Betreff
Antrag des SV Harkebrügge von 1920 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Modernisierung der Flutlichtanlage – Umstellung auf LED
Vorlage
V-KUL/22/237
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Harkebrügge von 1920 e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Modernisierung der Flutlichtanlage – Umstellung auf LED unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Barßel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.748,40 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Harkebrügge von 1920 e.V. stellte mit Datum vom 30.08.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Modernisierung der Flutlichtanlage – Umstellung auf LED. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 52.971,00 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach Abzug der Vorsteuererstattung auf 48.742,00 EUR.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Die Gemeinde Barßel bezuschusst die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % der anerkannten Baukosten (=9.748,00 EUR). Ein entsprechender Beschluss wurde durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Barßel am 04.10.2021 gefasst.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu 9.748,40 EUR gewährt werden.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 30.08.2021