Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu
empfehlen, die Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis
2026 zu erlassen.
Sachverhalt:
Der 1. Entwurf der
Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans 2023 für den Landkreis Cloppenburg
wurde den Kreistagsabgeordneten am 18.11.2022 zur Verfügung gestellt. Am
22.11.2022 ist der Haushaltsentwurf in einer interfraktionellen Sitzung den
Kreistagsabgeordneten vorgestellt worden.
Am 25.11.2022 wurde der
Haushaltsentwurf den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung
gestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme über den Niedersächsischen Städte-
und Gemeindebund – Kreisverband Cloppenburg – bis zum 16.12.2022 gegeben. Diese
Frist wurde am 15.12.2022 bis zum 23.12.2022 verlängert. Mit dem
Anhörungsschreiben wurden die seit dem letzten Jahr fortgeschriebenen Werte aus
den Jahresabschlüssen über Jahresergebnisse, Überschussrücklagen (ordentlich
und außerordentlich), Liquide Mittel und den Stand der Schulden zu den
jeweiligen Bilanzstichtagen von den Städten und Gemeinden zur Beurteilung der
finanzwirtschaftlichen Lage angefordert.
In der Sitzung der
Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cloppenburg und seiner kreisangehörigen
Städte und Gemeinden am 08.12.2022 wurde den Hauptverwaltungsbeamten der
Haushaltsentwurf 2023 ebenfalls vorgestellt. Zudem wurde über die aktuelle
Finanzlage des Landkreises Cloppenburg ausführlich berichtet.
Die Ergebnisse der Abfrage
der Finanzdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt. Von
den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden von den Gemeinden Barßel,
Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Saterland und den Städten Friesoythe und Löningen
Daten bereitgestellt. Die Stadt Cloppenburg sowie die Gemeinden Essen, Lastrup,
Lindern und Molbergen haben keine (aktualisierten) Daten zur Verfügung
gestellt. Dementsprechend konnte eine Fortschreibung der Daten aus dem letzten
Jahr nur teilweise erfolgen. Eine umfassende Analyse der finanziellen Lage
aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist derzeit nicht möglich, da die
geprüften Rechnungsergebnisse einiger Städte und Gemeinden weit zurückreichen.
In der Anlage 2 ist deshalb eine Übersicht über den Stand der Prüfung von
Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen vom Rechnungsprüfungsamt beigefügt.
Aus den vorliegenden
Finanzdaten ergibt sich folgendes Bild:
Die Jahresergebnisse
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen mit wenigen Ausnahmen
Überschüsse im Ergebnishaushalt der einzelnen Jahre auf. Die in der Regel
geringen Fehlbeträge einzelner kreisangehöriger Städte und Gemeinden konnten
mit der vorhandenen Überschussrücklage verrechnet werden, sodass eine
Haushaltskonsolidierung nicht erforderlich war.
Für das Haushaltsjahr 2020
weisen alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein positives Ergebnis aus
(teilweise als vorläufiges Ergebnis oder Prognosewert). Der Landkreis weist zum
Vergleich für das Jahr 2020 ein Defizit in Höhe von 841.195,21 EUR aus. Für das
Jahr 2021 werden ebenfalls von 7 von 9 Städten und Gemeinden, von denen
entsprechende Daten zur Verfügung stehen, positive Jahresergebnisse erwartet.
Beim Landkreis wird für das Jahr 2021 erneut ein Defizit in Höhe von ca. 4,15
Mio. EUR erwartet.
Die (zum Teil prognostizierten)
Jahresüberschüsse der letzten Jahre führen zu gestiegenen Überschussrücklagen
der Städte und Gemeinden. Die Überschussrücklagen der einzelnen
kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen am 31.12.2020 insgesamt einen
Betrag in Höhe von fast 280 Mio. EUR aus. Darin sind die Überschussrücklagen
der Gemeinden Essen und Lindern aufgrund der fehlenden Daten nicht enthalten,
sodass insgesamt von einer noch höheren Überschussrücklage ausgegangen werden
kann. Zum 31.12.2021 liegen die prognostizierten Überschussrücklagen von 9 der
13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor. Die Überschussrücklagen dieser 9
Städte und Gemeinden weisen am 31.12.2021 insgesamt einen Betrag in Höhe von
fast 199 Mio. EUR aus.
Aus Sicht der Kreisverwaltung
kann die Höhe der Überschussrücklage jedoch nicht isoliert vom Volumen des
Ergebnishaushalts betrachtet werden, da ein höheres Haushaltsvolumen auch die
Gefahr eines höheren Fehlbetrages im Ergebnishaushalt in sich birgt. Zudem
führen die gleichen prozentualen Abweichungen in absoluten Zahlen zu größeren
positiven oder negativen Abweichungen.
Bei dem Anteil der
Überschussrücklage im Haushaltsjahr 2020/21 am Haushaltsvolumen im selben Jahr
weisen 4 kreisangehörige Städte und Gemeinden (Bösel, Cloppenburg, Emstek und
Saterland) einen Wert über 100 % aus (s. untere Tabelle zur Überschussrücklage
der Anlage 1). Das heißt, dass die Überschussrücklage höher ist als das gesamte
Volumen des Ergebnishaushaltes. Die anderen Städte und Gemeinden weisen bei
dieser Berechnung einen Wert von mindestens etwa 50 % aus. Zum Vergleich
weist der Landkreis Cloppenburg einen Wert von 33,95 % aus, wobei in der
Überschussrücklage der Betrag in Höhe von 30.824.688,49 EUR, der im Jahr
2018 aus der Überschussrücklage ins Basisreinvermögen umgewandelt wurde,
zusätzlich mit berücksichtigt worden ist. Dieser prozentuale Anteil dürfte sich
zum Jahr 2021 eher noch reduzieren, da mit einem negativen Jahresergebnis
gerechnet wird und damit die Überschussrücklage sinkt und zudem das
Haushaltsvolumen des Landkreises weiter gestiegen ist.
Die liquiden Mittel
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden belaufen sich zum Jahresende 2021 auf
insgesamt rund 95,2 Mio. EUR, was im Durchschnitt auf 7,3 Mio. EUR pro
Stadt/Gemeinde hinausläuft. Zum Vergleich verfügte der Landkreis Cloppenburg
mit Stand 31.12.2021 über liquide Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,7 Mio.
EUR.
Daten zum 31.12.2022 stehen
hier lediglich von den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Friesoythe, Garrel und
Saterland zur Verfügung. Allein bei diesen 6 kreisangehörigen Städten und
Gemeinden belaufen sich die Liquiden Mittel auf insgesamt rund 32,3 Mio. EUR.,
was im Durchschnitt dieser 6 Gemeinden einen Bestand an Liquiden Mitteln von
fast 5,4 Mio. EUR ausmacht. Zum 31.12.2022 sind die Liquiden Mittel des
Landkreises weiter auf ca. 370.000 EUR gesunken. In 2022 musste der
Liquiditätskredit in Höhe von 20 Mio. EUR bis maximal ca. 12,9 Mio. EUR in
Anspruch genommen werden.
Sowohl bei den
kreisangehörigen Städten und Gemeinde als auch beim Landkreis Cloppenburg ist
bei den Liquiden Mitteln zu berücksichtigen, dass in den künftigen
Haushaltsjahren zusätzliche zu den in den Haushaltsplänen veranschlagten
Auszahlungen durch Haushaltsreste zu erwarten sind.
Hinzu kommen beim Landkreis
Cloppenburg zweckgebundene Rücklagen zum 31.12.2020 in Höhe von ca. 59,3 Mio.
EUR, deren Finanzierung zukünftig bei der Inanspruchnahme über eigene liquide
Mittel gedeckt werden muss. Kreditaufnahmen sind für deren Finanzierung nicht
möglich.
Im Bereich der Schulden
kann festgestellt werden, dass der Gesamtschuldenstand aller kreisangehörigen
Städte und Gemeinden über die vergangenen Jahre nahezu unverändert zwischen ca.
100 Mio. EUR und 120 Mio. EUR geblieben ist. Während die Stadt Cloppenburg ihre
Schulden stark reduzieren konnte, ist der Schuldenstand anderer Städte und
Gemeinden wie der Stadt Löningen oder der Gemeinde Garrel gestiegen. Zum
Vergleich belaufen sich die Schulden des Landkreises Cloppenburg zum 31.12.2021
auf rund 10,2 Mio. EUR und zum 31.12.2022 auf rund 8,8 Mio. EUR und sind über
die vergangenen Jahre stetig gesunken.
Der höhere Verschuldungsgrad
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden lässt sich auch an der
Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Kommunen ablesen (s. untere Tabelle zu den
Schulden der Anlage 1).
Insgesamt kann jedoch
festgestellt werden, dass keine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde
überschuldet ist.
Die Stellungnahme des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg vom
22.12.2022 ist als Anlage 3 zu dieser Vorlage beigefügt.
Darin wird zur Einordnung der
geplanten Defizite des Landkreises auf die hohen Abweichungen zwischen der
Haushaltsplanung und den entsprechenden Jahresergebnissen der letzten Jahre
hingewiesen. Die Verbesserung des Jahresergebnisses zur Haushaltsplanung habe
im Jahr 2021 bei 10,5 Mio. EUR und zwischen 2010 und 2020 bei durchschnittlich
9,75 Mio. EUR gelegen. Dabei ist jedoch das Haushaltsvolumen des Landkreises
ins Verhältnis zu setzen. Im Jahr 2021 lagen sowohl die Erträge als auch die
Aufwendungen des Jahres bei etwa 320 Mio. EUR. Setzt man die Abweichung von ca.
10,5 Mio. EUR dazu ins Verhältnis ergibt sich eine Abweichung von nur etwa 3,3
%.
Des Weiteren wird die Frage
aufgeworfen, ob die Investitionen, die bei einer Investitionssumme im Jahr 2023
von geplanten 103 Mio. EUR (Vergleich 2022: 57 Mio. EUR) personell und durch
externe Faktoren überhaupt umgesetzt werden kann. Hier ist zur Einordnung
entgegenzuhalten, dass die hohe Steigerung der Gesamtinvestitionssumme in 2023
vor allem aus den Zuschüssen zum Breitbandausbau durch die Projekte NGA 2 und 3
in Höhe von insgesamt fast 47 Mio. EUR resultieren. Der Breitbandausbau selbst
wird durch ein Privatunternehmen durchgeführt.
In der Zwischenzeit haben
sich die in der Anlage 4 zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Änderungen am
Haushaltsplanentwurf 2023 ergeben. Die Auswirkungen auf den Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzhaushalt sind der Anlage 5 – 2. Entwurf der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplanes sowie des Stellenplan 2023 – zu entnehmen. Diese Änderungen
wurden den Kreistagsmitgliedern am 13.01.2023 mitgeteilt. Die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden wurden über die Änderungen ebenfalls am 16.01.2023
informiert.
Die kumulierten Defizite des
Planjahres 2023 und der mittelfristigen Planjahre 2024 bis 2026 betragen
insgesamt 53.323.800,00 EUR. Diese Defizite können durch die Überschussrücklage
in Höhe von 69.977.218,41 EUR weiterhin gedeckt werden. Der Haushalt 2023 gilt
damit gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen.
Anlagenverzeichnis:
-
Anlage
1:
Übersicht über die
finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
-
Anlage
2:
Übersicht über den
Stand der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen
-
Anlage
3:
Stellungnahme des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg vom
22.12.2022
-
Anlage
4:
Übersicht
über die Änderungen des Haushaltes 2023 nach dem 1. Haushaltsplanentwurf
-
Anlage
5:
2. Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplans 2023