Betreff
Antrag der Gemeinde Barßel auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung der Marienschule Barßel (Az.: 471)
Vorlage
V-SCHUL/22/220
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Barßel wird für die Erweiterung der Marienschule Barßel ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 318.433,33 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Gemeinde Barßel beantragt mit Schreiben vom 18.06.2020 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung der Marienschule Barßel.

 

Laut Antrag führt die Gemeinde Barßel Erweiterungsmaßnahmen an der Marienschule Barßel durch.

Im Rahmen der Erweiterung erhält die Marienschule einen Differenzierungs-, Gruppen-, Lehrmittel-, Putzmittel- sowie Technikraum sowie ein Materiallager und ein Klassenzimmer. 

 

Die Marienschule Barßel hat im Jahr 2011 das Ganztagsangebot eingeführt. Seither ist der Bedarf an weiteren Räumlichkeiten stetig gestiegen, sodass die derzeitige Raumsituation an der Marienschule Barßel suboptimal ist.

Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, einen Technik- bzw. Werkraum im Erdgeschoss zu schaffen.

 

Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Marienschule Barßel belaufen sich laut Antrag der Gemeinde Barßel auf 1.130.000,00 EUR.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn für die Erweiterung der Marienschule Barßel wurde genehmigt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 955.300,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Gemeinde Barßel in Höhe von bis zu 318.433,33 EUR (1/3 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Differenz der zuwendungsfähigen Kosten zu den angegebenen Gesamtkosten der Gemeinde Barßel ergibt sich daraus, dass die zuwendungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der geltenden BKI-Werte sowie auf Grundlage der Bruttogrundrissflächen berechnet worden sind.

Der Werkraum konnte nicht als förderfähig anerkannt werden, da dieser inklusionsbedingt geschaffen wird und im Bestandgebäude bereits ein Werkraum vorhanden ist. Gemäß Ziff. IV. Nr. 3 c) der Richtlinie zur Kreisschulbaukasse wurden zudem 22% an Nebenkosten angerechnet.

 

Das Ergebnis über die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Gemeinde Barßel einvernehmlich abgestimmt.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2022 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 18.06.2020