Betreff
Antrag des Oldenburgischen Jugenderholungswerkes e.V. (OJE) auf Bezuschussung/ hier: Defizit für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
V-KUL/22/245
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Das Oldenburgische Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 80.400,00 EUR für das Haushaltsjahr 2022 als Defizitausgleich. Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung ist die gleichzeitige Anerkennung des Defizitausgleichs durch die Stadt Oldenburg und den Landkreis Friesland sowie die Maßgabe, dass ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen ist. Eventuell überbezahlte Mittel sind zu erstatten.

 


Sachverhalt:

Das Oldenburgische Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) beantragt mit Schreiben vom 07.09.2022 bei den Vereinsmitgliedern (Stadt Oldenburg, Landkreis Friesland, Landkreis Cloppenburg) die Übernahme des Corona bedingten Defizits in Höhe von 150.800,00 EUR für das Haushaltsjahr 2022. Die Antragssumme für den Zuschuss vom Landkreis Cloppenburg wurde entsprechend dem zurzeit angelegten Finanzierungsschlüssel für Investitionskosten vom OJE ermittelt und beläuft sich auf 80.400,00 EUR.

 

Wie im Schreiben des OJE vom 07.09.2022 dargelegt, ist aufgrund von Corona bedingten Stornierungen im Belegungszeitraum März bis August 2022 ein Fehlbedarf in Höhe von 150.868,27 EUR im Haushaltsjahr 2022 zu erwarten.

 

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 21.12.2021 wurde dem OJE bereits ein Zuschuss als Corona-Soforthilfe in Höhe bis zu 147.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021 gewährt mit der Maßgabe, dass ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen ist (V-KA/21/683).

 

Zur Sicherstellung des Betriebs der Einrichtung und der Abwendung eines Defizites ist der beantragte Zuschuss unumgänglich.

 


Finanzierung:

P1.366.000

Sachkonto 431800

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des OJE vom 07.09.2022