Betreff
Nachrücken eines Kreistagsabgeordneten
Vorlage
V-KT/23/105
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistagsabgeordnete Hans Götting ist am 05. Januar 2023 verstorben. Gemäß § 44 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG (hier: § 38 Abs. 2 NKWGG – Personenwahl- ) auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus dem der Verstorbene gewählt worden ist.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 16. September 2021 ist nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen / CDU im Wahlbereich 6 Löningen/Lastrup/Lindern mit 2094 Stimmen

 

Herr

Klaus Karnbrock

Dipl. Sozialpädagoge/-arbeiter (FH)

Graf-Schmiesing-Str. 4 a

49624 Löningen

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Die Festlegung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Karnbrock übergeht, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.

 

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 der Nieders. Wahlordnung (NKWO) ist Herr Karnbrock als Ersatzperson mit Schreiben vom 24.01.2023 entsprechend informiert worden. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine anderslautende Erklärung abgibt. Herr Karnbrock hat erklärt, die Wahl anzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung wird zeitnah erfolgen.

 

Die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung des neuen Kreistagsabgeordneten Herrn Karnbrock wird vom Landrat vorgenommen. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.