Betreff
Nachrücken eines Kreistagsabgeordneten
Vorlage
V-KT/22/098
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 12. Juli 2022 festgestellt, dass die Mitgliedschaft der Kreistagsabgeordneten Frau Lisa Olliges vor Ablauf der Wahlperiode wegen des Wegzuges aus dem Wahlgebiet und dem damit verbundenen Verlust ihrer Wählbarkeit mit sofortiger Wirkung erloschen ist.

 

Gemäß § 44 Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG (hier: § 38 Abs. 2 NKWG – Personenwahl) auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über.

 

Nach der Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 16. September 2021 ist nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit 523 Stimmen

 

Herr

Ulf Dunkel

Kaufmann

Bergkamm 2

49624 Löningen

 

Die Feststellung, dass der Sitz im Kreistag auf Herrn Dunkel übergegangen ist, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestanden haben.

 

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 NKWO ist Herr Dunkel als Ersatzperson mit Schreiben vom 31.05.2022 entsprechend benachrichtigt worden. Herr Dunkel hat mit Schreiben vom 08.06.2022 erklärt, dass er das Mandat als Kreistagsabgeordneter annimmt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist für den 04.07.2022 vorgesehen.

 

In der Kreistagssitzung nimmt der Landrat die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Abgeordneten vor (Unterschrift der vorbereiteten Niederschrift; Aushändigung des Merkblattes). Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.