Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1.
Die Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat im
Landkreis Cloppenburg wird gemeinsam mit der nächsten kommunalen allgemeinen
Neuwahl durchgeführt und als Wahltag Sonntag, der 13.09.2026, bestimmt.
2.
Eine etwaige Stichwahl zur Direktwahl findet
am 27.09.2026 statt.
Sachverhalt:
Die Amtszeit des amtierenden
Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cloppenburg, Herrn Landrat Johann
Wimberg, endet mit Ablauf des 31.10.2026. Demzufolge ist eine Nachfolgerin bzw.
ein Nachfolger für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates ab dem 01.11.2026
von den Wahlberechtigten im Landkreis Cloppenburg zu wählen.
1. Bestimmung des Wahltages zur Wahl einer
Landrätin/eines Landrats
Den Wahltag der Direktwahl bestimmt gemäß §
45b Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
(NKWG) der Kreistag.
Da die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten
grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Amtszeit des
bisherigen Amtsinhabers an einem Sonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr
stattzufinden hat, ist Sonntag, der 03.05.2026 der frühestmögliche Termin für
den Wahltag (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
NKomVG, § 45b Abs. 1 NKWG).
Der Wahltag für die nächsten Wahlen der
Abgeordneten der kommunalen Vertretungen wurde von der Niedersächsischen
Landesregierung durch Verordnung vom 25.05.2025 auf den 13.09.2026 festgelegt.
Aus Gründen der Vereinfachung sollten die
beiden Wahlen am selben Tag, nämlich am Sonntag, den 13.09.2026 in der Zeit von
8:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.
2. Bestimmung des Tages einer etwaigen Stichwahl
Grundsätzlich findet eine etwaige Stichwahl
nach § 45 b Abs. 3 Satz 1 NKWG am zweiten Sonntag nach dem eigentlichen Wahltag
statt. Sollte der 13.09.2026 als Wahltag bestimmt werden, würde demzufolge die
etwaige Stichwahl auf den 27.09.2026 fallen.
