Betreff
Antrag des St. Marien-Hospitals auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Allgemeinpflege im Westflügel
Vorlage
V-PLA/12/041
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben v. 09.07.2009 beantragte das St.-Marien-Hospital, Friesoythe die Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Allgemeinpflege im Westflügel nach den geltenden Kreistagsbeschlüssen und Routinen (Anlage 1).

 

Die Maßnahme ist Bestandteil des im Jahre 2005 für das Krankenhaus ermittelten gesamten betrieblich - baulichen Weiterentwicklungsbedarfs. Ursprünglich war die Sanierung des Westflügels im Anschluss an den Neubau des Bettenhauses geplant. Durch die kurzfristige Bereitstellung von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm und dem damit verbundenen begrenzten Durchführungszeitraum (bis Ende 2010) musste die Sanierung des Westflügels vorgezogen werden.

 

Das Vorhaben umfasst im wesentlichen

·               die Ausstattung der Bettenzimmer mit Sanitärzellen im EG und 1. OG bzw. Umbau der Sanitärzellen im 2. OG sowie Neuordnung und Erweiterung des Nebenraumprogramms auf allen Ebenen

·               Herrichtung einer Interimslösung für 12 entfallene Betten im 2.OG (ehemalige Kapelle)

·               Erweiterung des Aufwachbereiches (Nähe zum OP-Bereich 1. OG) und Anbau eines Ruheraumes der Endoskopie

 

Ziele dieser Maßnahme sind die Verbesserung des Unterbringungsstandards für Patienten auf ein zeitgemäßes Niveau und Behebung von baulichen und sanitären Mängeln.

 

Die Kosten des Vorhabens stellten sich zum Zeitpunkt der Antragstellung wie folgt dar:

 

 

Kosten lt. baufachlicher Planung

 

Angemessene Kosten lt. Feststellung der OFD

Förderfähige Kosten lt. Feststellung der OFD

Förderfähige Kosten lt. Landesministerium

 

Anteil Baukosten inkl. Nebenkosten

 

2.637.600

 

2.365.504

 

2.045.338

 

2.045.338

Anteil kurzfristiges Anlagegut

 

215.400

 

215.400

 

188.650

 

94.325

 

Gesamt

 

2.853.000

 

2.580.904

 

2.233.988

 

2.139.663

 

 

Zu den förderfähigen Kosten hat das Land Niedersachsen mit Bescheid v. 26.08.2009 einen Festbetragszuschuss in Höhe von 2,1 Mio. € gewährt, so das ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 39.663 € ausgewiesen wurde.

Die Entscheidung über die Defizitfinanzierung in Höhe von 39.663 € durch den Landkreis wurde in Abstimmung mit dem Krankenhaus Friesoythe seinerzeit verschoben, da ein tatsächlicher Fehlbetrag aufgrund der zunächst günstigen Ausschreibungsergebnisse nicht erwartet wurde.

Mit der Maßnahme wurde in 2009 begonnen; sie konnte fristgerecht bis Ende 2010 abgeschlossen werden.

 

Das St. Marien-Hospital hat nun nach Abschluss der Maßnahme mit Vorlage des vom Land geprüften Verwendungsnachweises folgende Kosten und Zuwendungen nachgewiesen:

 

Tatsächliche förderfähige Kosten lt. Landesministerium

2.207.490 €

Zuwendungen des Landes
 

2.100.000 €

Defizit

107.490 €

 

Der Landkreis wurde mit Schreiben v. 30.01.2012 um einen Zuschuss in Höhe des Fehlbetrages von 107.490 € gebeten.

 

Grundlage für Entscheidungen der Kreisgremien ist grundsätzlich die beantragte Zuwendung vor Maßnahmebeginn. Nachträgliche Kostensteigerungen sind grundsätzlich nicht förderfähig und gehen stets zu Lasten des Antragstellers.

Vor diesem Hintergrund ist über eine Zuwendung in Höhe von 39.663 € zu entscheiden.

 

Anzuwenden wäre dabei grundsätzlich der Beschluss des Kreistages zur Förderung von Krankenhausinfrastruktur v. 26.10.2010:

 

„Künftig wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.

Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10% der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).

 

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“

 

In der Praxis kann dieser Kreistagsbeschluss jedoch nicht umgesetzt werden, da bei Antragstellung und Maßnahmebeginn eine Beteiligung der Stadt Friesoythe und eine angemessene Eigenbeteiligung des Krankenhauses nicht gefordert war. Auch hatte die Stadt Friesoythe keinen Einfluss auf die Verschiebung der Antragsentscheidung. 

 

Für die zur Entscheidung anstehende Fördersumme in Höhe von 39.663 € sollte daher der im Jahre 2009 geltende Grundsatzbeschluss des Kreistages zur Anwendung kommen, nach dem der Landkreis eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu 30% der im Antrag als förderfähig anerkannten Gesamtkosten übernimmt. Damit würde der Landkreis den Fehlbetrag in Höhe von 39.663 € und das St.-Marien-Hospital das weitere Defizit in Höhe von 67.827 € übernehmen.

 

Die Zuwendungen des Landkreises sind als Fehlbedarfs- und Anteilsfinanzierung der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten auf 39.663 € zu begrenzen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher nicht eingeplant und sollten im Nachtragshaushaltsplan bzw. im Haushaltsjahr 2013 bereit gestellt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag des St. Marien-Hospitals vom 09.07.2009