Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit
Schreiben vom 01.11.2022 folgenden Prüfantrag gestellt:
1.
Sind entsprechend der Bauvorschriften
"Markierungen aufgebracht und im guten Zustand" bzw. können wird
diese mit Schwerpunkt von Randmarkierungen erweitern?
2.
Gibt es die Möglichkeit, Radwege mit
Randmarkierungen in der Ausführung "Schmalstrich-weiß" aufzubringen?
Der Antrag nebst Begründung ist in der Anlage beigefügt.
Zu den Fragen können folgende Informationen gegeben werden:
Zu 1.
Die Fahrbahnmarkierungen werden durch regelmäßig durchgeführte
Streckenkontrollen und durch eine Nachtverkehrsschau überprüft. Es werden
jährlich die für eine Nachmarkierung erforderlichen Streckenabschnitte zusammen
mit den Bundes- und Landesstraßen von den Straßenmeistereien Löningen und
Friesoythe an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Lingen, gemeldet. Diese werden in einem Jahresauftrag
ausgeschrieben und vergeben um Synergieeffekte zu nutzen.
Anschließend werden die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen durch die
Straßenmeistereien abgerufen und durch die beauftragte Fachfirma aufgebracht.
Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen wird die
Fahrbahnmarkierung unmittelbar nach Fertigstellung abgerufen und zeitnah
aufgebracht. In dem Zeitraum zwischen dem Abruf der Markierungsarbeiten und dem
Aufbringen der Markierung wird die Geschwindigkeit reduziert bis die
Fahrbahnmarkierung aufgebracht wurde.
Die Fahrbahnmarkierung erfolgt nach der ZTV-M 13 (Zusätzliche
technische Vertragsbedingungen und Markierungen auf Straßen) und kann
grundsätzlich in den Zeiten vom 01.04. – 31.10. eines Jahres aufgebracht
werden. Eine entsprechende Außentemperatur sowie eine trockene Oberfläche sind
Voraussetzung für das Auftragen der Markierung. Eine Gewährleistung auf die
erbrachte Leistung wird außerhalb dieses Zeitraumes nicht gegeben. Damit die
sanierten Bereiche wieder möglichst schnell eine Fahrbahnmarkierung erhalten,
werden dennoch Markierungsaufträge auch in dem Zeitraum von November bis Ende
März abgerufen und bei akzeptablen Einbaubedingungen umgesetzt.
Fehlende Fahrbahnmarkierungen können ferner durch
Schadstellensanierungen auftreten. Hierbei handelt es sich um kleinere Flächen,
auf denen die Markierung unterbrochen ist. Eine kurzfristige Herstellung der
Markierung ist in diesen Fällen häufig nicht wirtschaftlich, da für jeden Markierungsbereich
die Baustelleneinrichtung, Baustellenräumung sowie die Verkehrssicherung Kosten
verursachen. Es werden daher zusammenhängende Streckenabschnitte gebildet,
welche nachmarkiert bzw. neu hergestellt werden.
Grundsätzlich ist die Fahrbahnmarkierung der Kreisstraßen im Landkreis
Cloppenburg in einem guten Zustand.
Lücken in der Fahrbahnmarkierung treten in Einzelfällen auf, in denen
eine direkte Nachmarkierung nicht wirtschaftlich wäre. Bei längeren Abschnitten
werden die Markierungen von den Straßenmeistereien abgerufen und möglichst
zeitnah nachmarkiert.
Zu 2.
Die Regelwerke sehen keine Randmarkierungen für die vorhandenen Radwege
an unseren Radwegen an Kreisstraßen vor.
Unabhängig von der Richtlinienlage würde eine Markierung hohe Anschaffungskosten
verursachen. Zudem wären die Radwegmarkierungen zu unterhalten (Säubern, Ränder
freilegen etc.). Dieses würde erhebliche Unterhaltungskosten nach sich ziehen.
Der Mehraufwand wäre derzeit personell nicht von den Straßenmeistereien zu
bewerkstelligen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises
Cloppenburg vom 01.11.2022