur umgesetzt werden kann, wenn der Entwässerungsgraben auf gesamter Strecke entlang der K 357 verlegt wird. Daraus resultiert, dass erheblich in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden müsste. Es wären auch Wallhecken in einem nicht geringen Umfang (ca. 630 m) zu entfernen.

Zudem wäre aufgrund des derzeit auf langen Streckenabschnitten nur ca. 1,00 m breiten vorhandenen Trennstreifens für die Verbreiterung des Radweges und des Trennstreifens in diesen Bereichen eine zusätzlich Flächeninanspruchnahme in einer Breite von 2,00 m erforderlich.

Durch eine mögliche Verlegung des Radweges hinter die Baumreihen/Wallhecken wäre jedoch in hohem Maße Grunderwerb erforderlich. Außerdem würde die Inanspruchnahme der Freiflächen hinter den Baumreihen/Wallhecken neben einer erheblichen Flächenversiegelung auch eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete verursachen.

Hinsichtlich der Betroffenheiten der Schutzgebiete ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Die zu erwartenden Eingriffe in die Umweltbelange sind nach einer ersten Einschätzung so erheblich, dass eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Aus dieser UVP-Pflicht resultiert die Notwendigkeit zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

Für eine Verbreiterung wäre entweder enorm viel Grunderwerb zu tätigen oder aufgrund von Entnahmen ein großer Kompensationsaufwand zu betreiben. Insgesamt sind von der 6.028 m langen Strecke ca. 2.805 m als kritisch zu betrachten, dies entspricht ca. 46,5 % der gesamten Strecke.

Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Eingriffe in Natur und Umwelt bzw. des beträchtlichen Umfangs an Grunderwerb wird empfohlen, diese Radwegausbaumaßnahme nicht weiter zu verfolgen.

Zum Planungsstand wird in der Sitzung weiter vorgetragen.