Betreff
Umstufungskonzept für den Ausbau und die Verlegung der Kreisstraße 318 in der Gemeinde Saterland im Rahmen des PPP-Projektes für die Kreisstraßen 296 und 318
Vorlage
V-VERK/11/036
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Kreisausschuss hatte in seiner Sitzung am 11.06.2002 den Ausbau der Kreisstraße 318 über die „Ostermoorstraße“ und die „Nord-Süd-Straße“ sowie die südliche Anbindung der Kreisstraße 318 an die Kreisstraße 343 beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass nach Fertigstellung der Maßnahme folgende Kreisstraßen zu Gemeindestraßen der Gemeinde Saterland abgestuft werden sollen:

 

·        K 329 auf der gesamten Strecke

·        K 343 von der K 316 Richtung Strücklingen bis zur L 829

·        K 343 vom Kreisverkehr in Ramsloh mit der K 299 bis zur neuen Anschlussstelle der K 318 in Scharrel

·        K 296 von der Anschlussstelle der K 343 bis zur Kreuzung mit der K 318

·        Die alte K 318 parallel zur neuen K 318 (Verlegung auf die Nord-Süd-Straße)

 

Für diese Umstufungen wurde bereits mit der Gemeinde Saterland eine Umstufungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Der Kreistag hat nunmehr in seiner Sitzung am 11.10.2011 den Ausbau der Kreisstraßen 296 und 318 im Rahmen eines PPP-Projektes unter dem Vorbehalt der Förderung mit GVFG-Mitteln beschlossen. Im Rahmen dieses PPP-Projektes ist zur Herstellung eines überörtlichen Straßennetzes eine Anbindung der K 318 an die Ortskernentlastungsstraße Strücklingen vorgesehen.

 

Nach Fertigstellung der Ortskernentlastungsstraße Strücklingen hat sich der überörtliche Verkehr um Strücklingen so verlagert, dass eine Umstufung der betroffenen Straßen erfolgen kann.

 

Nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie der Gemeinde Saterland wird vorgeschlagen, die Landesstraße 829 von der Einmündung der Klosterstraße bis zur Einmündung der K 318 zur Gemeindestraße abzustufen und den Streckenabschnitt von der Einmündung der K 318 bis zur Anbindung an die Ortskernentlastungsstraße Strücklingen zur Kreisstraße abzustufen. Die Gemeindestraße Wittensander Straße soll in der Teilstrecke zwischen den Knotenpunkten (Kreisverkehrsplätze) der Ortskernentlastungsstraße Strücklingen mit der Landesstraße 829 zur Landesstraße aufgestuft werden.

 

 

Weiterhin erfolgt die südliche Anbindung der K 318 auf dem Teilstück zwischen der K 296 und der K 343 über die Gemeindestraße Ostermoorstraße sowie auf einer neuen Trasse. Für diesen Streckenabschnitt ist eine Umstufung zur Kreisstraße erforderlich. Nach Abstimmung mit der Gemeinde Saterland soll die Gemeindestraße nach Fertigstellung des Ausbaus der K 318 zur Kreisstraße aufgestuft werden.

 

Entsprechend der gängigen Praxis bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen trägt die Gemeinde auf diesem Abschnitt die Baukosten abzüglich bereitgestellter GVFG-Fördermittel.