Betreff
Kommunalwahl 2026 -- Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl sowie eine etwaige Stichwahl
Vorlage
V-KA/25/840
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

1.         Die Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat im Landkreis Cloppenburg wird gemeinsam mit der nächsten kommunalen allgemeinen Neuwahl durchgeführt und als Wahltag Sonntag, der 13.09.2026, bestimmt.

2.         Eine etwaige Stichwahl zur Direktwahl findet am 27.09.2026 statt.


Sachverhalt:

Die Amtszeit des amtierenden Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cloppenburg, Herrn Landrat Johann Wimberg, endet mit Ablauf des 31.10.2026. Demzufolge ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates ab dem 01.11.2026 von den Wahlberechtigten im Landkreis Cloppenburg zu wählen.

1.    Bestimmung des Wahltages zur Wahl einer Landrätin/eines Landrats

Den Wahltag der Direktwahl bestimmt gemäß § 45b Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Kreistag.

Da die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers an einem Sonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr stattzufinden hat, ist Sonntag, der 03.05.2026 der frühestmögliche Termin für den Wahltag  (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, § 45b Abs. 1 NKWG).

Der Wahltag für die nächsten Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen wurde von der Niedersächsischen Landesregierung durch Verordnung vom 25.05.2025 auf den 13.09.2026 festgelegt.

Aus Gründen der Vereinfachung sollten die beiden Wahlen am selben Tag, nämlich am Sonntag, den 13.09.2026 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.

2.    Bestimmung des Tages einer etwaigen Stichwahl

Grundsätzlich findet eine etwaige Stichwahl nach § 45 b Abs. 3 Satz 1 NKWG am zweiten Sonntag nach dem eigentlichen Wahltag statt. Sollte der 13.09.2026 als Wahltag bestimmt werden, würde demzufolge die etwaige Stichwahl auf den 27.09.2026 fallen.