Betreff
Anträge der Diakonie, der donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. auf Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2023 - 2025
Vorlage
V-SOZ/22/156
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

In den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 gewährt der Landkreis die folgenden jährlichen Zuschüsse als Defizitausgleich für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung:

 

a)            dem Diakonischen Werk, Diakoniebüro Cloppenburg in

                        2023 von bis zu 17.700,00 €

                        2024 von bis zu 18.000,00 €

                        2025 von bis zu 18.300,00 €

 

b)            dem Verein donum vitae in

                        2023 von bis zu 24.000,00 €

                        2024 von bis zu 25.500,00 €

                        2025 von bis zu 27.000,00 €

 

c)            dem Sozialdienst kath. Frauen für die Jahre 2023 - 2025 bis zu 10.908,08 €.

 


Sachverhalt:

 

Bezug:

Sozialausschuss: 10.09.2019, V-SOZ/19/109

Kreistag: 01.10.2019

 

 

Die Schwangerschaftsberatungsstellen des Diakonischen Werkes in Cloppenburg, der donum vitae, Regionalverband Cloppenburg e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., Ortsverein Cloppenburg werden vom Landkreis Cloppenburg bereits seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.

 

Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für die kommenden drei Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

 

Zusätzlich ist in Niedersachsen aufgrund § 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. SchKG) für Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten für insgesamt 13,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte vorgesehen.

 

Dementsprechend handelt es sich bei den Schwangeren - und Schwangerschafts­konfliktberatungsstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen, wobei der SKF als Beratungsstelle in katholischer Trägerschaft seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellt.

 

Zu den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:

 

a)   Mit Schreiben vom 09.08.2022 beantragt das Diakonische Werk Oldenburger Münsterland, Diakoniebüro Cloppenburg für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:

 

-              2023: von bis zu 17.700,00 €

-              2024: von bis zu 18.000,00 €

-              2025: von bis zu 18.300,00 €

 

Die Beantragung der im Vergleich zu den Vorjahren geringeren Zuschüsse begründet das Diakonische Werk damit, dass einem Antrag auf Ausgleich des Angebotsdefizits beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie aufgrund der verstetigt hohen Nachfrage stattgegeben wurde. Daraus resultiert eine höhere Förderung durch das Land Niedersachsen.

 

Zur weiteren Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag Haushaltspläne beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2023 bis 2025 dargestellt sind.

 

Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle. Die Beratungsstelle ist personell mit 2 teilzeitbeschäftigten Diplom-Sozialpädagoginnen (zusammen 1,28 Stellen) besetzt. Vom Land Niedersachsen werden diese 1,28 Stellen anerkannt und teilweise gefördert. Sachkosten werden durch diese Förderung jedoch nicht gedeckt.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 01.10.2019 wurde dem Diakonischen Werk für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 jeweils ergänzend zum Landeszuschuss ein Zuschuss als Defizitausgleich im Jahr

 

-              2020 von bis zu 25.160,00 €

-              2021 von bis zu 26.050,00 €

-              2022 von bis zu 26.830,00 €

 

bewilligt.

 

b)   Mit Schreiben vom 04.08.2022 beantragt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel in den Jahren 2023 - 2025 die Gewährung eines Zuschusses als Defizitausgleich für die Haushaltsjahre

 

-              2023 von bis zu 24.000,00 €

-              2024 von bis zu 25.500,00 €

-              2025 von bis zu 27.000,00 €

 

Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der Verein den Haushaltsplan der Beratungsstellen für 2023 vor.

 

Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in Barßel. Die Beratungsstellen sind jeweils mit einer teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin (0,5 Stelle in CLP und 0,85 Stelle in Barßel) besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt wird durch das Land 1,35 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird für die beiden Beratungsstellen in Cloppenburg und Barßel mit Ausgaben i.H.v. ca. 115.000 € gerechnet. Diesen Ausgaben stehen neben dem beantragten Zuschuss des Landkreises Cloppenburg der Zuschuss des Landes Niedersachsen i.H.v. 90.300 € sowie erwartete Spenden i.H.v. 650 € gegenüber.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 01.10.2019 wurde dem Verein donum vitae in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel ein Zuschuss von bis zu 28.000 € (2020), 29.000 € (2021) und 30.000 € (2022) als Defizitausgleich bewilligt.

 

Die Verminderung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2023 - 2025 begründet der Verein donum vitae mit dem Renteneintritt einer Mitarbeiterin und der daraus resultierenden Umstrukturierungen des verbliebenen bzw. neueingstellten Personals.

 

 

c)   Mit Schreiben vom 10.08.2022 beantragt der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2023 - 2024 in Höhe von jeweils bis zu 10.908,08 €. Auch dazu liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs Haushalts-bzw. Finanzierungspläne für 2023 bis 2025 bei.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 01.10.2019 wurde dem Verein Sozialdienst Katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 jeweils ein Zuschuss von bis zu 9.840 € als Defizitausgleich bewilligt.

 

Der Verein Sozialdienst Katholischer Frauen bietet außer in der Beratungsstelle in Cloppenburg auch in Friesoythe, Barßel und Löningen Schwangerschaftsberatung an. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen bezuschusst werden. Die vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2023 - 2025 beziehen sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die anerkannten 0,5 Stellen.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2023 -2025 begründet der SKF mit steigenden Personalkosten in den nächsten drei Jahren.

 

 

Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob

 

              ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als Defizitausgleich und

              der jeweilige Zuschuss für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

Produkt:         P1.142000 Gesundheitseinrichtungen

Für die Haushaltsplanung 2023 werden die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.