Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Die
Änderung der „Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des
Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem
01. Januar 2025“ ist zu beschließen und bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Bund und die Länder hatten sich ehemals
darauf geeinigt, dass im Jahr 2023 eingeführte Deutschlandticket
weiterzuführen. Auch wenn in der aktuellen politischen Diskussion die
Weiterführung umstritten ist, bedarf es im Falle der Weiterführung einer
Rechtsgrundlage für dessen Geltung im Landkreis Cloppenburg und einer
Abrechnungsgrundlage für die Verkehrsunternehmen.
Der Landkreis Cloppenburg ist zuständiger
Aufgabenträger und hat in seinem Zuständigkeitsgebiet den Ausgleich zu regeln,
der durch die Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu dem
Unternehmen des SPNV (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und des ÖPNV
(Verkehrsunternehmen) vorgenommen werden müssen. Die Regelung des Ausgleichs
erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hier in Form einer
allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 abs. 2 der Verordnung (EG)
1370/2007.
Die vormalige allgemeine Vorschrift wurde in
der Sitzung des Kreistages am 19.12.2023 beschlossen und am 14.03.2024
hinsichtlich ihrer Weitergeltung bis zum 31.12.2024 verlängert. Aufgrund der
neuen Modalitäten ist die Vorschrift in Gänze neu zu beschließen und
bekanntzumachen.
Die durch das
Deutschlandticket entstehenden Kosten werden im Falle der Weiterführung durch
den Bund und das Land Niedersachsen getragen.
Finanzierung:
P1.547000; SK 314120/SK 431700
Anlagenverzeichnis:
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Die
Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des
Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem
1.Januar 2025
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Anlage
1 der Allgemeinen Vorschrift - Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter
Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem
Deutschlandticket im Jahr 2025 aus Bundes- und Landesmitteln vom 07. Oktober
2014.
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Anlage
2 der Allgemeinen Vorschrift – Richtlinie Billigkeitsleistungen
Deutschlandticket ÖPNV 2025.
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Anlage
3 der Allgemeinen Vorschrift – Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket.
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Anlage
4 der Allgemeinen Vorschrift – Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren
zur Zuscheidung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket auf Basis auf Basis des
„Leipziger Modellansatzes vom 20.03.2023 (Regelungen zur Einnahmeaufteilung)
samt Beschluss Koordinierungsrat (Umlaufbeschluss vom 06.04.2023) nebst
Verfahrensbeschreibung Datenmeldung (in der einstmaligen Veröffentlichung als
Anlage 5 bezeichnet).