Betreff
Geschäftsordnung des Kreistages
Vorlage
V-KA/22/697
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Neufassung der Geschäftsordnung mit den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 beschlossen, dass die Geschäftsordnung zunächst weiter gilt.

 

Verwaltungsseitig ist eine Synopse erstellt worden, in der die aktuelle Geschäftsordnung des Kreistages, die Muster-Geschäftsordnung des NLT sowie ein Entwurf für eine Neufassung der Geschäftsordnung gegenübergestellt sind. Im Entwurf sind an verschiedenen Stellen die Vorschläge aus der Muster-Geschäftsordnung des NLT zur elektronischen Kommunikation aufgenommen worden. Darüber hinaus ist eine Klarstellung zu Verwendungsnachweisen bezogen auf die Geschäftskostenpauschale aufgenommen worden (§ 1 Absatz 8). Eine weitere Klarstellung bezieht sich auf die Feststellung der Beschlussfähigkeit bei Kreistagsausschüssen mit stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern (§ 22 Abs. 7). Des Weiteren ist in § 23 Abs. 5 die gelebte Praxis einer zweiten Stellvertretung bei nur einem Mitglied im Kreistagsausschuss formuliert worden. De Synopse ist als Anlage beigefügt.

 

Anträge aus den Reihen der Fraktionen und Gruppen zur Geschäftsordnung liegen  nicht vor.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage – Synopse Geschäftsordnung Kreistag