Betreff
Förderantrag "Zukunftsregionen Niedersachsen"
Vorlage
V-PLA/22/331
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Ammerland wird weiterhin als „Lead-Partner“ der Zukunftsregion „Klima und Landschaft“ mit der Projektleitung betraut. Der Landkreis Cloppenburg wirkt als Regionspartner gemeinsam mit den Landkreisen Oldenburg und Vechta an dem nun zu erstellenden Konzept der Zukunftsregion und der etwaigen Umsetzung der Projekte mit. 

 

Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich an den Kosten der Erstellung des Zukunftskonzeptes durch das Fachbüro, dass durch den Landkreis Ammerland per Ausschreibung ermittelt wurde. Für die Erstellung des Zukunftskonzeptes werden Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro abzüglich Förderung (max. 80.000 €) veranschlagt.

 

Es besteht im Falle einer finalen Anerkennung der Zukunftsregion durch das MB die Bereitschaft zur Einrichtung und Kofinanzierung des nötigen Regionalmanagements sowie zur Kofinanzierung der Projekte und Mitarbeit des Personals in den relevanten Fachämtern des Kreishauses.

 

 


Sachverhalt:

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ aufgelegt, mit dem Regionen in wichtigen Zukunftsthemen bedarfsgerecht gefördert und unterstützt werden sollen. Das Instrument ist ein Angebot, sich im Rahmen einer freiwilligen kreisübergreifenden Zusammenarbeit zu einer Zukunftsregion, unter Beteiligung der relevanten gesellschaftlichen Akteure, zusammenzuschließen.

Das Förderprogramm sieht ein mehrstufiges Verfahren mit Interessenbekundung an das MB, Genehmigung, Konzepterstellung und finaler Genehmigung als Zukunftsregion vor.

 

a) Interessenbekundung

 

Als Anlage ist die gemeinsame Interessenbekundung der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta für die Anerkennung als Zukunftsregion „Klima und Landschaft“ mit den Handlungsfeldern „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“ sowie „Kultur und Freizeit“ und den Schwerpunktthemen „Klima- und Ressourcenschutz, Klimafolgeanpassung sowie funktionierende und erlebbare Landschafts- und Kulturräume“ beigefügt. Die Interessenbekundung wurde durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung begleitet, von einem Fachbüro erarbeitet   und vom federführenden Landkreis Ammerland fristgerecht eingereicht. Das MB hat diese Interessenbekundung positiv bewertet und insgesamt 14 Zukunftsregionen in Niedersachsen aufgefordert, bis 30.06.2022 finale Zukunftskonzepte zu entwickeln und zur Genehmigung vorzulegen.

 

b) Vorgegebene Inhalte des Zukunftskonzeptes

 

·                konkretere Darstellung der Bearbeitungsstruktur (Leitung) mit Steuerungsstruktur und Regionalmanagement,

·                verbindliche Zusagen der beteiligten Akteurinnen und Akteure zur Einrichtung der Zukunftsregion,

·                Entwicklungs- und Potenzialanalysen der wichtigsten Stärken (Wachstumspotenziale) und  Herausforderungen (Entwicklungsbedarfe).

Die finale Anerkennung als Zukunftsregion ist für das 3. Quartal 2022 geplant. Danach können die nötigen Schritte zur Einrichtung und Konstituierung der Steuerungsstruktur und des Regionalmanagement und somit zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes begonnen werden.

 

c) Finanzielle Rahmenbedingungen

 

Für die Erstellung des Zukunftskonzeptes durch ein Fachbüro steht ein Pauschalförderbetrag bis zu 80.000 Euro je Region zur Verfügung.

 

Nach der Anerkennung als Zukunftsregion stellt das Land für den Betrieb des Regionalmanagements (Geschäftsstelle der Zukunftsregion, vergleichbar mit den LEADER-Regionen) einen Betrag bis zu 300.000 Euro mit einem Fördersatz von 70 % (40% EU-Mittel und 30% Landesmittel) pro Jahr zur Verfügung. Die jährlichen Kosten sind bis 2027 einzuplanen.

 

Für den Landkreis Ammerland sowie die drei Partnerlandkreise werden für ein Regionalmanagement (1,0 VZ und Sachaufwand) zunächst 150.000 Euro/Jahr angesetzt. Abzüglich der Landesförderung von 70 % verbleibt ein Eigenanteil von 45.000 Euro, der von den vier Partnerlandkreisen zu gleichen Teilen zu tragen ist (je Landkreis somit ca. 11.250 Euro im Jahr).

Geht man vom höchstmöglichen Ausgabenansatz von 300.000 Euro für den Betrieb eines Regionalmanagements aus, läge der Beitrag je Landkreis bei ca. 22.500 Euro/pro Jahr (70 % Landesanteil von 300.000 Euro = 210.000 Euro. Der Eigenanteil von 90.000 Euro würde zu vier gleichen Teilen aufgeteilt = 22.500 Euro).

 

Für die Umsetzung der Projekte nach Anerkennung als Zukunftsregion plant das MB mit einem virtuellen Gesamtbudget von 12,5 Mio. Euro bis 2027 je ausgewählte Region. Der EU-Anteil an diesem Budget beträgt gemäß dem Fördersatz von 40 % rund 5 Mio. Euro. Pro Zukunftsregion liegt somit der Kofinanzierungsanteil bei max. rd. 7,5 Mio. Euro, der von den eingebundenen Projektpartnern aufzubringen ist. Dies können neben den beteiligten Landkreisen auch kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Förderer etc. sein. Der Kofinanzierungsanteil pro Landkreis liegt somit bis 2027 bei max. 1,875 Mio. Euro bzw. jährlich bei max. rd. 300.000 Euro, je nach Anzahl der kofinanzierenden Partner. Die nötigen Haushaltsmittel wären bei Anerkennung als Zukunftsregion 2023 bis 2027 einzuplanen.

 

Die Projektanträge und Einzelmaßnahmen würden den zuständigen Gremien vorgestellt.

Die Abwicklung der Förderung wird durch die NBank erfolgen.

 

d) Nächste Schritte:

 

Der Landkreis Ammerland hat nach positiver Entscheidung des MB über die Interessenbekundung und in Abstimmung mit den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Vechta, die Erstellung des Zukunftskonzeptes nach Ausschreibung an das Fachbüro pro-t-in GmbH in Lingen vergeben. Das Zukunftskonzept ist unter Einbeziehung der relevanten Partner für die Themen Klima- und Landschaft (Umweltbehörden, Klimaschutzmanager, Wirtschaftsförderungen, usw.) bis spätestens 30.06.2022 einzureichen.

 

 


Finanzierung:

P1.571000.100

431883

 

 


Anlagenverzeichnis:

Interessenbekundung Wettbewerbsbeitrag