Betreff
Geschäftskostenpauschale für Fraktionen und Gruppen
Vorlage
V-KA/12/091
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 21.12.2011 – sh. Anlage – einen Antrag auf Erhöhung der Geschäftskostenpauschale für Fraktionen und Gruppen gestellt. Danach soll die Geschäftskostenpauschale ab 01.01.2012 betragen:

 

vom 1. bis 10. Fraktionsmitglied                      12,00 €/Mitglied             (bisher 11,00 €)

ab dem 11. Fraktionsmitglied                                    7,00 €/Mitglied            (bisher 6,00 €).

 

 

Seitens der Verwaltung ist zum Antrag folgendes anzumerken:

Gemäß § 57 Abs. 3 NKomVG kann der Landkreis den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung gewähren. Über die Verwendung der Zuwendung ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.

Höhe und Zweckbestimmung der Zuwendungen müssen in angemessenem Verhältnis zur Arbeit der Fraktionen und Gruppen für die Vertretung stehen. In Betracht kommen daher Mittel für die Fraktionsgeschäftsführung (Geschäftsstelle), für die Organisation von Fraktionssitzungen einschließlich der Bewirtung von Gästen und Zuziehung von Sachverständigen, ausdrücklich für Öffentlichkeitsarbeit (unter Beachtung der Einschränkung vor Wahlen), für die Fortbildung von Fraktions-/Gruppenmitgliedern durch eigene Tagungen und Seminare, für Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen, für Informationsreisen der Fraktion oder Gruppe oder einzelner Mitglieder, für die Beschäftigung haupt- , neben- oder ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter sowie ggf. in Ausnahmefällen auswärtige Klausurtagungen.

 

Die Entschädigungssätze für die Fraktionen und Gruppen wurden letztmalig durch Kreistagsbeschluss vom 26.04.2007 zum 01.05.2007 angepasst.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung führt bei Umsetzung zu jährlichen Mehrkosten von 576 €.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag CDU-Fraktion