Betreff
Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-KA/12/092
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die vom Kreistag in seiner Sitzung am 26.04.2007 beschlossene Hauptsatzung bedarf aus Sicht der Verwaltung einer Überarbeitung insbesondere im Hinblick auf das zum 01.11.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Eine Synopse bestehend aus der noch geltenden Hauptsatzung des Landkreises, der Mustersatzung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) sowie eines Vorschlages der Verwaltung für eine Neufassung sind beigefügt. Bei den Anpassungen handelt es sich überwiegend um redaktionelle Anpassungen an das neue Gesetz.

 

Im Vorschlag der Verwaltung sind Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung in rot, Erläuterungen in blau gekennzeichnet.

 

Unter § 5 – bisher „Vermögensverfügungen und Verträge“, jetzt „Abweichende Zuständigkeiten“ – sind entsprechend der Mustersatzung des NLT die Tatbestände, die wegen Nichterreichens eines Grenzwertes nicht der Beschlussfassung des Kreistages bedürfen, um zwei neue ergänzt worden. Es geht dabei um

-         die Festlegung privater Entgelte gem. § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG

-         Maßnahmen bezüglich Stiftungen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 18 NKomVG.

Diesbezüglich sind – soweit die Tatbestände aufgenommen werden sollen - noch Wertgrenzen festzulegen. Bei den übrigen Wertgrenzen besteht nach den bisherigen Erfahrungen kein Anpassungsbedarf. Eine Übersicht über die Wertgrenzen in den Hauptsatzungen benachbarter Landkreise ist beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Synopse Hauptsatzung

Übersicht Wertgrenzen