Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
empfohlen zu beschließen, dem
SkF wird für den weiteren Betrieb der Hebammenzentrale sowie für die
finanzielle Unterstützung der Hebammen im Bereich der Wochenbettbetreuung ein Zuschuss für die Jahre 2025-2027 in Höhe
von jährlich bis zu 43.000,00 EUR als Defizitausgleich gewährt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.06.2024 hat der SkF die Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von bis zu 43.000,00 EUR für den weiteren Betrieb der
Hebammenzentrale sowie für die finanzielle Unterstützung der Hebammen im
Bereich der Wochenbettbetreuung beantragt. Hiervon entfallen bis zu 32.000,00
EUR auf die jährlichen Personal- und Sachkosten. Darüber hinaus soll den
Hebammen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20,00 EUR je
Wochenbettbetreuung gewährt werden. Die Abrechnung erfolgt über die
Koordinatorin der Hebammenzentrale. Insgesamt wird hierfür ein Betrag von
11.000,00 EUR veranschlagt.
Der Zuschuss des Landkreises wurde vom Kreistag zuletzt am
14.10.2021 für die Haushaltsjahre 2022-2024 in Höhe von jährlich bis zu
34.000,00 EUR als Defizitausgleich beschlossen. Grund für die erhöhte
Antragssumme sind vor allem die gestiegenen Personalkosten.
Hebammen betreuen Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen und
stillende Mütter beratend und leisten ihnen sowie Neugeborenen Hilfe. Die
Hebammenleistungen erstrecken sich auf die Schwangerschaft sowie den Zeitraum
bei und nach der Entbindung. Bei in Deutschland geltender allgemeiner
Krankenversicherungspflicht hat die Versicherte u. a. Anspruch auf die
Wochenbettbetreuung, einen Schwangerschaftsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs.
Entbindungen in einer Klinik sind ebenso von der Krankenkasse zu vergüten wie
außerklinisch erbrachte Geburtshilfe.
Familienhebammen haben zusätzlich zu ihrem Hebammenexamen
eine Zusatzqualifikation, die sie zur Unterstützung von Eltern und Familien in
belastenden Lebenssituationen befähigt. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der
Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen
Versorgung und leisten psychosoziale Unterstützung.
Für die freiberuflich tätigen Hebammen, die ihre Leistungen
mit den Krankenkassen abrechnen, hat sich die finanzielle Situation in den
letzten Jahren verschlechtert. Entgegen der nur leicht gestiegenen Vergütung
sind die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, die jede freiberuflich tätige
Hebamme abschließen muss, überdurchschnittlich stark angestiegen. Insbesondere
bei einer geringen Anzahl betreuter Frauen ist es Hebammen durch die Höhe der
Versicherungssumme nicht mehr möglich, wirtschaftlich als freiberufliche
Hebamme tätig zu sein.
Es muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass die
ambulante Hebammenversorgung lückenhaft ist. Hebammenpraxen sind bereits lange
im Voraus ausgebucht und in der Vergangenheit musste beobachtet werden, dass
sich Frauen hilfesuchend in den sozialen Medien an die Allgemeinheit wenden, da
sie keine Hebamme gefunden haben.
Als familienfreundlicher, jüngster und stetig wachsender
Landkreis bietet Cloppenburg eine Vielzahl von Angeboten für Familien mit
Kindern an. Eingebunden in ein Netzwerk aus Hebammen, den Angeboten des Systems
Früher Hilfen (Neuerdenbürgerbesuche, Klick Clack etc.) und anderen
Leistungserbringern aus dem medizinischen Bereich sind Kinderkrankenschwestern
beim Gesundheitsamt angestellt, die junge Familien beraten und unterstützen.
Im Übrigen wird auf den anliegenden Antrag vom 26.06.2024 samt
Entwicklungsbericht für die Jahre 2021-2023 verwiesen.
Es ist zu beraten, ob
-
dem SkF für den Betrieb des Familienhebammendienstes
für die Haushaltsjahre 2025 - 2027 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 32.000,00
EUR gewährt werden soll,
-
den Hebammen je Wochenbettbetreuung ein Zuschuss in
Höhe von 20,00 EUR bis 11.000,00 EUR Gesamtkosten pro Jahr gewährt werden soll
und
-
der Zuschuss jeweils als Defizitausgleich gewährt
werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung ist der vom SkF
beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.
Produkt: P1.367500
Erziehungs-, Jugend-, Familienberatungsstelle
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SkF vom
26.06.2024 inkl. Finanzierungsplan und Bericht zur Entwicklung der
Hebammenzentrale