Betreff
Antrag des SV Viktoria-Elisabethfehn e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau eines Sportlerheims an der Schleusenstraße 3 in 26676 Barßel
Vorlage
V-KUL/22/234
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Viktoria Elisabethfehn e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau eines Sportlerheims an der Schleusenstraße 3 in 26676 Barßel unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Barßel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Viktoria Elisabethfehn e.V. stellte mit Datum vom 26.08.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Sportlerheims an der Schleusenstraße 3 in 26676 Barßel. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 571.278,03 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 571.278,03 EUR.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Die Gemeinde Barßel wird die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 20 % der förderfähigen Kosten (= 114.255,61 EUR) bezuschussen. Ein entsprechender Beschluss wurde durch den Rat der Gemeinde Barßel am 13.10.2021 gefasst.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, maximal jedoch in Höhe von 100.000 EUR gewährt werden.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 26.08.2021