Betreff
Antrag des St. Marien-Hospitals auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Bettenhauses
Vorlage
V-PLA/12/042
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Bezug:

Grundsatzbeschluss des Kreistages v. 26.10.2010

Sozialausschuss v. 23.09.2010 V-SOZ/10/008

 

Mit Schreiben v. 23.08.2011 beantragte das St.-Marien-Hospital, Friesoythe die Gewährung eines Zuschusses des Landkreises Cloppenburg für den Neubau eines Bettenhauses

(Anlage 1). Die Maßnahme umfasst im wesentlichen

·                    den Neubau/Umbau der Küche/der Werkstatt und Schaffung eines Betriebshofes

·                    den Abriss des Werkstatt – und des Küchengebäudes

·                    den Neubau eines Bettenhauses

·                    den Umbau von Umkleideräumen und Patientenzimmern

 

Ziele dieses Vorhabens sind Flächendefizite und damit hygienische Mängel zu beheben sowie den Pflegestandard durch ausreichend Neben-/Funktionsräume und  Sanitärzellen an Pflegezimmern erheblich zu verbessern. Daneben soll durch die Zusammenlegung der Stationen eine Struktur geschaffen werden, die ein wirtschaftlicheres Arbeiten ermöglicht. Ziel ist weiterhin eine Anpassung an die medizinisch technische Entwicklung.

Das Vorhaben soll noch in 2012 begonnen werden und in 2015 abgeschlossen sein.

 

Für die Maßnahme hat das Krankenhaus einen Zuschuss in Höhe von 1.134.045 € erbeten.

 

Die Kosten des Gesamtvorhabens stellen sich wie folgt dar:

 

 

Kosten lt. baufachlicher Planung

 

Angemessene Kosten lt. Feststellung der OFD

Förderfähige Kosten lt. Feststellung der OFD

Förderfähige Kosten lt. Landesministerium

 

Anteil Baukosten inkl. Nebenkosten

 

7.709.478

 

7.133.188

 

6.473.592

 

6.473.592

Anteil kurzfristiges Anlagegut

 

659.522

 

457.952

 

457.952

 

288.976

 

Gesamt

 

8.369.000

 

7.591.140

 

6.931.544

 

6.702.568

 

 

Die förderfähigen Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:

Zuschuss des Landes lt. Bewilligungsbescheid v. 08.08.2011                              5.000.000 €

Landkreises Cloppenburg                                                                                        1.134.045 €

Stadt             Friesoythe                                                                                                           567.522 €

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat am 26.10.2010 folgenden Grundsatzbeschluss zur Förderung von Krankenhausinfrastruktur gefasst:

 

„Künftig wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.

Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10% der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).

 

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“

 

Dem St.-Marien-Hospital wurde dieser Grundsatzbeschluss mit Schreiben vom 08.11.2010 mitgeteilt.

 

Für die Höhe des Kreiszuschusses sind nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages die Zuwendungsgeber in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:

 

a)       Landeszuwendung (Bewilligung über 5.000.000 € liegt vor)

b)       Angemessene Eigenmittel des St.-Marien-Hospitals

c)      1/3 des verbleibenden Defizits - max. 10% der anerkannten förderfähigen Kosten - Stadt Friesoythe (Absichtserklärung der Stadt Friesoythe v. 02.02.2012 liegt vor; Mittel sind im Haushalt 2012 eingeplant; formeller Beschluss über die tatsächliche Höhe steht noch aus)

d)       2/3 des verbleibenden Defizits - max. 20% der anerkannten förderfähigen Kosten - LK Cloppenburg

 

Bewusst nicht konkretisiert hat der Kreistag in seinem Grundsatzbeschluss die Auslegung des Begriffs „angemessene Eigenmittel“. Diese Beurteilung soll im Einzelfall erfolgen.

 

Das St.-Marienhospital hat in Kenntnis des o.g. Grundsatzbeschlusses des Kreistages im erweiterten Antragsverfahren mitgeteilt, dass das Krankenhaus über keine Eigenmittel verfügt, da

 

·   Vermögen, Rücklagen oder stille Reserven nicht vorhanden sind

·               die Stiftung St.-Marien, Friesoythe vor Jahren in eine finanzielle Schieflage geraten war, die eine strukturelle und tiefgreifende Sanierung notwendig machten. Für die Sanierung wurden in den Jahren 2004/2005  Eigenkapital der Stiftung (u.a. Grundstücke), ein Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und erhebliche finanzielle Mittel des Landkreises, der Stadt Friesoythe und der katholischen Kirchengemeinde eingesetzt, um  das Krankenhaus von Zins- und Tilgungsleistungen zu befreien und eine drohende Schließung abzuwenden.

·               in 2007  und 2008 unausweichliche Maßnahmen für die Sanierung der Entbindungsräume, der Umsetzung von Brandschutzauflagen sowie der Anschaffung von Medizintechnik durchgeführt wurden, die zum Teil gefördert, größtenteils (rd. 2 Mio. €) aber über Darlehen oder Leasing finanziert werden mussten.

·               die in 2010/2011 mit Mitteln des Konjunkturprogramms erfolgte Sanierung des Westflügels eine Eigenbeteiligung des Krankenhauses in Höhe von 250.000 € erforderten

·               diverse im Antragsvorhaben genannte Maßnahmen (Garküche, Medienversorgungsanlagen, Anteil des kurzfristiges Anlagegutes, etc.) dringend erforderlich aber vom Land als nicht förderfähig erkannt wurden. Die Kosten in Höhe von rd. 1Mio. € müssen über Darlehen finanziert werden; Zins- und Tilgungsleistungen belasten künftige Jahre.

·               die betriebswirtschaftliche Auswertung 2009 – 2011 sowohl für das Krankenhaus als auch für die Stiftung keine nennenswerten Überschüsse ausweisen.

·               das Krankenhaus die gesamte Vorfinanzierung der Antragsmaßnahme bis zur tatsächlichen Auszahlung der Zuschüsse übernehmen muss.

 

Auf der Grundlage des aktuellen Grundsatzbeschlusses des Kreistages sind bislang noch keine vergleichbar hohen Investitionsförderungen entschieden worden. Zwar hat der Kreistag am 21.12.2010 eine Investitionsmaßnahme (rd. 650.000 €) des St.-Antonius-Stifts, Emstek gefördert und dabei einen Eigenanteil des Krankenhauses in Höhe von 10% der anerkannten förderfähigen Kosten für angemessen gehalten. Dabei wurde jedoch ausdrücklich festgelegt, dass diese Regelung kein Grundsatzbeschluss für künftige Fälle sein soll.

 

Von der Forderung nach Eigenbeteiligung sollte mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf in den kreisweiten Krankenhäusern nicht gänzlich abgesehen werden. Auch wenn eigene Mittel (Vermögen, Rücklagen, stille Reserven, etc.) nicht zur Verfügung stehen, kann ggf. eine darlehensfinanzierte Eigenbeteiligung zumutbar sein.

 

Unter Berücksichtigung des Gesamtinvestitionsvolumens (8,3 Mio. €), der hohen als nicht förderfähig erkannten Investitionen (1,1 Mio.€), der grundsätzlich guten Ertragskraft des St.-Marien-Hospitals und der bisher niedrigen Schuldendienstverpflichtungen einerseits, aber auch der fehlenden Eigenmittel und der notwendigen Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit andererseits wird im vorliegenden Fall eine darlehensfinanzierte Eigenbeteiligung in Höhe von 100.000 € für angemessen gehalten. Dieser Anteil entspricht 1,5% der förderfähigen Kosten.

 

Die Finanzierung der anerkannten förderfähigen Kosten würde sich unter dieser Voraussetzung  wie folgt darstellen:

 

Landeszuwendung                                                                                             5.000.000 €

Angemessener Eigenanteil des St.-Marienhospitals                                                   100.000 €

1/3 des verbleibenden Defizits Stadt Friesoythe *                                            534.189 €

2/3 des verbleibenden Defizits  LK Cloppenburg*                                      1.068.378 €

                                                                                                                        6.702.568 €

 

(*Die Obergrenzen von 10% bzw. 20% der anerkannten förderfähigen Kosten werden eingehalten.)

Die Zuwendungen des Landkreises sind als Fehlbedarfs- und Anteilsfinanzierung der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten auf max. 1.068.378 € zu begrenzen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher nicht eingeplant und sollten unter Berücksichtigung des Bauphasenplans und des Baufortschritts je zur Hälfte für das Jahr 2014 und 2015 bereit gestellt werden.