Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
a) das Projekt Familienpaten
wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt
b) die notwendige Finanzierung
in Höhe von jährlich 20.020,00 EUR für die Jahre 2025 bis 2027 wird vom
Landkreis Cloppenburg sichergestellt.
Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen hat mit dem Programm „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“
Maßnahmen für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien
(Flüchtlingsfamilien) gefördert. Hiermit sollten Unterstützungsmöglichkeiten
für diesen Personenkreis geschaffen und die Etablierung einer
Willkommensstruktur gefördert werden.
Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür vom Land ein
Förderbetrag von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 80 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12
Monaten zur Verfügung gestellt.
Das Jugendamt hat diese Fördermittel seit dem 01.12.2016 bis
einschließlich zum 31.12.2024 in Anspruch genommen und hat damit ein
Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter Berücksichtigung
der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte betr.
Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V.
diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den Bereich der
Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen Personenkreis gezielt
Paten akquiriert und geschult.
Derzeit arbeiten landkreisweit 23 ehrenamtliche Familienpaten im
Projekt. Sie verteilen sich auf die Standorte Cloppenburg (17 Paten), Löningen
(2 Paten), Barßel (2 Paten) und Friesoythe (2 Paten). Das Projekt ist weiterhin
gut ausgelastet. So übersteigen die Anfragen die freien Kapazitäten.
Die Aufgaben der Familienpaten sind wöchentliche Besuche in den
Familien, Begleitung zu Gruppenangeboten, Orientierung in der westlichen
Kultur, Impulse geben z.B. in den Bereichen Sprache und Ernährung, Begleitung
der Eltern zu Vorsorgeuntersuchungen und in die Kindertagesstätten und auch die
Vermittlung an Fachdienste und andere Stellen.
Außerdem finden Sprechstunden im Mehrgenerationenhaus statt, es gibt
Deutschkurse für die vornehmlich jungen Mütter, alltagspraktische Kurse wie
z.B. Fahrrad- oder Schwimmkurse und auch Ferienbetreuung für die Kinder.
Die Familienpaten werden durch die Koordinatorin engmaschig
qualifiziert und begleitet.
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Familien unterstützenden Maßnahmen“ läuft zum 31.12.2024 aus. Eine
Nachfolgerichtlinie ist bisher noch nicht in Kraft getreten. Laut einem ersten
Entwurf soll eine mögliche Nachfolgerichtlinie erstmal nur für ein Jahr gelten.
In den letzten Jahren konnten die vom Landkreis Cloppenburg beantragten
Fördermittel auch nur in voller Höhe bewilligt werden, weil andere Landkreise
im Land die Fördermittel nicht voll ausgeschöpft haben. Im Jahr 2024 gab es bei
der Bewilligung der Mittel nach der o.g. Richtlinie jedoch bereits Kürzungen,
so dass u.a. für das Projekt der Familienpaten niedrigere Landesmittel
bereitgestellt wurden und der Landkreis insgesamt Mittel i.H.v. 26.065,70 EUR kofinanzieren musste.
Der SkF Cloppenburg möchte das Projekt gerne für die nächsten drei
Jahre fortsetzen, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zu verfestigen und
angefangene Projekte und Hilfen weiterzuführen.
Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht das niedrigschwellige
Angebot des SkF Cloppenburg als wirkungsvolle Hilfe zur Integration von
neuzugezogenen Familien und der Bewältigung ihres Lebens in der neuen Heimat an
und spricht sich für eine Fortführung des Projektes für die nächsten drei Jahre
aus.
Für die Koordinierung der Familienpaten entstehen pro Jahr Kosten in
Höhe von 20.020,00 EUR.
Finanzierung:
Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das
Haushaltsjahr 2025 eingeplant.
Ausgaben: 20.020,00
EUR
Sachkonto: 431810/ PSP-Element: P1.363200
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Sozialdienst kath. Frauen e.V. vom 29.10.2024
Konzept der Familienpaten