Betreff
Sachstand Kreisstraßen: Verbreiterungen, Sanierung von Ortsdurchfahrten, Radwegausbaukonzept
Vorlage
V-VERK/23/238
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Verbreiterungen

 

Seit 2010 stellt der Landkreis Cloppenburg in Zusammenarbeit mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Verbreiterungskonzepte für sein Kreisstraßennetz mit dem Ziel auf, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsqualität auf der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2019 ist bereits das vierte Kreisstraßenverbreiterungsprogramm auf den Weg gebracht worden.

 

Der Stand der Planungen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen der jeweiligen Verbreiterungskonzepte stellt sich wie folgt dar:

 

 

Mehrjahressanierungskonzept II:

 

Ausbau der K 300 (Dorfstraße/Töpkes Höhe) von Augustendorf nach Neumarkhausen

 

Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf (Zum Herrensand) bis zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn geplante Radweg auf der nordöstlichen Seite saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von 2,50 m angepasst werden. Ein Fahrbahnradius im südlichen Bereich der Trasse soll dem aktuellen Regelwerk angepasst werden, um die vorhandene, sehr enge Kurve zu entschärfen.

 

Weiterhin sollen insgesamt zwei Verkehrsinseln dazu beitragen, den Ortscharakter in Augustendorf zu stärken. Seitens der Stadt Friesoythe wurde zugesichert, dass im Zuge der Ausbaumaßnahme in Augustendorf Ortstafeln aufgestellt werden.

 

Für den Landkreis Cloppenburg beplant die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen (NLStBV – GB Lingen) die Maßnahme mit Hilfe von Ingenieurbüros seit 2014. Mehrere Termine mit den Anliegern und dem Ortsverein Augustendorf haben stattgefunden.

 

Da ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, sind die entsprechenden Unterlagen aufzustellen. Dazu gehört insbesondere ein Variantenvergleich, in dem unterschiedliche Bewertungsfelder wie u. a. Verkehr, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft zu betrachten sind.

 

Die umfassende Planung einschließlich des erforderlichen Variantenvergleichs hat dazu geführt, dass die Fertigstellung des Vorentwurfs weiterhin andauert.

 

Aktuell sieht die Zeitschiene der NLStBV vor, dass der Vorentwurf bis Mitte 2023 fertiggestellt werden wird. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren soll bis Ende 2023 eingeleitet werden.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca. 5,4 Mio. EUR betragen.

 

Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme Fördermittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) einzuwerben.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept III

 

Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 (Alte Straße) in Warnstedt

 

Als letzte Maßnahme des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III ist der Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 (Bartmannsholter Straße) in Darrel bis zur L 837 (Alte Straße) in Warnstedt geplant. In diesem Bereich soll die ca. 5,00 m bzw. 5,50 m breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 3,3 km auf eine Breite von 6,00 m gebracht werden. Gleichzeitig soll hier die Radweglücke zwischen der Landesstraße und der Gemeindestraße „Kampstraße“ durch den Neubau eines 2,50 m breiten Radweges geschlossen werden. Seitens der Gemeinde Cappeln wurde ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Um den bestehenden Baumbestand möglichst zu schützen, wurden verschiedene Alternativen betrachtet und einem Variantenvergleich unterzogen. Die ermittelte Vorzugsvariante, bei der der neue Radweg auf langen Streckenabschnitten hinter der östlichen Baumreihe geführt wird, kommt zur Umsetzung.

 

Die Genehmigung der Maßnahme ist mit Verzicht vom 09.09.2021 erfolgt. Die Baumfällarbeiten wurden bis Ende Februar 2022 durchgeführt.

 

Die Vergabe der Baumaßnahme ist an die Fa. Peters aus Vrees erfolgt. Baubeginn war im August 2022. Mit der Fertigstellung wird für Mai 2023 gerechnet.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme betragen rund 2,55 Mio. EUR. Eine 60 %ige Förderung für die Fahrbahn mit NGVFG-Mitteln wurde mit Bescheid vom 13.12.2021 genehmigt. Gleichzeitig wurde eine Förderung des Radwegneubaus mit 75 % zugesagt.

 

Mit dem Ausbau der K 355 wird das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III abgeschlossen sein.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV

 

Ausbau der K 147 (Neuscharreler Straße) zwischen Gehlenberg und Neuscharrel

 

Bei der K 147 handelt es sich um einen ca. 2,78 km langen Streckenabschnitt, der eine Fahrbahnbreite von rd. 5,50 m bis 5,60 m aufweist und für den Begegnungsverkehr Lkw-Lkw nicht ausreicht. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung von 3.450 Kfz/24 h und 297 SV/24 h soll eine Verbreiterung dieses Streckenabschnitts auf 7,00 m erfolgen, um eine Verbesserung der Befahrbarkeit und somit der Verkehrssicherheit zu erreichen.

 

Gleichzeitig soll der straßenbegleitende Radweg ausgebaut werden. Der Radweg hat derzeit eine Bestandsbreite von rd. 1,80 m. Die Trennstreifen zwischen Fahrbahnrand und Radweg weisen teilweise unzureichende Breiten auf. Daher soll der Radweg auf gesamter Strecke eine Regelbreite von 2,50 m erhalten und wird um mindestens 1,75 m von der Fahrbahn abgesetzt.

 

Gleichzeitig soll im Rahmen des Ausbaus die im Kurvenbereich liegende Einmündung zum „Neuscharreler Weg“ in Abstimmung mit der Stadt Friesoythe zurückgebaut werden, wodurch der „Neuscharreler Weg“ zur Sackgasse wird.

 

Der im Kurvenendbereich aus dem „Neuscharreler Weg“ führende östlich gelegene Radweg soll aus Verkehrssicherheitsgründen ca. 80 m weiter in Richtung Neuscharrel verlängert werden, um dort eine sichere Querung zum weiterführenden Radweg auf der Westseite zu gewährleisten.

 

Am nördlichen Ende der Baustrecke befinden sich eine Abbiegespuren. Um insbesondere den Schülerverkehr sicherer zu gestalten, soll die Abbiegespur in Richtung Gehlenberg aufgehoben und stattdessen eine Querungshilfe errichtet werden.

 

Die Planung wurde sämtlichen Anliegern in einer Anliegerversammlung am 05.05.2022 vorgestellt. Das Bauvorhaben konnte mit Verzicht vom 14.09.2022 genehmigt werden.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden ca. 2,9 Mio. EUR betragen. Eine Förderung mit NGVFG-Mitteln für den Radweg in Höhe von 75 % und für die Fahrbahn in Höhe von 60 % wurde vom Land Niedersachsen mit Bescheid vom 17.01.2023 bewilligt.

 

 

Ausbau der K 155 (Ermker Straße) von der K 357 (Linderner Straße) in Großenging bis zur L 843 (Lastruper Straße)

 

Eine weitere Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist der Ausbau der K 155 zwischen Großenging und Ermke. Die K 155 soll auf gesamter Strecke von 3,45 km auf 6,00 m verbreitert werden. Die Fahrbahn weist derzeit eine durchschnittliche Breite von 5,50 m auf. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die ca. 2,1 km lange Radweglücke bis zur L 834 in der Gemeinde Molbergen zu schließen und den Bestandsradweg auf 2,50 m zu verbreitern.

 

Der Neubau des noch fehlenden Radweges kann sinnvoll nur auf der Nordseite errichtet werden, da sich auf der Südseite verschiedenste Naturschutzgebiete befinden, in die eingegriffen werden müsste. Nach Durchführung eines Variantenvergleichs im Bereich mit vorhandenem Radweg wurde als Vorzugsvariante die Neuanlage des gesamten Radweges auf der Nordseite ermittelt. Daher wird beginnend mit der Querung an der K 357 (Linderner Straße) der Radweg auf die Nordseite gelegt, damit eine Durchgängigkeit bis zur L 834 (Molberger Straße) entsteht. Zusätzlich kann durch den geplanten Radweg eine Vielzahl von Einzelbäumen und Gehölzflächen erhalten werden, indem er in weiten Abschnitten hinter den Gehölzstreifen verlegt wird.

 

Die Planungen wurden den Anliegern aus der Gemeinde Molbergen in einer Versammlung am 18.05.2022 und aus der Gemeinde Lindern in einer Versammlung am 08.06.2022 vorgestellt. Die dort vorgetragenen Anregungen werden im weiteren Planungsprozess auf Umsetzbarkeit geprüft. Insbesondere die Anregungen der Anlieger zur Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft für den Bereich Großenging sind in Abstimmung mit der Gemeinde Lindern und den Anliegern zu bewältigen, damit für die Planung Einvernehmen erzielt werden kann.

 

Die grob geschätzten Kosten für diese Maßnahme werden ca. 3,1 Mio. EUR betragen. Auch für diese Maßnahme wird eine Förderung mit NGVFG-Mitteln beantragt werden können.

 

 

Ausbau der K 307 (Deichstraße/Klosterstraße) von der L 829 (Hauptstraße) in Barßel bis zum Elisabethfehnkanal sowie der K 351 (Deichstraße) von der K 307 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Leer

 

Zwei weitere Maßnahmen aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV sind der Ausbau der K 307 und der K 351. Aufgrund des räumlichen Zusammenhanges der beiden Kreisstraßen bietet sich hier ein gemeinsamer Ausbau an.

 

Die K 307 soll auf gesamter Länge von rd. 4,5 km auf 6, 00 m verbreitert werden. Derzeit hat die K 307 eine Breite von durchschnittlich 4,90 m. Der an der K 307 auf gesamter Strecke vorhandene Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Die K 307 verläuft ab der L 829 in Barßel auf einer Länge von 3.070 m auf der Deichkrone des linken Deiches der Soeste (Deichverteidigungsweg). Dieser Schutzdeich besitzt nach Aussage des für den Ausbau des Deiches zuständigen Leda-Jümme-Verbandes keine ausreichende Höhe und muss angepasst werden. Der Leda-Jümme-Verband ist gleichzeitig für die Ertüchtigung des auf der Deichkrone verlaufenden Deichverteidigungsweges bis zu einer Breite von 3,50 m zuständig. Für die darüber hinausgehende Breite, somit für die Kreisstraße inkl. Radweg, trägt der Landkreis Cloppenburg die Verantwortung. Um Synergieeffekte zu generieren, soll der erforderliche Ausbau der K 307 gleichzeitig mit der Deicherhöhung umgesetzt werden. Um die Planungen abzustimmen haben erste Gesprächs- und Abstimmungstermine mit dem Leda-Jümme-Verband, dem NLWKN, der Friesoyther Wasseracht und der Gemeinde Barßel stattgefunden.

 

Bei der K 351 handelt es sich um eine ca. 1 km lange Strecke, die an die K 307 in der Klosterstraße anschließt und bis zur Kreisgrenze des Landkreises Leer führt. Die K 351 weist im Bestand eine Breite von 4,50 m auf und soll ebenfalls auf 6,00 m verbreitert werden. Der an der K 351 vorhandene Radweg soll auf 2,50 m verbreitert werden. Die Radweglücke von der Brücke Roggenberg bis zur Kreisgrenze soll auf einer Länge von 170 m geschlossen werden. Hinsichtlich einer Weiterführung des Radweges wurde Kontakt mit dem Landkreis Leer aufgenommen. Nach dortiger Aussage wird derzeit ein Radwegekonzept für den Landkreis Leer erarbeitet. Mit einem Ergebnis wird nicht vor Mitte 2023 gerechnet.

 

Für beide Maßnahmen wurden Vermessungs- und Kartierungsarbeiten durchgeführt. Die Planung wird vom Ing.-Büro igbv Lüneburg vorgenommen. Nach einer Begehung im November 2022 werden die dort erlangten Erkenntnisse derzeit in die Unterlagen eingearbeitet.

 

Im Frühjahr 2023 ist eine Anliegerversammlung geplant, in der die Planungen vorgestellt werden sollen.

 

Der Ausbau ist derzeit in Abhängigkeit von der Deicherhöhungsmaßnahme für 2024 angedacht.

 

Die Vorplanungen für diese Maßnahmen sollen in der Sitzung detailliert vorgestellt werden.

 

 

Ausbau der K 162 (Elberger Straße/Alte Löninger Straße) von der K 304 bis nach Wachtum

 

Die Maßnahme des Ausbaus der K 162 gehört zu dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV. Die Breite der derzeitigen Fahrbahn beträgt 5,20 m. Sie soll auf 6,00 m verbreitert werden. Der bestehende straßenbegleitende Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Da der südliche Abschnitt der  K 162 in Abstimmung mit der Stadt Löningen von Löningen bis zur K 304 (Am Raddetal) zur Stadtstraße abgestuft wurde, beschränkt sich der Ausbau der Kreisstraße und des Radweges nunmehr auf den Bereich von Wachtum bis zur K 304. Hierbei handelt es sich um einen ca. 2,1 km langen Streckenabschnitt. Die Verknüpfung mit der K 304 ist in diesem Zusammenhang aufgrund der geänderten Führung der Kreisstraßenverkehre besonders zu beachten.

 

Mit den Vermessungsarbeiten wurde Ende 2020 begonnen. Für die Festlegung des Kartierungsumfangs wurde ein Begehungstermin im September 2020 mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Aufgrund der hier vorhandenen Naturschutz- und Umweltbelange (Landschaftsschutzgebiete) werden umfangreichere und zeitintensivere Planungen naturschutzrechtlicher Art erforderlich.

 

Da die Ortsdurchfahrt in Wachtum im Zuge der K 160 / K 162 ebenfalls saniert werden soll (s. u.), ist es sinnvoll, diese beiden Maßnahmen gemeinsam zu realisieren, um Synergieeffekte zu generieren und die Beeinträchtigungen während der Baumaßnahmen zu reduzieren. Die Planungen für die Ortsdurchfahrt sind noch in den Vorabstimmungen, so dass mit einer Umsetzung nicht vor 2025 zu rechnen ist.

 

 

Weitere Verbreiterungsmaßnahmen:

 

Im Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV sind außerdem noch folgende Maßnahmen enthalten:

 

- K 179, Emstek – L 870:                                ca. 1,7 km, einschl. Radwegausbau und

                                                                                              ca. 4,1 km Radwegneubau

- K 324, Löningen – Hamstrup:                  ca. 6,29 km einschl. Radwegausbau

 

Die Planungen werden aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dies erlauben.

 

 

Ortsdurchfahrten:

 

Erneuerung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen

 

Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen, die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer ungenügenden Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.

 

Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für eine Erneuerung festgelegt:

 

  • Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der K 178 (Hauptstraße)

 

  • Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356 (Thüler Straße)

 

  • Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K 149 (Hauptstraße)

 

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der K 356 in Garrel konnte Ende 2020 abgeschlossen werden. Im Mai 2021 wurde dann die Ortsdurchfahrt im Zuge der K 178 in Höltinghausen fertiggestellt. Mit der Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Petersdorf im Sommer 2022 konnte nunmehr die letzte der drei Ortsdurchfahrten freigegeben werden.

 

Auch in Zukunft sollen weitere Ortsdurchfahrten erneuert werden, welche aufgrund Ihres Zustandes keine Sanierung zulassen oder sich aufgrund anderer Kriterien, wie z.B. unzureichender Nebenanlagen, anbieten. Dazu wurde ein entsprechendes Programm unter Berücksichtigung verschiedenster Bewertungskriterien entwickelt. Der Kreistag hat sodann in seiner Sitzung im Juli 2022 beschlossen, für die folgenden Ortsdurchfahrten die Planungen aufzunehmen:

 

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 166 in Kneheim

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 299 in Ramsloh

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 162/K 160 in Wachtum

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 173 in Sevelten

 

Neben der Ertüchtigung des Straßenoberbaus sollen in diesem Rahmen in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde auch die Nebenanlagen umgestaltet sowie der Regenwasserkanal erneuert werden. Ein erstes Auftaktgespräch hat im Januar 2023 mit den betroffenen Städten/Gemeinden stattgefunden.

 

Um die weiteren, mittelfristig zu sanierenden Streckenabschnitte zeitgerecht in die Planung aufzunehmen, wurde vom Kreistag ebenfalls im Juli 2022 der Beschluss gefasst, weitere Programme für die Sanierung von Ortsdurchfahrten aufzustellen und hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden vorzunehmen.

 

 

Radwegeausbaukonzept:

 

Der Landkreis Cloppenburg hat sich mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 zum Ziel gesetzt, das vorhandene Radwegenetz weiter zu verbessern und auszubauen. Daher wurde mit Beschluss des Kreistages vom 03.06.2021 ein Radwegeausbauprogramm auf den Weg gebracht. Neben der Verbreiterung der vorhandenen Radwege (Zielsetzung 2,50 m) ist auch der Neubau von Radwegen Bestandteil des Radwegekonzeptes.

 

Der Sachstand für dieses Radwegeausbauprogramm stellt sich wie folgt dar:

 

 

Radwegverbreiterung an der K 150:

 

Der bestehende rund 1,80 m breite Radweg an der K 150 (Petersfelder Straße) soll von der B 72 bis nach Garrel durchgehend auf 2,50 m verbreitert werden. Für diese Maßnahme wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten bereits durchgeführt. Für die Planung der Verbreiterung konnte das Ing. Büro IPW gewonnen werden. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung des rund 5,58 km langen Radweges wurden abgeschlossen. Die Vorzugsvariante soll den Anliegern im Frühjahr 2023 vorgestellt werden. Eine bauliche Umsetzung ist frühestens in 2024 vorgesehen.

 

Die Baukosten betragen nach ersten Schätzungen rund 630.000 EUR. Es soll eine 75%ige Förderung nach NGVFG beantragt werden.

 

Die Planung ist soweit fortgeschritten, dass diese Maßnahme den Anliegern im Frühjahr 2023 in einer Versammlung vorgestellt werden soll.

 

Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Radwegverbreiterung an der K 173:

 

Eine weitere Maßnahme aus dem Radwegeausbaukonzept ist der Ausbau des 1,80 m breiten Radweges entlang der K 173 von der L 837 in Elsten, bis zum Ortsteil Sternbusch in Cloppenburg. Die Durchführung dieser Maßnahme ist in zwei Abschnitten geplant. In einem ersten Abschnitt soll der Radweg von Elsten bis zum Ortseingang Sevelten auf einer Länge von 2,92 km auf 2,50 m verbreitert werden. Für den 1,25 km langen zweiten Abschnitt vom Ortsausgang Sevelten bis nach Cloppenburg

bestehen Überlegungen, diesen evtl. breiter als 2,50 m zu gestalten. Da der Radweg dafür hinter die Baumreihe verlegt werden müsste, ist die Zustimmung der Flächeneigentümer erforderlich. Da erste positive Gespräche mit den Flächeneigentümern geführt werden konnten, wird ein neuer abgesetzter 3,00 m breiter Radweg geplant. Dadurch könnten die fahrbahnbegleitenden Bäume erhalten bleiben.

 

Auch für diese Maßnahme wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten bereits abgeschlossen. Die Planung der Maßnahme wird ebenfalls vom Ing.-Büro IPW vorgenommen. Nach Beendigung der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist auch hier im Frühjahr 2023 die Vorstellung der Vorzugsvariante in einer Anliegerversammlung vorgesehen. Die Maßnahme soll frühestens in 2024 umgesetzt werden.

 

Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 470.000 EUR. Auch für diese Maßnahme sollen Fördermittel in Höhe von 75% nach dem NGVFG beantragt werden.

 

Die Planung für die Radwegverbreiterung an K 173 ist so weit fortgeschritten, dass für diese Maßnahmen im Frühjahr 2023 eine Anliegerversammlung durchgeführt werden soll.

 

Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Radwegverbreiterung an der K 168 und K 145:

 

Für beide Radwege wurden die Vermessungsarbeiten im Herbst 2022 vergeben. Der Kartierumfang wurde in einer Begehung am 01.12.2022 festgelegt, so dass mit den Kartierungsarbeiten im Frühjahr 2023 begonnen werden kann. Die Planung der Maßnahme wurde an das Ing.-Büro IPW aus Wallenhorst vergeben.

 

Der Radweg entlang der K 168 ist rund 1,90 m breit und ca. 1,3 km lang. Der Radweg entlang der K 145 ist rund 1,90 m breit und ca. 2,63 km lang.

Für beide Maßnahmen ist eine bauliche Umsetzung frühestens in 2025 vorgesehen.

 

 

Weitere Radwegverbreiterungen:

 

Die weiteren Radwegverbreiterungen sollen an der K 160, der K 280 und der K 357 erfolgen. Die Planungen für diese 1,80 m breiten Radwege werden sukzessive aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dieses erlauben.