Sachverhalt:
Bezug:
Grundsatzbeschluss des Kreistages v. 26.10.2010
Sozialausschuss v. 23.09.2010 V-SOZ/10/008
Mit Schreiben v. 23.08.2011 beantragte das St.-Marien-Hospital, Friesoythe die Gewährung eines Zuschusses des Landkreises Cloppenburg für den Neubau eines Bettenhauses
(Anlage 1). Die Maßnahme umfasst im wesentlichen
· den Neubau/Umbau der Küche/der Werkstatt und Schaffung eines Betriebshofes
· den Abriss des Werkstatt – und des Küchengebäudes
· den Neubau eines Bettenhauses
· den Umbau von Umkleideräumen und Patientenzimmern
Ziele dieses Vorhabens sind Flächendefizite und damit hygienische Mängel zu beheben sowie den Pflegestandard durch ausreichend Neben-/Funktionsräume und Sanitärzellen an Pflegezimmern erheblich zu verbessern. Daneben soll durch die Zusammenlegung der Stationen eine Struktur geschaffen werden, die ein wirtschaftlicheres Arbeiten ermöglicht. Ziel ist weiterhin eine Anpassung an die medizinisch technische Entwicklung.
Das Vorhaben soll noch in 2012 begonnen werden und in 2015 abgeschlossen sein.
Für die Maßnahme hat das Krankenhaus einen Zuschuss in Höhe von 1.134.045 € erbeten.
Die Kosten des Gesamtvorhabens stellen sich wie folgt dar:
|
Kosten lt. baufachlicher Planung € |
Angemessene Kosten lt. Feststellung der OFD € |
Förderfähige Kosten lt. Feststellung der OFD € |
Förderfähige Kosten lt.
Landesministerium € |
Anteil Baukosten inkl.
Nebenkosten |
7.709.478 |
7.133.188 |
6.473.592 |
6.473.592 |
Anteil kurzfristiges
Anlagegut |
659.522 |
457.952 |
457.952 |
288.976 |
Gesamt |
8.369.000 |
7.591.140 |
6.931.544 |
6.702.568 |
Die förderfähigen Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:
Zuschuss des Landes lt. Bewilligungsbescheid v. 08.08.2011 5.000.000 €
Landkreises Cloppenburg 1.134.045 €
Stadt Friesoythe 567.522 €
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat am 26.10.2010 folgenden Grundsatzbeschluss zur Förderung von Krankenhausinfrastruktur gefasst:
„Künftig
wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der
Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des
Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als
förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Die
Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig
einzubringen.
Voraussetzung
für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben
Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3
(bis zu 10% der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen.
Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel
des Krankenhauses).
Des
Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises
die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im
jeweiligen Haushalt.“
Dem St.-Marien-Hospital wurde dieser Grundsatzbeschluss mit Schreiben vom 08.11.2010 mitgeteilt.
Für die Höhe des Kreiszuschusses sind nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages die Zuwendungsgeber in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:
a) Landeszuwendung (Bewilligung über 5.000.000 € liegt
vor)
b) Angemessene Eigenmittel
des St.-Marien-Hospitals
c) 1/3 des verbleibenden Defizits - max. 10% der anerkannten förderfähigen Kosten - Stadt Friesoythe (Absichtserklärung der Stadt Friesoythe v. 02.02.2012 liegt vor; Mittel sind im Haushalt 2012 eingeplant; formeller Beschluss über die tatsächliche Höhe steht noch aus)
d) 2/3
des verbleibenden Defizits - max. 20% der
anerkannten förderfähigen Kosten - LK Cloppenburg
Bewusst nicht konkretisiert hat der Kreistag in seinem Grundsatzbeschluss die Auslegung des Begriffs „angemessene Eigenmittel“. Diese Beurteilung soll im Einzelfall erfolgen.
Das St.-Marienhospital hat in Kenntnis des o.g. Grundsatzbeschlusses des Kreistages im erweiterten Antragsverfahren mitgeteilt, dass das Krankenhaus über keine Eigenmittel verfügt, da
· Vermögen, Rücklagen oder stille Reserven nicht vorhanden sind
· die Stiftung St.-Marien, Friesoythe vor Jahren in eine finanzielle Schieflage geraten war, die eine strukturelle und tiefgreifende Sanierung notwendig machten. Für die Sanierung wurden in den Jahren 2004/2005 Eigenkapital der Stiftung (u.a. Grundstücke), ein Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und erhebliche finanzielle Mittel des Landkreises, der Stadt Friesoythe und der katholischen Kirchengemeinde eingesetzt, um das Krankenhaus von Zins- und Tilgungsleistungen zu befreien und eine drohende Schließung abzuwenden.
· in 2007 und 2008 unausweichliche Maßnahmen für die Sanierung der Entbindungsräume, der Umsetzung von Brandschutzauflagen sowie der Anschaffung von Medizintechnik durchgeführt wurden, die zum Teil gefördert, größtenteils (rd. 2 Mio. €) aber über Darlehen oder Leasing finanziert werden mussten.
· die in 2010/2011 mit Mitteln des Konjunkturprogramms erfolgte Sanierung des Westflügels eine Eigenbeteiligung des Krankenhauses in Höhe von 250.000 € erforderten
· diverse im Antragsvorhaben genannte Maßnahmen (Garküche, Medienversorgungsanlagen, Anteil des kurzfristiges Anlagegutes, etc.) dringend erforderlich aber vom Land als nicht förderfähig erkannt wurden. Die Kosten in Höhe von rd. 1Mio. € müssen über Darlehen finanziert werden; Zins- und Tilgungsleistungen belasten künftige Jahre.
· die betriebswirtschaftliche Auswertung 2009 – 2011 sowohl für das Krankenhaus als auch für die Stiftung keine nennenswerten Überschüsse ausweisen.
· das Krankenhaus die gesamte Vorfinanzierung der Antragsmaßnahme bis zur tatsächlichen Auszahlung der Zuschüsse übernehmen muss.
Auf der Grundlage des aktuellen Grundsatzbeschlusses des Kreistages sind bislang noch keine vergleichbar hohen Investitionsförderungen entschieden worden. Zwar hat der Kreistag am 21.12.2010 eine Investitionsmaßnahme (rd. 650.000 €) des St.-Antonius-Stifts, Emstek gefördert und dabei einen Eigenanteil des Krankenhauses in Höhe von 10% der anerkannten förderfähigen Kosten für angemessen gehalten. Dabei wurde jedoch ausdrücklich festgelegt, dass diese Regelung kein Grundsatzbeschluss für künftige Fälle sein soll.
Von der Forderung nach Eigenbeteiligung sollte mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf in den kreisweiten Krankenhäusern nicht gänzlich abgesehen werden. Auch wenn eigene Mittel (Vermögen, Rücklagen, stille Reserven, etc.) nicht zur Verfügung stehen, kann ggf. eine darlehensfinanzierte Eigenbeteiligung zumutbar sein.
Unter Berücksichtigung des Gesamtinvestitionsvolumens (8,3 Mio. €), der hohen als nicht förderfähig erkannten Investitionen (1,1 Mio.€), der grundsätzlich guten Ertragskraft des St.-Marien-Hospitals und der bisher niedrigen Schuldendienstverpflichtungen einerseits, aber auch der fehlenden Eigenmittel und der notwendigen Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit andererseits wird im vorliegenden Fall eine darlehensfinanzierte Eigenbeteiligung in Höhe von 100.000 € für angemessen gehalten. Dieser Anteil entspricht 1,5% der förderfähigen Kosten.
Die Finanzierung der anerkannten förderfähigen Kosten würde sich unter dieser Voraussetzung wie folgt darstellen:
Landeszuwendung 5.000.000
€
Angemessener Eigenanteil des St.-Marienhospitals 100.000 €
1/3 des verbleibenden Defizits Stadt Friesoythe * 534.189 €
2/3 des verbleibenden Defizits LK Cloppenburg* 1.068.378 €
6.702.568 €
(*Die Obergrenzen von 10% bzw. 20% der anerkannten
förderfähigen Kosten werden eingehalten.)
Die Zuwendungen des Landkreises sind als Fehlbedarfs- und Anteilsfinanzierung der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten auf max. 1.068.378 € zu begrenzen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher nicht eingeplant und sollten unter Berücksichtigung des Bauphasenplans und des Baufortschritts je zur Hälfte für das Jahr 2014 und 2015 bereit gestellt werden.