Betreff
Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder
Vorlage
V-SCHUL/12/040
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die kommunalen Schulausschüsse aus Mitgliedern des Kreistages sowie den stimmberechtigten Vertretern der Schulen (Lehrer, Eltern, Schüler/innen) und in Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen den Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen.

Nachdem der Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2011 die Lehrervertreter der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände in den Schulausschuss berufen hat, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26.01.2012 die nachfolgend aufgeführten stimmberechtigten Eltern- und Schülervertreter in den Schulausschuss berufen:

 

Vertreter/innen der Eltern der allgemeinbildenden Schulen:

Mitglied:                Elfriede Bruns, Linderner Straße 35, 49688 Lastrup
Ersatzmitglied:      Christine Bäker, Augustendorfer Weg 14, 49696 Dwergte


Vertreter/innen der Eltern der berufsbildenden Schulen:

Mitglied:                Aloys Budde, Dahlienweg 1, 26683 Saterland-Sedelsberg
Ersatzmitglied:      Silvia Siemers, Zum Kämpen 8, 49685 Halen

Vertreter/in der Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen:

Mitglied:                Anna-Lena Dellwisch, Hassbruch 1, 49692 Cappeln
Ersatzmitglied:      Mara Kruse, Eschstraße 67, Strücklingen, 26683 Saterland


Vertreter/innen der Schüler/innen der berufsbildenden Schulen konnten vom Kreistag nicht berufen werden, da keine entsprechenden Meldungen vorlagen. 


Die Vertreterinnen/Vertreter sind bei Anwesenheit vom Vorsitzenden auf die ihnen obliegenden Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes zu verpflichten.