Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist gemäß § 6 (1) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) verpflichtet, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren für seinen Bereich einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2018 für den Landkreis Cloppenburg beschlossen. Dieser wurde bereits am 17.12.2019 als Nahverkehrsplan 2019 fortgeschrieben.
Der aktuell gültige NVP gilt somit bis zum 16.12.2024. Der zur Beratung vorliegende Nahverkehrsplan gilt für den Zeitraum Ende 2024 bis Ende 2029.
Mit dem NVP konkretisiert der Aufgabenträger die angemessene Verkehrsbedienung in seinem Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen. Der NVP soll dabei die Entscheidung und die dieser zugrundeliegenden Erwägungen über die zu verfolgenden ÖPNV-Ziele und die hieraus abgeleiteten Anforderungen an das ÖPNV-Angebot dokumentieren.
Der NVP gehört zu den Entwicklungs- und Bedarfsplänen, die für den Bereich der Daseinsvorsorge und insbesondere für die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen und Diensten typisch sind. Als solcher besitzt er keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit im Außenverhältnis.
Gemäß § 6 (5) NNVG ist der NVP dem Land Niedersachsen vorzulegen. Neben der oben beschriebenen inhaltlichen Bedeutung bildet er gemäß § 7 Abs. 8 NNVG die formale Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes und des Landes (insbesondere Regionalisierungsmittel).
Der NVP ist gemäß § 6 (4) NNVG unter Beteiligung der vorhandenen Verkehrsunternehmen, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der benachbarten Aufgabenträger, der Straßenbaulastträger, der Fahrgastverbände, der Landesnahverkehrsgesellschaft und sonstiger betroffener Dritter aufzustellen. Diese Stellen haben Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des NVP erhalten.
Im Jahr 2022 wurde bereits ein Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des NVP durchgeführt, dieses wurde im Jahr 2024 wiederholt.
Die wesentlichen Änderungen zum aktuellen Nahverkehrsplan sind in der Anlage aufgelistet.
Zum jetzigen Entwurf wird mündlich vorgetragen.