Sachverhalt:
Verbreiterungen
Seit 2010 stellt der Landkreis Cloppenburg in Zusammenarbeit mit der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen,
Verbreiterungskonzepte für sein Kreisstraßennetz mit dem Ziel auf, die
Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsqualität auf der vorhandenen
Verkehrsinfrastruktur zu steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.
Mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2019 ist bereits das vierte
Kreisstraßenverbreiterungsprogramm auf den Weg gebracht worden.
Der Stand der Planungen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen der
jeweiligen Verbreiterungskonzepte stellt sich wie folgt dar:
Mehrjahressanierungskonzept
II:
Ausbau der K 300
(Dorfstraße/Töpkes Höhe) von Augustendorf nach Neumarkhausen
Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf (Zum Herrensand) bis
zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die
Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden.
Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn geplante Radweg auf der
nordöstlichen Seite saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von
2,50 m angepasst werden. Ein Fahrbahnradius im südlichen Bereich der Trasse
soll dem aktuellen Regelwerk angepasst werden, um die vorhandene, sehr enge
Kurve zu entschärfen.
Weiterhin sollen insgesamt zwei Verkehrsinseln dazu beitragen, den
Ortscharakter in Augustendorf zu stärken. Seitens der Stadt Friesoythe wurde
zugesichert, dass im Zuge der Ausbaumaßnahme in Augustendorf Ortstafeln
aufgestellt werden.
Für den Landkreis Cloppenburg beplant die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen (NLStBV – GB
Lingen) die Maßnahme mit Hilfe von Ingenieurbüros seit 2014. Mehrere Termine
mit den Anliegern und dem Ortsverein Augustendorf haben stattgefunden.
Da ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, sind die
entsprechenden Unterlagen aufzustellen. Dazu gehört insbesondere ein
Variantenvergleich, in dem unterschiedliche Bewertungsfelder wie u. a. Verkehr,
Umwelt, Land- und Forstwirtschaft zu betrachten sind.
Die umfassende Planung einschließlich des erforderlichen
Variantenvergleichs hat dazu geführt, dass die Fertigstellung des Vorentwurfs
weiterhin andauert.
Aktuell sieht die Zeitschiene der NLStBV vor, dass der Vorentwurf bis
Mitte 2023 fertiggestellt werden wird. Das erforderliche
Planfeststellungsverfahren soll bis Ende 2023 eingeleitet werden.
Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand
ca. 5,4 Mio. EUR betragen.
Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme Fördermittel nach dem
Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) einzuwerben.
Kreisstraßenverbreiterungskonzept
III
Ausbau der K 355
(Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 (Alte Straße) in
Warnstedt
Als letzte Maßnahme des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III ist der
Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176
(Bartmannsholter Straße) in Darrel bis zur L 837 (Alte Straße) in
Warnstedt geplant. In diesem Bereich soll die ca. 5,00 m bzw. 5,50 m breite
Fahrbahn auf einer Länge von ca. 3,3 km auf eine Breite von 6,00 m gebracht
werden. Gleichzeitig soll hier die Radweglücke zwischen der Landesstraße und
der Gemeindestraße „Kampstraße“ durch den Neubau eines 2,50 m breiten Radweges
geschlossen werden. Seitens der Gemeinde Cappeln wurde ein entsprechender
Beschluss gefasst.
Um den bestehenden Baumbestand möglichst zu schützen, wurden
verschiedene Alternativen betrachtet und einem Variantenvergleich unterzogen.
Die ermittelte Vorzugsvariante, bei der der neue Radweg auf langen
Streckenabschnitten hinter der östlichen Baumreihe geführt wird, kommt zur
Umsetzung.
Die Genehmigung der Maßnahme ist mit Verzicht vom 09.09.2021 erfolgt.
Die Baumfällarbeiten wurden bis Ende Februar 2022 durchgeführt.
Die Vergabe der Baumaßnahme ist an die Fa. Peters aus Vrees erfolgt.
Baubeginn war im August 2022. Mit der Fertigstellung wird für Mai 2023
gerechnet.
Die Baukosten für diese Maßnahme betragen rund 2,55 Mio. EUR. Eine 60
%ige Förderung für die Fahrbahn mit NGVFG-Mitteln wurde mit Bescheid vom
13.12.2021 genehmigt. Gleichzeitig wurde eine Förderung des Radwegneubaus mit
75 % zugesagt.
Mit dem Ausbau der K 355 wird das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III
abgeschlossen sein.
Kreisstraßenverbreiterungskonzept
IV
Ausbau der K 147
(Neuscharreler Straße) zwischen Gehlenberg und Neuscharrel
Bei der K 147 handelt es sich um einen ca. 2,78 km langen
Streckenabschnitt, der eine Fahrbahnbreite von rd. 5,50 m bis 5,60 m aufweist
und für den Begegnungsverkehr Lkw-Lkw nicht ausreicht. Aufgrund der starken
Verkehrsbelastung von 3.450 Kfz/24 h und 297 SV/24 h soll eine Verbreiterung dieses
Streckenabschnitts auf 7,00 m erfolgen, um eine Verbesserung der Befahrbarkeit
und somit der Verkehrssicherheit zu erreichen.
Gleichzeitig soll der straßenbegleitende Radweg ausgebaut werden. Der
Radweg hat derzeit eine Bestandsbreite von rd. 1,80 m. Die Trennstreifen
zwischen Fahrbahnrand und Radweg weisen teilweise unzureichende Breiten auf.
Daher soll der Radweg auf gesamter Strecke eine Regelbreite von 2,50 m erhalten
und wird um mindestens 1,75 m von der Fahrbahn abgesetzt.
Gleichzeitig soll im Rahmen des Ausbaus die im Kurvenbereich liegende
Einmündung zum „Neuscharreler Weg“ in Abstimmung mit der Stadt Friesoythe
zurückgebaut werden, wodurch der „Neuscharreler Weg“ zur Sackgasse wird.
Der im Kurvenendbereich aus dem „Neuscharreler Weg“ führende östlich
gelegene Radweg soll aus Verkehrssicherheitsgründen ca. 80 m weiter in Richtung
Neuscharrel verlängert werden, um dort eine sichere Querung zum weiterführenden
Radweg auf der Westseite zu gewährleisten.
Am nördlichen Ende der Baustrecke befinden sich eine Abbiegespuren. Um
insbesondere den Schülerverkehr sicherer zu gestalten, soll die Abbiegespur in
Richtung Gehlenberg aufgehoben und stattdessen eine Querungshilfe errichtet
werden.
Die Planung wurde sämtlichen Anliegern in einer Anliegerversammlung am
05.05.2022 vorgestellt. Das Bauvorhaben konnte mit Verzicht vom 14.09.2022
genehmigt werden.
Die Baukosten für diese Maßnahme werden ca. 2,9 Mio. EUR betragen. Eine
Förderung mit NGVFG-Mitteln für den Radweg in Höhe von 75 % und für die
Fahrbahn in Höhe von 60 % wurde vom Land Niedersachsen mit Bescheid vom
17.01.2023 bewilligt.
Ausbau der K 155
(Ermker Straße) von der K 357 (Linderner Straße) in Großenging bis zur
L 843 (Lastruper Straße)
Eine weitere Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist
der Ausbau der K 155 zwischen Großenging und Ermke. Die K 155 soll auf gesamter
Strecke von 3,45 km auf 6,00 m verbreitert werden. Die Fahrbahn weist
derzeit eine durchschnittliche Breite von 5,50 m auf. Gleichzeitig ist
beabsichtigt, die ca. 2,1 km lange Radweglücke bis zur L 834 in der Gemeinde
Molbergen zu schließen und den Bestandsradweg auf 2,50 m zu verbreitern.
Der Neubau des noch fehlenden Radweges kann sinnvoll nur auf der
Nordseite errichtet werden, da sich auf der Südseite verschiedenste
Naturschutzgebiete befinden, in die eingegriffen werden müsste. Nach
Durchführung eines Variantenvergleichs im Bereich mit vorhandenem Radweg wurde
als Vorzugsvariante die Neuanlage des gesamten Radweges auf der Nordseite
ermittelt. Daher wird beginnend mit der Querung an der K 357 (Linderner
Straße) der Radweg auf die Nordseite gelegt, damit eine Durchgängigkeit bis zur
L 834 (Molberger Straße) entsteht. Zusätzlich kann durch den geplanten Radweg
eine Vielzahl von Einzelbäumen und Gehölzflächen erhalten werden, indem er in
weiten Abschnitten hinter den Gehölzstreifen verlegt wird.
Die Planungen wurden den Anliegern aus der Gemeinde Molbergen in einer
Versammlung am 18.05.2022 und aus der Gemeinde Lindern in einer Versammlung am
08.06.2022 vorgestellt. Die dort vorgetragenen Anregungen werden im weiteren
Planungsprozess auf Umsetzbarkeit geprüft. Insbesondere die Anregungen der
Anlieger zur Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft für den Bereich
Großenging sind in Abstimmung mit der Gemeinde Lindern und den Anliegern zu
bewältigen, damit für die Planung Einvernehmen erzielt werden kann.
Die grob geschätzten Kosten für diese Maßnahme werden ca. 3,1 Mio. EUR
betragen. Auch für diese Maßnahme wird eine Förderung mit NGVFG-Mitteln
beantragt werden können.
Ausbau der K 307
(Deichstraße/Klosterstraße) von der L 829 (Hauptstraße) in Barßel bis zum
Elisabethfehnkanal sowie der K 351 (Deichstraße) von der K 307 bis zur
Kreisgrenze des Landkreises Leer
Zwei weitere Maßnahmen aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV
sind der Ausbau der K 307 und der K 351. Aufgrund des räumlichen Zusammenhanges
der beiden Kreisstraßen bietet sich hier ein gemeinsamer Ausbau an.
Die K 307 soll auf gesamter Länge von rd. 4,5 km auf 6, 00 m
verbreitert werden. Derzeit hat die K 307 eine Breite von durchschnittlich 4,90
m. Der an der K 307 auf gesamter Strecke vorhandene Radweg soll eine Breite von
2,50 m erhalten.
Die K 307 verläuft ab der L 829 in Barßel auf einer Länge von 3.070 m
auf der Deichkrone des linken Deiches der Soeste (Deichverteidigungsweg).
Dieser Schutzdeich besitzt nach Aussage des für den Ausbau des Deiches
zuständigen Leda-Jümme-Verbandes keine ausreichende Höhe und muss angepasst
werden. Der Leda-Jümme-Verband ist gleichzeitig für die Ertüchtigung des auf
der Deichkrone verlaufenden Deichverteidigungsweges bis zu einer Breite von
3,50 m zuständig. Für die darüber hinausgehende Breite, somit für die
Kreisstraße inkl. Radweg, trägt der Landkreis Cloppenburg die Verantwortung. Um
Synergieeffekte zu generieren, soll der erforderliche Ausbau der K 307
gleichzeitig mit der Deicherhöhung umgesetzt werden. Um die Planungen
abzustimmen haben erste Gesprächs- und Abstimmungstermine mit dem
Leda-Jümme-Verband, dem NLWKN, der Friesoyther Wasseracht und der Gemeinde
Barßel stattgefunden.
Bei der K 351 handelt es sich um eine ca. 1 km lange Strecke, die an
die K 307 in der Klosterstraße anschließt und bis zur Kreisgrenze des
Landkreises Leer führt. Die K 351 weist im Bestand eine Breite von 4,50 m auf
und soll ebenfalls auf 6,00 m verbreitert werden. Der an der K 351 vorhandene
Radweg soll auf 2,50 m verbreitert werden. Die Radweglücke von der Brücke
Roggenberg bis zur Kreisgrenze soll auf einer Länge von 170 m geschlossen
werden. Hinsichtlich einer Weiterführung des Radweges wurde Kontakt mit dem
Landkreis Leer aufgenommen. Nach dortiger Aussage wird derzeit ein
Radwegekonzept für den Landkreis Leer erarbeitet. Mit einem Ergebnis wird nicht
vor Mitte 2023 gerechnet.
Für beide Maßnahmen wurden Vermessungs- und Kartierungsarbeiten
durchgeführt. Die Planung wird vom Ing.-Büro igbv Lüneburg vorgenommen. Nach
einer Begehung im November 2022 werden die dort erlangten Erkenntnisse derzeit
in die Unterlagen eingearbeitet.
Im Frühjahr 2023 ist eine Anliegerversammlung geplant, in der die
Planungen vorgestellt werden sollen.
Der Ausbau ist derzeit in Abhängigkeit von der Deicherhöhungsmaßnahme
für 2024 angedacht.
Die Vorplanungen für diese Maßnahmen sollen in der Sitzung detailliert
vorgestellt werden.
Ausbau der K 162
(Elberger Straße/Alte Löninger Straße) von der K 304 bis nach Wachtum
Die Maßnahme des Ausbaus der K 162 gehört zu dem
Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV. Die Breite der derzeitigen Fahrbahn
beträgt 5,20 m. Sie soll auf 6,00 m verbreitert werden. Der bestehende
straßenbegleitende Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.
Da der südliche Abschnitt der K
162 in Abstimmung mit der Stadt Löningen von Löningen bis zur K 304 (Am
Raddetal) zur Stadtstraße abgestuft wurde, beschränkt sich der Ausbau der
Kreisstraße und des Radweges nunmehr auf den Bereich von Wachtum bis zur K 304.
Hierbei handelt es sich um einen ca. 2,1 km langen Streckenabschnitt. Die
Verknüpfung mit der K 304 ist in diesem Zusammenhang aufgrund der geänderten
Führung der Kreisstraßenverkehre besonders zu beachten.
Mit den Vermessungsarbeiten wurde Ende 2020 begonnen. Für die
Festlegung des Kartierungsumfangs wurde ein Begehungstermin im September 2020
mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Aufgrund der hier vorhandenen
Naturschutz- und Umweltbelange (Landschaftsschutzgebiete) werden umfangreichere
und zeitintensivere Planungen naturschutzrechtlicher Art erforderlich.
Da die Ortsdurchfahrt in Wachtum im Zuge der K 160 / K 162 ebenfalls
saniert werden soll (s. u.), ist es sinnvoll, diese beiden Maßnahmen gemeinsam
zu realisieren, um Synergieeffekte zu generieren und die Beeinträchtigungen
während der Baumaßnahmen zu reduzieren. Die Planungen für die Ortsdurchfahrt
sind noch in den Vorabstimmungen, so dass mit einer Umsetzung nicht vor 2025 zu
rechnen ist.
Weitere
Verbreiterungsmaßnahmen:
Im Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV sind außerdem noch folgende
Maßnahmen enthalten:
- K 179, Emstek – L 870: ca.
1,7 km, einschl. Radwegausbau und
ca.
4,1 km Radwegneubau
- K 324, Löningen – Hamstrup: ca.
6,29 km einschl. Radwegausbau
Die Planungen werden aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dies
erlauben.
Ortsdurchfahrten:
Erneuerung von
Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen
Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen,
die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen.
Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer
ungenügenden Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.
Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für
eine Erneuerung festgelegt:
- Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der
K 178 (Hauptstraße)
- Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356
(Thüler Straße)
- Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K
149 (Hauptstraße)
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der K 356 in Garrel konnte Ende
2020 abgeschlossen werden. Im Mai 2021 wurde dann die Ortsdurchfahrt im Zuge
der K 178 in Höltinghausen fertiggestellt. Mit der Fertigstellung der
Ortsdurchfahrt Petersdorf im Sommer 2022 konnte nunmehr die letzte der drei
Ortsdurchfahrten freigegeben werden.
Auch in Zukunft sollen weitere Ortsdurchfahrten erneuert werden, welche
aufgrund Ihres Zustandes keine Sanierung zulassen oder sich aufgrund anderer
Kriterien, wie z.B. unzureichender Nebenanlagen, anbieten. Dazu wurde ein
entsprechendes Programm unter Berücksichtigung verschiedenster
Bewertungskriterien entwickelt. Der Kreistag hat sodann in seiner Sitzung im
Juli 2022 beschlossen, für die folgenden Ortsdurchfahrten die Planungen
aufzunehmen:
·
Ortsdurchfahrt im Zuge der K 166 in Kneheim
·
Ortsdurchfahrt im Zuge der K 299 in Ramsloh
·
Ortsdurchfahrt im Zuge der K 162/K 160 in Wachtum
·
Ortsdurchfahrt im Zuge der K 173 in Sevelten
Neben der Ertüchtigung des Straßenoberbaus sollen in diesem Rahmen in
Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde auch die Nebenanlagen umgestaltet
sowie der Regenwasserkanal erneuert werden. Ein erstes Auftaktgespräch hat im
Januar 2023 mit den betroffenen Städten/Gemeinden stattgefunden.
Um die weiteren, mittelfristig zu sanierenden Streckenabschnitte
zeitgerecht in die Planung aufzunehmen, wurde vom Kreistag ebenfalls im Juli
2022 der Beschluss gefasst, weitere Programme für die Sanierung von Ortsdurchfahrten
aufzustellen und hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden
vorzunehmen.
Radwegeausbaukonzept:
Der Landkreis Cloppenburg hat sich mit Beschluss des Kreistages vom
04.04.2019 zum Ziel gesetzt, das vorhandene Radwegenetz weiter zu verbessern
und auszubauen. Daher wurde mit Beschluss des Kreistages vom 03.06.2021 ein
Radwegeausbauprogramm auf den Weg gebracht. Neben der Verbreiterung der
vorhandenen Radwege (Zielsetzung 2,50 m) ist auch der Neubau von Radwegen
Bestandteil des Radwegekonzeptes.
Der Sachstand für dieses Radwegeausbauprogramm stellt sich wie folgt
dar:
Radwegverbreiterung
an der K 150:
Der bestehende rund 1,80 m breite Radweg an der K 150 (Petersfelder
Straße) soll von der B 72 bis nach Garrel durchgehend auf 2,50 m verbreitert
werden. Für diese Maßnahme wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten
bereits durchgeführt. Für die Planung der Verbreiterung konnte das Ing. Büro
IPW gewonnen werden. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung des rund 5,58 km
langen Radweges wurden abgeschlossen. Die Vorzugsvariante soll den Anliegern im
Frühjahr 2023 vorgestellt werden. Eine bauliche Umsetzung ist frühestens in
2024 vorgesehen.
Die Baukosten betragen nach ersten Schätzungen rund 630.000 EUR. Es
soll eine 75%ige Förderung nach NGVFG beantragt werden.
Die Planung ist soweit fortgeschritten, dass diese Maßnahme den
Anliegern im Frühjahr 2023 in einer Versammlung vorgestellt werden soll.
Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung
vorgestellt.
Radwegverbreiterung
an der K 173:
Eine weitere Maßnahme aus dem Radwegeausbaukonzept ist der Ausbau des
1,80 m breiten Radweges entlang der K 173 von der L 837 in Elsten, bis zum
Ortsteil Sternbusch in Cloppenburg. Die Durchführung dieser Maßnahme ist in
zwei Abschnitten geplant. In einem ersten Abschnitt soll der Radweg von Elsten
bis zum Ortseingang Sevelten auf einer Länge von 2,92 km auf 2,50 m verbreitert
werden. Für den 1,25 km langen zweiten Abschnitt vom Ortsausgang Sevelten bis
nach Cloppenburg
bestehen Überlegungen, diesen evtl. breiter als 2,50 m zu gestalten. Da
der Radweg dafür hinter die Baumreihe verlegt werden müsste, ist die Zustimmung
der Flächeneigentümer erforderlich. Da erste positive Gespräche mit den Flächeneigentümern
geführt werden konnten, wird ein neuer abgesetzter 3,00 m breiter Radweg
geplant. Dadurch könnten die fahrbahnbegleitenden Bäume erhalten bleiben.
Auch für diese Maßnahme wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten
bereits abgeschlossen. Die Planung der Maßnahme wird ebenfalls vom Ing.-Büro
IPW vorgenommen. Nach Beendigung der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist
auch hier im Frühjahr 2023 die Vorstellung der Vorzugsvariante in einer
Anliegerversammlung vorgesehen. Die Maßnahme soll frühestens in 2024 umgesetzt
werden.
Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 470.000
EUR. Auch für diese Maßnahme sollen Fördermittel in Höhe von 75% nach dem NGVFG
beantragt werden.
Die Planung für die Radwegverbreiterung an K 173 ist so weit
fortgeschritten, dass für diese Maßnahmen im Frühjahr 2023 eine
Anliegerversammlung durchgeführt werden soll.
Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung
vorgestellt.
Radwegverbreiterung
an der K 168 und K 145:
Für beide Radwege wurden die Vermessungsarbeiten im Herbst 2022
vergeben. Der Kartierumfang wurde in einer Begehung am 01.12.2022 festgelegt,
so dass mit den Kartierungsarbeiten im Frühjahr 2023 begonnen werden kann. Die
Planung der Maßnahme wurde an das Ing.-Büro IPW aus Wallenhorst vergeben.
Der Radweg entlang der K 168 ist rund 1,90 m breit und ca. 1,3 km lang.
Der Radweg entlang der K 145 ist rund 1,90 m breit und ca. 2,63 km lang.
Für beide Maßnahmen ist eine bauliche Umsetzung frühestens in 2025
vorgesehen.
Weitere
Radwegverbreiterungen:
Die weiteren Radwegverbreiterungen sollen an der K 160, der K 280 und
der K 357 erfolgen. Die Planungen für diese 1,80 m breiten Radwege werden
sukzessive aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dieses erlauben.