Betreff
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung
Vorlage
V-PLA/12/043
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.04.2009 hatte der Landkreis Cloppenburg mit Stellungnahme vom 26.06.2009 gefordert, das „Ahlhorner Dreieck“ in der Logistikregion Hansalinie zu einem landesbedeutsamen logistischen Knoten aufzuwerten. Ergänzend wurde aufgrund der günstigen Standortvoraussetzungen die Festlegung eines Vorranggebietes Verkehrsflughafen Ahlhorn und Güterverkehrszentrum für den trimodalen (Straße, Eisenbahn, Luftverkehr) Ladungsverkehr gefordert.

Aufgrund des durch den  zivilen Nachnutzer des früheren Militärflughafens Ahlhorn eingeleiteten Verfahrens zur Herabsetzung des maximalen Flugzeugstartgewichtes auf 14 t, kann die Forderung nach einem Vorranggebiet Verkehrsflughafen nicht aufrechterhalten werden.

 

Im ersten Beteiligungsverfahren zum LROP hat sich der Landkreis Cloppenburg mit Stellungnahmen vom 16.11.2010 und 02.03.2011 geäußert.

Inhalt der ersten Stellungnahme war, von einem integrierten Gebietsentwicklungskonzept (iGEK) Hülsberg für das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung 80.3 im LROP abzusehen. Wirtschaftlich abbaubare Torfvorkommen sind nur noch auf wenigen Teilflächen des Vorranggebietes vorhanden. Zudem kann der noch mögliche Torfabbau zu Problemen mit vielfach vorhandenen Gebäuden auf Holzpfahlgründung führen. Diese Probleme werden durch die Entwässerung des Gebietes bei einer landwirtschaftlichen Folgenutzung noch verstärkt werden. Es ist daher abzusehen, dass Genehmigungen für den Torfabbau nicht oder nur für kleine Teilbereiche erteilt werden können. Auch werden die für eine Erteilung zukünftiger Torfabbaugenehmigungen erforderlichen wasserrechtlichen Voraussetzungen bereits gegenwärtig erkennbar nicht erfüllt werden können. Daher wurde gefordert, das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung 80.3 im LROP ersatzlos zu streichen.

 

In einer zusätzlichen Stellungnahme 2011 hatte der Landkreis Cloppenburg die Forderung erhoben, den Streckenabschnitt Oldenburg - Osnabrück der Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven - Osnabrück im LROP als Vorranggebiet Haupteisenbahnstrecke festzulegen. Vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven sind wegen fehlender Transportkapazitäten auf anderen Bahnstrecken erhebliche Ausweichverkehre auf dem Streckenabschnitt Oldenburg - Osnabrück der Eisenbahnstrecke zu befürchten. Ohne einen Ausbau und damit verbundenen Lärmschutzmaßnahmen verbleiben für die Region nur die insbesondere durch zusätzliche Lärmbelastungen hervorgerufenen Nachteile.

 

In dem ab dem 02.02.2012 erfolgten zweiten Beteiligungsschritt sind alle Eingaben vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) zusammengefasst und erläutert worden. Im Wesentlichen enthält der geänderte Entwurf Ziele und Festlegungen zur Leitungsinfrastruktur als Folge der veränderten Energiepolitik (Durchleitung des offshore-Windstroms), die den Landkreis Cloppenburg gegenwärtig nicht betreffen.

 

Alle Forderungen des Landkreises Cloppenburg sind bisher nicht berücksichtigt worden.

So wird von Seiten des Ministeriums der Verzicht auf ein iGEK generell nicht als sinnvoll angesehen, weil aufgrund der Kleinteiligkeit von Nutzungsinteressen in einigen Gebieten eine abschließende Vorrangfestlegung erschwert wird. Ob die Verlagerung der Abwägungsentscheidung auf die Ebene des iGEK zielführend ist, erscheint jedoch fraglich. Wegen der ebenfalls nicht lösbaren Nutzungsinteressen im Detail ist das für das Gebiet 80.3 aufzustellende iGEK unter Moderation der Regierungsvertretung Oldenburg bisher auch nicht zustande gekommen.

Erschwerend hinzu kommt, dass die Einvernehmensregelung zu den Inhalten eines iGEK von den unteren (Landkreise) auf die oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium) übertragen werden soll. Grundsätzlich kann diese Regelung als systemkonform (nur wer Vorränge festlegen kann, soll auch die Entscheidung darüber haben, wie sie im Rahmen des iGEK zu konkretisieren sind) angesehen werden. Sie beinhaltet aber die Gefahr, dass nicht auflösbare Widersprüche zwischen der angestrebten Vorrangfestlegung und einer entgegenstehenden fachgesetzlichen Umsetzbarkeit eher zu Gunsten einer großzügigen Vorrangfestlegung genutzt wird. Dadurch können für den Landkreis als Genehmigungsbehörde unüberwindbare Probleme geschaffen werden.

 

Der Entwurf der Stellungnahme für das laufende Beteiligungsverfahren zum LROP ist als Anlage beigefügt.

 

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