Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 zu erlassen.

 


Sachverhalt:

Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans 2023 für den Landkreis Cloppenburg wurde den Kreistagsabgeordneten am 18.11.2022 zur Verfügung gestellt. Am 22.11.2022 ist der Haushaltsentwurf in einer interfraktionellen Sitzung den Kreistagsabgeordneten vorgestellt worden.

 

Am 25.11.2022 wurde der Haushaltsentwurf den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund – Kreisverband Cloppenburg – bis zum 16.12.2022 gegeben. Diese Frist wurde am 15.12.2022 bis zum 23.12.2022 verlängert. Mit dem Anhörungsschreiben wurden die seit dem letzten Jahr fortgeschriebenen Werte aus den Jahresabschlüssen über Jahresergebnisse, Überschussrücklagen (ordentlich und außerordentlich), Liquide Mittel und den Stand der Schulden zu den jeweiligen Bilanzstichtagen von den Städten und Gemeinden zur Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Lage angefordert.

 

In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cloppenburg und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 08.12.2022 wurde den Hauptverwaltungsbeamten der Haushaltsentwurf 2023 ebenfalls vorgestellt. Zudem wurde über die aktuelle Finanzlage des Landkreises Cloppenburg ausführlich berichtet.

 

Die Ergebnisse der Abfrage der Finanzdaten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind  als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt. Von den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden von den Gemeinden Barßel, Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel und Saterland und den Städten Friesoythe und Löningen Daten bereitgestellt. Die Stadt Cloppenburg sowie die Gemeinden Essen, Lastrup, Lindern und Molbergen haben keine (aktualisierten) Daten zur Verfügung gestellt. Dementsprechend konnte eine Fortschreibung der Daten aus dem letzten Jahr nur teilweise erfolgen. Eine umfassende Analyse der finanziellen Lage aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist derzeit nicht möglich, da die geprüften Rechnungsergebnisse einiger Städte und Gemeinden weit zurückreichen. In der Anlage 2 ist deshalb eine Übersicht über den Stand der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen vom Rechnungsprüfungsamt beigefügt.

 

Aus den vorliegenden Finanzdaten ergibt sich folgendes Bild:

 

Die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen mit wenigen Ausnahmen Überschüsse im Ergebnishaushalt der einzelnen Jahre auf. Die in der Regel geringen Fehlbeträge einzelner kreisangehöriger Städte und Gemeinden konnten mit der vorhandenen Überschussrücklage verrechnet werden, sodass eine Haushaltskonsolidierung nicht erforderlich war.

Für das Haushaltsjahr 2020 weisen alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein positives Ergebnis aus (teilweise als vorläufiges Ergebnis oder Prognosewert). Der Landkreis weist zum Vergleich für das Jahr 2020 ein Defizit in Höhe von 841.195,21 EUR aus. Für das Jahr 2021 werden ebenfalls von 7 von 9 Städten und Gemeinden, von denen entsprechende Daten zur Verfügung stehen, positive Jahresergebnisse erwartet. Beim Landkreis wird für das Jahr 2021 erneut ein Defizit in Höhe von ca. 4,15 Mio. EUR erwartet.

 

Die (zum Teil prognostizierten) Jahresüberschüsse der letzten Jahre führen zu gestiegenen Überschussrücklagen der Städte und Gemeinden. Die Überschussrücklagen der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen am 31.12.2020 insgesamt einen Betrag in Höhe von fast 280 Mio. EUR aus. Darin sind die Überschussrücklagen der Gemeinden Essen und Lindern aufgrund der fehlenden Daten nicht enthalten, sodass insgesamt von einer noch höheren Überschussrücklage ausgegangen werden kann. Zum 31.12.2021 liegen die prognostizierten Überschussrücklagen von 9 der 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor. Die Überschussrücklagen dieser 9 Städte und Gemeinden weisen am 31.12.2021 insgesamt einen Betrag in Höhe von fast 199 Mio. EUR aus.

Aus Sicht der Kreisverwaltung kann die Höhe der Überschussrücklage jedoch nicht isoliert vom Volumen des Ergebnishaushalts betrachtet werden, da ein höheres Haushaltsvolumen auch die Gefahr eines höheren Fehlbetrages im Ergebnishaushalt in sich birgt. Zudem führen die gleichen prozentualen Abweichungen in absoluten Zahlen zu größeren positiven oder negativen Abweichungen.

Bei dem Anteil der Überschussrücklage im Haushaltsjahr 2020/21 am Haushaltsvolumen im selben Jahr weisen 4 kreisangehörige Städte und Gemeinden (Bösel, Cloppenburg, Emstek und Saterland) einen Wert über 100 % aus (s. untere Tabelle zur Überschussrücklage der Anlage 1). Das heißt, dass die Überschussrücklage höher ist als das gesamte Volumen des Ergebnishaushaltes. Die anderen Städte und Gemeinden weisen bei dieser Berechnung einen Wert von mindestens etwa 50 % aus. Zum Vergleich weist der Landkreis Cloppenburg einen Wert von 33,95 % aus, wobei in der Überschussrücklage der Betrag in Höhe von 30.824.688,49 EUR, der im Jahr 2018 aus der Überschussrücklage ins Basisreinvermögen umgewandelt wurde, zusätzlich mit berücksichtigt worden ist. Dieser prozentuale Anteil dürfte sich zum Jahr 2021 eher noch reduzieren, da mit einem negativen Jahresergebnis gerechnet wird und damit die Überschussrücklage sinkt und zudem das Haushaltsvolumen des Landkreises weiter gestiegen ist.

 

Die liquiden Mittel der kreisangehörigen Städte und Gemeinden belaufen sich zum Jahresende 2021 auf insgesamt rund 95,2 Mio. EUR, was im Durchschnitt auf 7,3 Mio. EUR pro Stadt/Gemeinde hinausläuft. Zum Vergleich verfügte der Landkreis Cloppenburg mit Stand 31.12.2021 über liquide Mittel in Höhe von insgesamt rund 4,7 Mio. EUR.

Daten zum 31.12.2022 stehen hier lediglich von den Gemeinden Barßel, Bösel, Emstek, Friesoythe, Garrel und Saterland zur Verfügung. Allein bei diesen 6 kreisangehörigen Städten und Gemeinden belaufen sich die Liquiden Mittel auf insgesamt rund 32,3 Mio. EUR., was im Durchschnitt dieser 6 Gemeinden einen Bestand an Liquiden Mitteln von fast 5,4 Mio. EUR ausmacht. Zum 31.12.2022 sind die Liquiden Mittel des Landkreises weiter auf ca. 370.000 EUR gesunken. In 2022 musste der Liquiditätskredit in Höhe von 20 Mio. EUR bis maximal ca. 12,9 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

Sowohl bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinde als auch beim Landkreis Cloppenburg ist bei den Liquiden Mitteln zu berücksichtigen, dass in den künftigen Haushaltsjahren zusätzliche zu den in den Haushaltsplänen veranschlagten Auszahlungen durch Haushaltsreste zu erwarten sind.

Hinzu kommen beim Landkreis Cloppenburg zweckgebundene Rücklagen zum 31.12.2020 in Höhe von ca. 59,3 Mio. EUR, deren Finanzierung zukünftig bei der Inanspruchnahme über eigene liquide Mittel gedeckt werden muss. Kreditaufnahmen sind für deren Finanzierung nicht möglich.

 

Im Bereich der Schulden kann festgestellt werden, dass der Gesamtschuldenstand aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die vergangenen Jahre nahezu unverändert zwischen ca. 100 Mio. EUR und 120 Mio. EUR geblieben ist. Während die Stadt Cloppenburg ihre Schulden stark reduzieren konnte, ist der Schuldenstand anderer Städte und Gemeinden wie der Stadt Löningen oder der Gemeinde Garrel gestiegen. Zum Vergleich belaufen sich die Schulden des Landkreises Cloppenburg zum 31.12.2021 auf rund 10,2 Mio. EUR und zum 31.12.2022 auf rund 8,8 Mio. EUR und sind über die vergangenen Jahre stetig gesunken.

Der höhere Verschuldungsgrad der kreisangehörigen Städte und Gemeinden lässt sich auch an der Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Kommunen ablesen (s. untere Tabelle zu den Schulden der Anlage 1).

Insgesamt kann jedoch festgestellt werden, dass keine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde überschuldet ist.

 

Die Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg vom 22.12.2022 ist als Anlage 3 zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Darin wird zur Einordnung der geplanten Defizite des Landkreises auf die hohen Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und den entsprechenden Jahresergebnissen der letzten Jahre hingewiesen. Die Verbesserung des Jahresergebnisses zur Haushaltsplanung habe im Jahr 2021 bei 10,5 Mio. EUR und zwischen 2010 und 2020 bei durchschnittlich 9,75 Mio. EUR gelegen. Dabei ist jedoch das Haushaltsvolumen des Landkreises ins Verhältnis zu setzen. Im Jahr 2021 lagen sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen des Jahres bei etwa 320 Mio. EUR. Setzt man die Abweichung von ca. 10,5 Mio. EUR dazu ins Verhältnis ergibt sich eine Abweichung von nur etwa 3,3 %.

 

Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob die Investitionen, die bei einer Investitionssumme im Jahr 2023 von geplanten 103 Mio. EUR (Vergleich 2022: 57 Mio. EUR) personell und durch externe Faktoren überhaupt umgesetzt werden kann. Hier ist zur Einordnung entgegenzuhalten, dass die hohe Steigerung der Gesamtinvestitionssumme in 2023 vor allem aus den Zuschüssen zum Breitbandausbau durch die Projekte NGA 2 und 3 in Höhe von insgesamt fast 47 Mio. EUR resultieren. Der Breitbandausbau selbst wird durch ein Privatunternehmen durchgeführt.

 

In der Zwischenzeit haben sich die in der Anlage 4 zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Änderungen am Haushaltsplanentwurf 2023 ergeben. Die Auswirkungen auf den Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sind der Anlage 5 – 2. Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplan 2023 – zu entnehmen. Diese Änderungen wurden den Kreistagsmitgliedern am 13.01.2023 mitgeteilt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden über die Änderungen ebenfalls am 16.01.2023 informiert.

 

Die kumulierten Defizite des Planjahres 2023 und der mittelfristigen Planjahre 2024 bis 2026 betragen insgesamt 53.323.800,00 EUR. Diese Defizite können durch die Überschussrücklage in Höhe von 69.977.218,41 EUR weiterhin gedeckt werden. Der Haushalt 2023 gilt damit gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Anlage 1:

Übersicht über die finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

 

-       Anlage 2:

Übersicht über den Stand der Prüfung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüssen

 

-       Anlage 3:

Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband Cloppenburg vom 22.12.2022

 

-       Anlage 4:

Übersicht über die Änderungen des Haushaltes 2023 nach dem 1. Haushaltsplanentwurf

 

-       Anlage 5:

2. Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplans 2023