Betreff
Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg - Prüfauftrag "Markierungen Kreisstraßen und Radwege"
Vorlage
V-VERK/23/239
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 01.11.2022 folgenden Prüfantrag gestellt:

 

1.       Sind entsprechend der Bauvorschriften "Markierungen aufgebracht und im guten Zustand" bzw. können wird diese mit Schwerpunkt von Randmarkierungen erweitern?

 

2.       Gibt es die Möglichkeit, Radwege mit Randmarkierungen in der Ausführung "Schmalstrich-weiß" aufzubringen?

 

Der Antrag nebst Begründung ist in der Anlage beigefügt.

 

Zu den Fragen können folgende Informationen gegeben werden:

 

Zu 1.

Die Fahrbahnmarkierungen werden durch regelmäßig durchgeführte Streckenkontrollen und durch eine Nachtverkehrsschau überprüft. Es werden jährlich die für eine Nachmarkierung erforderlichen Streckenabschnitte zusammen mit den Bundes- und Landesstraßen von den Straßenmeistereien Löningen und Friesoythe an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, gemeldet. Diese werden in einem Jahresauftrag ausgeschrieben und vergeben um Synergieeffekte zu nutzen.

Anschließend werden die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen durch die Straßenmeistereien abgerufen und durch die beauftragte Fachfirma aufgebracht.

 

Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen wird die Fahrbahnmarkierung unmittelbar nach Fertigstellung abgerufen und zeitnah aufgebracht. In dem Zeitraum zwischen dem Abruf der Markierungsarbeiten und dem Aufbringen der Markierung wird die Geschwindigkeit reduziert bis die Fahrbahnmarkierung aufgebracht wurde.

 

Die Fahrbahnmarkierung erfolgt nach der ZTV-M 13 (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Markierungen auf Straßen) und kann grundsätzlich in den Zeiten vom 01.04. – 31.10. eines Jahres aufgebracht werden. Eine entsprechende Außentemperatur sowie eine trockene Oberfläche sind Voraussetzung für das Auftragen der Markierung. Eine Gewährleistung auf die erbrachte Leistung wird außerhalb dieses Zeitraumes nicht gegeben. Damit die sanierten Bereiche wieder möglichst schnell eine Fahrbahnmarkierung erhalten, werden dennoch Markierungsaufträge auch in dem Zeitraum von November bis Ende März abgerufen und bei akzeptablen Einbaubedingungen umgesetzt.

 

Fehlende Fahrbahnmarkierungen können ferner durch Schadstellensanierungen auftreten. Hierbei handelt es sich um kleinere Flächen, auf denen die Markierung unterbrochen ist. Eine kurzfristige Herstellung der Markierung ist in diesen Fällen häufig nicht wirtschaftlich, da für jeden Markierungsbereich die Baustelleneinrichtung, Baustellenräumung sowie die Verkehrssicherung Kosten verursachen. Es werden daher zusammenhängende Streckenabschnitte gebildet, welche nachmarkiert bzw. neu hergestellt werden.

 

Grundsätzlich ist die Fahrbahnmarkierung der Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg in einem guten Zustand.

Lücken in der Fahrbahnmarkierung treten in Einzelfällen auf, in denen eine direkte Nachmarkierung nicht wirtschaftlich wäre. Bei längeren Abschnitten werden die Markierungen von den Straßenmeistereien abgerufen und möglichst zeitnah nachmarkiert.

 

Zu 2.

Die Regelwerke sehen keine Randmarkierungen für die vorhandenen Radwege an unseren Radwegen an Kreisstraßen vor.

Unabhängig von der Richtlinienlage würde eine Markierung hohe Anschaffungskosten verursachen. Zudem wären die Radwegmarkierungen zu unterhalten (Säubern, Ränder freilegen etc.). Dieses würde erhebliche Unterhaltungskosten nach sich ziehen. Der Mehraufwand wäre derzeit personell nicht von den Straßenmeistereien zu bewerkstelligen.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg vom 01.11.2022