Betreff
Berufung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“
Vorlage
V-KT/22/095
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt nach der Bekanntmachung der Verbandsordnung durch beide Landkreise für den Landkreis Cloppenburg, folgende Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ zu berufen und ihre Stellvertretung wie folgt zu regeln:

 

Name (von der CDU-Fraktion zu benennen) als Mitglied,

Name (von der CDU-Fraktion zu benennen) als Stellvertreter/in,

 

Kreisrat Meyer als Mitglied und

Kreisverwaltungsoberrat Meiners als Stellvertreter.

 

Für den Fall, dass den Vertreterinnen/Vertretern des Landkreises Cloppenburg die Verbandsgeschäftsführung des Zweckverbandes übertragen wird, wird entsprechend dem Vorschlag der CDU-Fraktion folgendes weitere Mitglied benannt und die Stellvertretung wie folgt geregelt:

 

Kreistagsabgeordnete/r Name (von der CDU-Fraktion zu benennen) als Mitglied und

Kreistagsabgeordnete/r Name (von der CDU-Fraktion zu benennen) als Stellvertreter/in.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 einstimmig die Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ beschlossen (vgl. TOP 18 der Niederschrift).

 

Die Verbandsordnung wurde danach dem Niedersächsischen Innenministerium angezeigt, welches keine Einwände erhoben hat. Somit haben beide Landkreise die Verbandsordnung nach den Bestimmungen ihrer jeweiligen Hauptsatzung bekannt zu machen, damit der Zweckverband wirksam gegründet wird.

 

Der Landkreis Cloppenburg musste für diese Veröffentlichung zunächst in der heutigen Sitzung seine Hauptsatzung ändern, da der Gesetzgeber die bisher vom Landkreis praktizierte sog. Internetbekanntmachung abgeschafft und stattdessen das sog. elektronische Amtsblatt neu eingeführt hat. Nach Anpassung seiner Hauptsatzung und der Einführung des elektronischen Amtsblattes kann dann auch der Landkreis Cloppenburg die Verbandsordnung veröffentlichen. Sobald beide Landkreise ihren Veröffentlichungspflichten nachgekommen sind, ist der Zweckverband gegründet.

 

Da der Gründungsakt des Zweckverbandes somit nur noch eine „reine Formsache“ ist, sollte der Kreistag in der heutigen Sitzung die erforderlichen Beschlüsse zur Besetzung der Gremien fassen, die nach der Verbandsordnung für den Zweckverband vorgesehen sind. Hierdurch ist der Zweckverband dann unmittelbar nach seiner Gründung auch handlungsfähig und er kann weitere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Einstellung von Personal, sobald entsprechende Fördermittel bewilligt werden.

 

Nach § 4 der Verbandsordnung hat der Landkreis Cloppenburg 2 Vertreter/innen in die Verbandsversammlung zu entsenden.  Ein Vertreter ist kraft seines Amtes Landrat Wimberg. Landrat Wimberg schlägt allerdings vor eine/n andere/n Beschäftigte/n in die Verbandversammlung zu entsenden und zwar den zuständigen Dezernenten Kreisrat Meyer. Die Stellvertretung sollte vom zuständigen Leiter des Umweltamtes Kreisverwaltungsoberrat Meiners wahrgenommen werden.

 

Das weitere Mitglied der Verbandsversammlung ist von der Vertretung zu bestimmen. Es kann ein Mitglied des Kreistages sein, es kann allerdings auch eine andere Person vorgeschlagen werden, die aber für die Vertretung wählbar sein muss.

 

Das Vorschlagsrecht für dieses Mitglied und dessen Vertretung steht der CDU-Fraktion als Mehrheitsfraktion zu.

 

Nach der Gründung des Zweckverbandes und der ersten Zusammenkunft der Verbandsversammlung wird einer der beiden Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Emsland oder des Landkreises Cloppenburg gemäß § 7 der Verbandsordnung zum ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer gewählt. Soweit der Landkreis Cloppenburg die Verbandsgeschäftsführung übernehmen soll, wird Herr Meyer der Verbandsversammlung mitteilen, dass Landrat Wimberg ihn für diese Aufgabe vorschlägt und die Versammlung bitten Herrn Meiners mit der Stellvertretung zu beauftragen.

 

Sollte somit der Landkreis Cloppenburg die Verbandsgeschäftsführung übernehmen, so ist aus dem Kreis der Abgeordneten für Herrn Meyer und Herrn Meiners ein/e neue/r Vertreter/in für die Verbandsversammlung sowie ein/e neue/r Stellvertreter/in zu berufen.

 

Da die Vertretung dann insgesamt 2 Vertreter/innen für die Verbandsversammlung zu benennen hat wäre gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG das sog. Höchstzahlverfahren nach d´Hondt anzuwenden. Beide Vertreter wären dann von der CDU-Fraktion zu bestimmen.

 

Für den Fall, dass dem Landkreis Cloppenburg die ehrenamtliche Verbandsgeschäftsführung des Zweckverbandes übertragen wird, sollte die CDU-Fraktion schon in der heutigen Sitzung ein weiteres Mitglied für die Verbandsversammlung und dessen Stellvertretung benennen.