Betreff
Antrag des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth auf Förderung des Projektes "CSW-Stromspar-Check"
Vorlage
V-SOZ/12/027
Art
Sitzungsvorlage

Bezug: Vorlagen-Nr. V-SOZ/10/013, Kreistagsbeschluss vom 21.12.2011

 

Sachverhalt:

 

Das Caritas-Sozialwerk beantragt mit Schreiben vom 31.10.2012  einen Zuschuss zur Finanzierung des Projektes „CSW-Stromspar-Check“ in Höhe von 7.224,80 € für die Laufzeit von drei Jahren (siehe Anlage Blatt 1 + 2).

 

Das Projekt läuft bereits seit Anfang 2009. Das Angebot richtet sich vornehmlich an ALG II-Bezieher sowie Leistungsempfänger von SGB XII (Sozialhilfe) und leistungsberechtigte Asylbewerber. Dieser Personenkreis soll nachhaltig informiert und geschult werden, wie in den Haushalten der Energieverbrauch verringert werden kann und damit Kosten eingespart werden können. Der Service wird diesem Personenkreis kostenfrei angeboten.

 

Das CSW  bemerkt dazu, dass der Landkreis im Rahmen der Unterkunftskosten für die Personenkreise einen finanziellen Vorteil habe (Seite 14).

 

Des Weiteren soll mit diesem Projekt ein Beitrag zum Umweltschutz und Energiesparen geleistet werden.

 

Die weiteren Details des „CSW-Stromspar-Check“ sowie die bisherigen Erfolge, können der als Anlage beigefügten Beschreibung entnommen werden (siehe Anlage Blatt 4 – 29) .

 

Bislang konnten die Kosten aus Zuwendungen des Bundesumweltministeriums, des Jobcenters im Landkreis Cloppenburg sowie des Eigenanteils des CSW gedeckt werden.

 

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten jährlich auf rd. 100.000 €. Neben 39.600 € vom Bundesumweltministerium, wird für die Stromsparhelfer eine Förderung durch das Jobcenter aus dem Programm „Bürgerarbeit“ in Höhe von rd. 51.840 € erwartet. Das CSW beteiligt sich mit einem Eigenanteil von 2.000 €. Der nun beantragte Zuschuss soll der Deckung der noch ungedeckten Ausgaben in den Jahren 2013 bis 2015 dienen (siehe Kalkulation, Blatt 3 der Anlage).

 

Auf Nachfrage teilte das CSW mit, dass das Bundesumweltministerium  im Rahmen des Projektes Stromspar-Check ab 2013 erwarte, dass sich die Kommunen bei der Finanzierung

der Projekte finanziell engagieren. Es würden Standorte, die eine kommunale Förderung erhalten, zukünftig bevorzugt gefördert bzw. bei großem Interesse bevorzugt als Standorte ausgewählt. Mit anderen Worten, ohne kommunale Beteiligung sei der Bundeszuschuss und damit das gesamte Projekt gefährdet.

 

 

Einen gleichartigen Zuschussantrag des CSW vom 18.11.2010 über 14.000 € für 2011 hat der Kreistag mit Beschluss vom 21.12.2011 abgelehnt.



Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 31.10.2012  / Seite 1 - 29