Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln - Erschließung des Gewerbegebietes „Westerloh“ (B-Plan Nr. 56), Bösel
Vorlage
V-PLA/22/340
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Bösel wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Aus-bau /die Erschließung des Gewerbegebietes „Westerloh“ B-Plan Nr. 56 in Höhe von 25 %, max. 373.262,88 Euro gewährt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bösel hat mit Schreiben vom 17.05.2021 sowie ergänzenden Unterlagen vom 17.05.2022 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 56 Westerloh zur Verfügung zu stellen.

 

In der Gemeinde Bösel stehen derzeit keine freien Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass Gewerbeflächen von Unternehmen zunehmend nachgefragt werden, besteht somit Handlungsbedarf.

 

Das Gewerbegebiet mit einer Größe von rund 5,6 ha befindet sich südlich der  Landesstraße  L 835 – Friesoyther Straße.

 

Es gibt bereits drei ansiedlungswillige Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen Landmaschinenhandel (Betriebsverlagerung), eine Spielothek und ein Unternehmen im Bereich Produktion und Kleingewerbe (Neugründungen). Durch die Ansiedlungen und Erweiterungen werden neue Arbeitsplätze geschaffen.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

             Erschließungsstraße inkl. Abbiegespur,  Rinne und Wendehammer; Länge 345 m in Asphaltbauweise mit einer Fahrbahnbreite von 6,00, ausgehend  von der Friesoyther Straße L 835: Kosten netto: 500.302,05 €

 

             Parkstreifen: Kosten netto: 20.369,80 €

 

             Kanalisation einschl. Regenrückhaltung: Kosten netto: 486.107,17 €

 

             Straßenbeleuchtung: Kosten netto: 18.347,40 €

 

             Begrünung: Kosten netto: 5.510,83 €

 

             Planungskosten: Kosten netto: 240.734,92 €

 

 

Summe: 1.271.372,17 €

 

zzgl. MwSt:  241.560,71 €

 

Gesamtsumme: 1.512.932,88 €

 

 

Die Kosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.512.932,88 Euro. Abzüglich der enthaltenen nicht förderfähigen Hausanschlusskosten in Höhe von 19.881,35 € betragen die förderfähigen Kosten 1.493.051,53 €. Der darauf entfallende Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises beträgt 373.262,88 € (= 25 %).

 


Finanzierung:

I1.50072.525