Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

Die Änderung der „Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01. Januar 2025“ ist zu beschließen und bekannt zu machen.


Sachverhalt:

Der Bund und die Länder hatten sich ehemals darauf geeinigt, dass im Jahr 2023 eingeführte Deutschlandticket weiterzuführen. Auch wenn in der aktuellen politischen Diskussion die Weiterführung umstritten ist, bedarf es im Falle der Weiterführung einer Rechtsgrundlage für dessen Geltung im Landkreis Cloppenburg und einer Abrechnungsgrundlage für die Verkehrsunternehmen.

Der Landkreis Cloppenburg ist zuständiger Aufgabenträger und hat in seinem Zuständigkeitsgebiet den Ausgleich zu regeln, der durch die Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu dem Unternehmen des SPNV (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und des ÖPNV (Verkehrsunternehmen) vorgenommen werden müssen. Die Regelung des Ausgleichs erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hier in Form einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007.

Die vormalige allgemeine Vorschrift wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.12.2023 beschlossen und am 14.03.2024 hinsichtlich ihrer Weitergeltung bis zum 31.12.2024 verlängert. Aufgrund der neuen Modalitäten ist die Vorschrift in Gänze neu zu beschließen und bekanntzumachen.

Die durch das Deutschlandticket entstehenden Kosten werden im Falle der Weiterführung durch den Bund und das Land Niedersachsen getragen.


Finanzierung:

P1.547000; SK 314120/SK 431700


Anlagenverzeichnis:

-          Die Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 1.Januar 2025

-          Anlage 1 der Allgemeinen Vorschrift - Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 aus Bundes- und Landesmitteln vom 07. Oktober 2014.

-          Anlage 2 der Allgemeinen Vorschrift – Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2025.

-          Anlage 3 der Allgemeinen Vorschrift – Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket.

-          Anlage 4 der Allgemeinen Vorschrift – Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren zur Zuscheidung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket auf Basis auf Basis des „Leipziger Modellansatzes vom 20.03.2023 (Regelungen zur Einnahmeaufteilung) samt Beschluss Koordinierungsrat (Umlaufbeschluss vom 06.04.2023) nebst Verfahrensbeschreibung Datenmeldung (in der einstmaligen Veröffentlichung als Anlage 5 bezeichnet).