Betreff
Antrag der Gemeinde Barßel auf Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot und auf Übertragung der Trägerschaft für diese Schulform
Vorlage
V-SCHUL/12/043
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schriftsatz vom 27.10.2011 hat die Gemeinde Barßel bei der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, die Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Zweig
zum Schuljahr 2012/2013 (bei gleichzeitiger Umwandlung der bisherigen Hauptschule und Realschule zur Oberschule) sowie die Übertragung der Trägerschaft für diese Schulform beantragt (siehe Anlage).

Mit Schriftsatz vom 10.11.2011 hat die Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, den Antrag der Gemeinde Barßel übersandt und den Landkreis Cloppenburg um Stellungnahme gebeten, ob gegen die Errichtung der Schule und die Übertragung der Schulträgerschaft für die neue Schulform Bedenken bestehen.

Der Niedersächsische Landtag hat am 15.03.2011 das Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen vom 16.03.2011 verabschiedet.

Das Gesetz ist zum 01.08.2011 in Kraft getreten (siehe Anlage).

Nach § 10a des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist seit dem 01.08.2011 die Errichtung von Oberschulen möglich.

In der Oberschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. - 10. Schuljahrgangs unterrichtet.

Nach § 10a Abs. 3 NSchG kann die Oberschule um ein gymnasiales Angebot erweitert werden.

Nach § 106 Abs. 3 Satz 1 NSchG sind Schulträger berechtigt, Oberschulen zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt.

Nach § 106 Abs. 3 Satz 3 NSchG ist die Erweiterung einer Oberschule um ein gymnasiales Angebot zulässig, wenn der Besuch eines Gymnasiums im Gebiet des Landkreises unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt  u n d  der Schulträger desjenigen Gymnasiums zustimmt, das die Schülerinnen und Schüler sonst im Gebiet des Landkreises besuchen würden.

Bezüglich der Übertragung der Schulträgerschaft sind die Landkreise als sogenannte
geborene Schulträger der Schulform Oberschule von der Schulbehörde (Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück) zu hören.

Nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen schulorganisatorische Entscheidungen der Genehmigung der Schulbehörde (Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück).

Das Niedersächsische Kultusministerium hat zur Errichtung von Oberschulen Hinweise für kommunale Schulträger heraus gegeben (siehe Anlage).

Danach sind zur Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Mindestgröße der Organisationsform Oberschule (mit gymnasialem Angebot) beträgt nach der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO)  3 Züge je Schuljahrgang,
davon 1 Zug im gymnasialen Schulzweig.

Die Mindestschülerzahl je Schuljahrgang beträgt 75, davon mindestens 27 im gymnasialen Schulzweig. Mindestens 48 Schüler/innen (2 x 24) sollen in der Regel im Haupt- und Realschulzweig beschult werden.


Die Entwicklung der Schülerzahlen rechtfertigen die Errichtung einer Oberschule (mit gymnasialem Angebot), wenn die Mindestgrößen und Mindestzahlen dauerhaft
(Prognose für mindestens 10 Jahre) unter Berücksichtigung der konkreten Bevölkerungsentwicklung  (Geburtenzahlen) und der Interessen der Erziehungsberechtigten erreicht werden.

Die Interessen der Erziehungsberechtigten sollen in der Regel durch eine Elternbefragung (3. und 4. Schuljahr) eruiert werden.

Zum Antrag der Gemeinde Barßel:

Die Gemeinde Barßel begründet ihren vorbezeichneten Antrag mit der Absicht, den Schulstandort Barßel durch ein zusätzliches ortsnahes Bildungsangebot quantitativ und qualitativ zu sichern.

Die vorhandenen Räumlichkeiten (bisherige Hauptschule und Realschule) sind nach Darstellung der Gemeinde Barßel für die Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot ausreichend.

Die Gemeinde Barßel hat unter den Eltern aller Grundschulkinder in Abstimmung mit der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, eine nach Schulen und Schuljahrgängen differenzierte Befragung zum schulischen Anwahlverhalten bei Schaffung des Angebotes einer Oberschule mit gymnasialem Angebot durchgeführt.


71,3 % der ausgegebenen Fragebögen wurden an die Gemeinde Barßel zurück gegeben und konnten ausgewertet werden.

 

Der Gemeindeelternrat wurde beteiligt.

Weiter wurde entsprechend den tatsächlichen Geburtenzahlen eine Schülerzahlenprognose bezüglich des Besuchs einer Oberschule mit gymnasialem Angebot beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 für 10 Jahre bis zum Schuljahr 2021/2022 erstellt.

Im Ergebnis hat die Elternbefragung zum künftigen Schulbesuch ihrer Kinder nachfolgend aufgelistete Prozentwerte ergeben (siehe Anlage 8 des Antrags der Gemeinde Barßel):

24,3 % Haupt-/Realschulzweig Oberschule Barßel

53,5 % gymnasialer Zweig Oberschule Barßel

17,3 % Gymnasium Ramsloh

4,5 %  Gymnasium Friesoythe

0,5 %   sonstige Schulen

 

Damit haben sich 75,3 % der Eltern für eine gymnasiale Beschulung ihrer Kinder ab der Klasse 5 ausgesprochen.

Davon (75,3 %) haben sich 71,1 % der Eltern für eine gymnasiale Beschulung ihrer Kinder an einer Oberschule mit  gymnasialem Angebot am Standort Barßel ausgesprochen.

Die Gemeinde Barßel hat das Ergebnis der Elternbefragung mit der Entwicklung der Geburtszahlen der Jahre 2001/2002 - 2010/2011 kombiniert und eine nach Schulen/Schulformen differenzierte Schülerzahlenprognose für die für die Schuljahre 2012/2013 - 2021/2022 erstellt (siehe Anlage 10 des Antrags der Gemeinde Barßel).

Nach der Prognose würde die Schüler-Mindestzahl von 75 je Schuljahrgang für eine Oberschule mit gymnasialem Angebot am Standort Barßel mindestens für die nächsten 10 Jahre erreicht. Die Schülerzahl im gymnasialen Zweig würde nach dieser Prognose im
10-Jahres-Durchschnitt 67 betragen.

Die vorgegebene Mindestzügigkeit von 3 Zügen je Schuljahrgang würde nach der Prognose erreicht werden.

Festzustellen ist, dass nach der Elternbefragung die Übergangsquote für eine gymnasiale Beschulung (75,3 %) von den bislang ermittelten tatsächlichen Quoten
(Schuljahr 2011/2012: 32%) exorbitant abweicht.
Die Kreisverwaltung schätzt das Ergebnis der Elternbefragung insoweit daher als unrealistisch ein.


Die Gemeinde Barßel hat parallel eine weitere Prognose für die Schuljahre 2012/2013 – 2021/2022 (Zehn-Jahres-Prognose) unter Berücksichtigung der ermittelten tatsächlichen
Übergangsquoten (für das Schuljahr 2012/2013) und des aus der Elternbefragung resultierenden Prozentsatzes bezüglich einer gymnasialen Beschulung am Standort Barßel (71,1 %) erstellt (siehe Anlage 11 des Antrags der Gemeinde Barßel).

Dabei geht die Gemeinde Barßel davon aus, dass sich prospektiv die gymnasiale Übergangsquote bis zum Schuljahr 2018/2019 jährlich um 2 % bis auf einen Wert von 47 % erhöhen wird und die übrigen Übergangsquoten im gleichen Maße sinken werden.
 

Nach dieser Prognose würde die Schüler-Mindestzahl von 75 je Schuljahrgang für eine
Oberschule mit gymnasialem Angebot am Standort Barßel mindestens für die nächsten 10 Jahre erreicht. Die Schülerzahl im gymnasialen Zweig würde nach dieser Prognose im
10-Jahres-Durchschnitt 38 betragen.

Die vorgegebene Mindestzügigkeit von 3 Zügen je Schuljahrgang würde nach dieser Prognose erreicht werden.

 

Auch die Kreisverwaltung geht davon aus, dass sich die gymnasiale Übergangsquote künftig weiter erhöhen wird. Allerdings wird eine Erhöhung wie von der Gemeinde Barßel prognostiziert bis auf 47 % für sehr unwahrscheinlich gehalten.

 


Bisherige Entwicklung:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg (Schulträger der Gymnasien) hat am 04.05.2006 beschlossen, die vormalige Außenstelle des Albert-Magnus-Gymnasiums Friesoythe in Ramsloh für den Sekundarbereiches I zu einem zwei-zügigen Gymnasium auszubauen.

Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen hat der Kreistag am 24.03.2009 beschlossen, das Laurentius-Siemer-Gymnasium für den Sekundarbereich I zu einem drei-zügigen Gymnasium auszubauen.

Am gymnasialen Standort Ramsloh hat der Landkreis Cloppenburg als Schulträger in den zurückliegenden Jahren rund 5.000.000,00 Euro an Bau- und Ausstattungskosten investiert.


Im Schuljahr 2011/2012 besuchen 468 Schüler/innen das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh. Davon kommen 197 Schüler/innen aus der Gemeinde Barßel. Das entspricht
einem Wert von 42 %.

 

57 Schüler/innen (nur Sekundarbereich I) aus der Gemeinde Barßel besuchen im
Schuljahr 2011/2012 das Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe. Das entspricht einem Wert von 7,5 %.

 

Die Ergebnisse der Elternbefragung würde bedeuten, dass künftig noch 17,3 % der aus der Gemeinde Barßel stammenden gymnasial beschulten Schüler/innen (Sekundarbereich I) das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh und  noch 4,5 % das Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe besuchen würden.

Speziell beim Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh würde es danach prospektiv zu einer nicht unerheblichen Reduzierung der Schülerzahlen kommen.

Prognose der Kreisverwaltung:

Daher hat die Kreisverwaltung, um die Auswirkungen der Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot in der Gemeinde Barßel abschätzen zu können, die nachfolgenden  Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen für die Gemeinden Barßel und Saterland erstellt, aus der sich im Ergebnis die zu erwartenden künftigen gymnasialen Zügigkeiten ergeben.

 

Für das laufende Schuljahr 2011/2012 wurde je Gemeinde eine Prognose mit den tatsächlichen Übergangsquoten erstellt.

Für das Schuljahr 2012/2013 wurde  je Gemeinde eine Prognose mit den Übergangsquoten entsprechend den Elternwünschen erstellt.
 

Für das Schuljahr 2021/2022 wurde unter Berücksichtigung eines zu erwartenden Anstiegs der gymnasialen Übergangsquoten je Gemeinde eine Prognose mit einer gegenüber dem Schuljahr 2012/2013 4 % höheren gymnasialen Übergangsquote erstellt.

Bei den Prognosen wurden die sich aus der Elternbefragung der Gemeinde Barßel ergebenden prozentualen Anteile der Schüler/innen, die künftig (im Sekundarbereich I) voraussichtlich das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh (17,3 %) und das Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe (4,5 %) besuchen werden, berücksichtigt.
Ebenfalls berücksichtigt wurde der Anteil der Schüler/innen aus der Gemeinde Saterland, die künftig (im Sekundarbereich I) voraussichtlich das Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe (5,2 %) besuchen werden.  
     

Darauf hinzuweisen ist, dass es bei den absoluten Schülerzahlen im Vergleich zur Prognose der Gemeinde Barßel zu Abweichungen kommt.
Diese erklären sich dadurch, dass die Gemeinde Barßel zum einen die Schülerzahlen  nach den vom Niedersächsischen Kultusministerium festgelegten Einschulungszeiträumen pro Schuljahrgang (ab Schuljahr 2006/2007  -  01.10. - 30.09.) erfasst und zum anderen von den Schülerzahlen vor Verteilung auf die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium 5 % abgezogen hat (Schüler/innen, die andere Schulen besuchen).

Die Kreisverwaltung hat die Schülerzahlen entsprechend den Vorgaben zur Schulentwicklungsplanung bislang für alle Schulen pro Schuljahrgang jeweils für den Zeitraum vom

01.08. - 31.07 ermittelt.

In der Gesamtbetrachtung stellen sich die Abweichungen aber nicht als gravierend dar.       

 

Im Ergebnis lässt sich für die Gemeinde Barßel für das Schuljahr 2012/2013, zu dem die beantragte Oberschule mit gymnasialem Angebot eröffnet werden soll, eine gymnasiale Zügigkeit von 1,6 mit absolut 54 Schülern prognostizieren (1 b).

Ausgehend von einem Anstieg der gymnasialen Übergangsquote auf optimistische 40 % würde sich bis zum Schuljahr 2021/2022 im Durchschnitt eine gymnasiale Zügigkeit von 1,5 ergeben (1 c).   

 

Im Ergebnis lässt sich für die Gemeinde Saterland für das Schuljahr 2012/2013 eine gymnasiale Zügigkeit von 1,7 mit absolut 49 Schülern prognostizieren (2 b).

Ausgehend von einem Anstieg der gymnasialen Übergangsquote auf 34 % würde sich bis zum Schuljahr 2021/2022 im Durchschnitt eine gymnasiale Zügigkeit von 1,7 ergeben 2 c).   


Bislang besuchen im Sekundarbereich I 78 % der Gymnasiasten aus der Gemeinde Barßel das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh.

Bei Addition der vorbezeichneten gymnasialen Zügigkeiten würde sich für das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh trotz der demographisch bedingten Abnahme der Schülerzahlen weiterhin mindestens eine dem Ausbau der Schule entsprechende Dreizügigkeit prognostizieren lassen.

Würde künftig entsprechend der aus der Elternbefragung resultierenden Prozentsätze bezüglich einer gymnasialen Beschulung nur noch 17,3 % der Barßeler Gymnasiasten das  Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh besuchen, würde sich für das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh - entgegen der Ausbaustufe - eine  Zweizügigkeit ergeben.

Eine volle gymnasiale Zweizügigkeit würde sich bei Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot in der Gemeinde Barßel weder in Barßel noch in der Gemeinde Saterland ergeben.  


 

 



Anlagen

Antrag Gemeinde Barßel
Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen
Hinweise Niedersächsisches Kultusministerium zur Errichtung von Oberschulen