Betreff
Ausbau von Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/22/226
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

a)      Für die Sanierung bzw. den Ausbau der Ortsdurchfahrten im Zuge der K 166 in Kneheim, der K 299 in Ramsloh, der K 160 und K 162 in Wachtum und der K 173 in Sevelten ist die Planung aufzunehmen.

b)      Für die Sanierung der weiteren, mittelfristig sanierungsbedürftigen Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen ist die Aufstellung von weiteren Programmen zeitgerecht aufzustellen. Dazu sind im Vorfeld Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg hat in den letzten Jahren für die Sanierung und den Ausbau von Kreisstraßen auf freier Strecke erhebliche Mittel investiert und damit eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Darüber hinaus haben die Gremien des Landkreises Cloppenburg bereits in 2017 beschlossen, die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen ebenfalls den Verkehrsbedingungen anzupassen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr sanierungsfähig sind.

 

Neben der Ertüchtigung des Straßenoberbaus können in diesem Rahmen in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde auch die Nebenanlagen zugunsten der Fußgänger und Radfahrer umgestaltet sowie der Regenwasserkanal erneuert werden.

 

Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für eine Sanierung bzw. einen Ausbau vorgesehen:

 

·         K 178, Ortsdurchfahrt Höltinghausen

·         K 356, Ortsdurchfahrt Garrel

·         K 149, Ortsdurchfahrt Petersdorf

 

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der K 356 in Garrel konnte Ende 2020 abgeschlossen werden. Im Mai 2021 wurde dann die Ortsdurchfahrt im Zuge der K 178 in Höltinghausen fertiggestellt. Derzeit werden die Ausbauarbeiten an der Ortsdurchfahrt im Zuge der K 149 in Petersdorf durchgeführt. Diese werden im Sommer 2022 abgeschlossen sein.

 

Zur Festlegung der Vorgehensweise bei den weiteren Ortsdurchfahrten, für die eine Sanierung bzw. ein Ausbau erforderlich ist, wurde nunmehr von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen (NLStBV, GB Lingen) eine Untersuchung vorgenommen.

 

In einem ersten Schritt wurden dazu die Ergebnisse der Zustandserfassung (ZEB) herangezogen. Im Rahmen der Zustandserfassung werden u. a. die Unebenheit, Spurrinnentiefe, fiktive Wassertiefe, Netzrisse, Flickstellen, Ausmagerungen, Bindemittelanreicherungen, Ausbrüche und Einzelrisse einer Straße erfasst, bewertet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Benotung erfolgt durch Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 5 (sehr schlecht).

 

Sämtliche Ortsdurchfahrten mit einem Zustandswert größer 2,5 sind herausgefiltert worden. Davon ausgenommen wurden Strecken ohne Bord-/Rinnenanlage, da hier evtl. auch eine Sanierung im Hocheinbau möglich ist sowie sehr kurze Strecken (z. B. K 177 in der OD Bevern = 90 m).

 

Bei den hieraus ermittelten Ortsdurchfahrten wurden dann in einem zweiten Schritt Bohrkerne entnommen und der Schichtenaufbau ausgewertet. Die Strecken, bei denen die Asphaltschicht im Bestand nicht mehr saniert werden können, sollen für einen Ausbau vorgesehen werden. In diesem Zuge kann auch den teilweise ungenügenden Fahrbahnbreiten und Nebenanlagen begegnet werden.

 

Folgende Maßnahmen sollen deshalb in einem zweiten Ausbau- und Sanierungsprogramm für Ortsdurchfahrten umgesetzt werden:

 

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 166 in Kneheim (Abs. 10 St. 3,350 – 3,790)

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 299 in Ramsloh (Abs. 10 St. 0 – 1,230)

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 162/K160 in Wachtum

(K 162: Abs. 20 St. 2,570 – 3,100; K 160: Abs. 10 St. 1,000 – 1,285)

·         Ortsdurchfahrt im Zuge der K 173 in Sevelten (Abs. 20  St. 2,000 – 2,500)

 

Zur Abstimmung der Maßnahmen werden Gespräche mit den Kommunen geführt und diese in den Planungsprozess einbezogen.

 

Die weiteren, mittelfristig zu sanierenden Streckenabschnitte sollen zeitgerecht in entsprechenden Programmen aufgenommen werden. Dazu ist vorbereitend der Austausch mit den betroffenen Kommunen vorgesehen.