Betreff
Antrag des SV Höltinghausen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau einer Beregnungsanlage und eines Bohrbrunnens
Vorlage
V-KUL/22/257
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Höltinghausen e.V.  erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau einer Beregnungsanlage und eines Bohrbrunnens unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Emstek einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.309,97 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Höltinghausen e.V. beantragt mit Schreiben vom 14.08.2022 einen Zuschuss für den Bau einer Beregnungsanlage und eines Bohrbrunnens. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 41.550,00 EUR (gerundet). Die Maßnahme soll laut Antrag voraussichtlich im Jahr 2023 umgesetzt werden.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 41.549,87 EUR.

 

Der SV Höltinghausen e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Emstek gestellt. Eine Entscheidung der Gemeinde Emstek steht noch aus. Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 8.309,97 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Höltinghausen e.V. vom 14.08.2022