Betreff
Herstellung eines Übungsgeländes bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale
Vorlage
V-PLA/22/330
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Verwaltung wird mit der Herstellung des Übungsgeländes auf Basis der Ergebnisse des gemeinsamen Arbeitskreises der Hilfsorganisationen beauftragt

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg betreibt am Standort Hohe Tannen ein bundesweit einmaliges Feuer- und Katastrophenschutzzentrum, welches die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) mit der Kreisfeuerwehr, die Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes sowie das Technische Hilfswerk beheimatet. Diese Struktur hat sich bewährt und zu einer einzigartigen Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen geführt. Ausdrücklicher Wunsch aller Hilfsorganisationen ist es daher, an diesem Standort zusammenzubleiben.

 

Alle Hilfsorganisationen sind in den vergangenen Jahren gewachsen (auch hinsichtlich der Fahrzeuge) und benötigen daher mehr Fläche und Stellplätze. Aus diesem Grund hat der Landkreis zur Standort-sicherung im Jahr 2020 das Gelände Rösseler Str. 3 – 5 (Halle und Wohnhaus) sowie im Jahr 2021 das Gelände Alter Emsteker Weg 18 (Freifläche 8.545 qm) erworben.

 

Der Landkreis ist gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 7 NBrandSchG verpflichtet, Ausbildungslehrgänge für die gemeindlichen Feuerwehren (z. B. Truppmann oder Maschinist) durchzuführen. Mit dem Bau des Tierseuchenbekämpfungszentrums (TBZ) auf dem Gelände der FTZ im Jahr 2013 ist die hierfür erforderliche Lehrgangsfläche nahezu vollständig weggefallen und die Lehrgänge wurden auf dem Hof der Werkstatt sowie teilweise behelfsmäßig in der Fahrzeughalle durchgeführt.

 

Des Weiteren ist der Landkreis gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 9 und 10 NBrandSchG verpflichtet, alle Feuerwehren im Landkreis auf ihre Einsatzbereitschaft zu überprüfen. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung aller Fahrzeuge im Landkreis. Nach den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Feuerwehr-Unfallkasse (FUK)) aus 2019 sind nunmehr alle Fahrzeuge vollständig inklusive der Beladung mindestens jährlich (vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr, Prüffristen, III Nr. 1 bis 16 für Ausrüstungen und Geräte sowie IV Nr. 1 – 3 für Fahrzeuge) durch die FTZ zu überprüfen (und nicht mehr, wie bis zum 31.12.2019, alle 2 Jahre). Vor diesem Hintergrund wurde 2020 ein zweiter Werkstattplatz eingerichtet, um dieser gesetzlichen Prüfpflicht nachzukommen. Dies hat zur Folge, dass die Fläche vor den Werkstätten nicht mehr für den Ausbildungsbetrieb nutzbar ist (hier erfolgt durch die Werkstatt u. a. die Pumpen- und Generatorenprüfung, hier befindet sich der Seilwindenprüfstand etc.). Auch die Fahrzeughallen bieten aufgrund der (auch durch den Bund und das Land zugewiesenen Fahrzeuge) keinerlei Freiflächen mehr.

Aufgrund der Corona-Pandemie fand bis Mitte 2021 kein Ausbildungsbetrieb und ab Sommer 2021 nur ein eingeschränkter Ausbildungsbetrieb statt. Dieser wird aber ab 2022 voraussichtlich wieder vollumfänglich durchgeführt werden müssen, da ansonsten kein Nachwuchs aus der Jugendfeuerwehr nachrückt, während jedoch Kameradinnen und Kammeraden in die Altersabteilung wechseln.

 

Vor diesem Hintergrund sollen die für die Ausbildung und künftig auch Übungen notwendigen Flächen nunmehr auf dem freien Gelände Alte Emsteker Weg 18 hergestellt werden. Hierfür wurde durch den Kreisbrandmeister ein Arbeitskreis gegründet, der aus Vertretern der Verwaltung, der FTZ, der Kreisfeuerwehr, des THW und des DRK besteht. In mehreren Sitzungen wurden die gemeinsamen Anforderungen an das Übungsgelände erarbeitet (s. Anlage), welches sowohl für die Kreisausbildung als auch für Übungen der gemeindlichen Feuerwehren, des THW und des DRK zur Verfügung stehen soll. Um vielseitige Ausbildungs- und Übungsszenarien darstellen zu können, sollen u. a. folgende Flächen hergestellt werden:

-              Erschließungsstraße

-              2 Übungsflächen, jeweils ca. 1.500 qm

-              Löschwasserteich für Wasserentnahme und -förderung

-              Straßengraben

-              Leitplanken

-              Kreuzungsbereich

-              Trümmerspinne

-              Gebäuderettung/Rauchhaus (vorhandenes Übungsgebäude (Container) wird umgesetzt)

-              Schienenrettung (vorhandene Schiene wird umgesetzt)

-              Nachgestellte Oberleitung für Stromunfälle

-              Grube für Einsturzsicherung

Darüber hinaus soll eine Übungsfläche auch als kombinierter Parkplatz hergestellt werden, um ausreichend Parkplatzfläche (insbesondere für das THW) vorzuhalten.

 

Aus den dargelegten Gründen ist die Herstellung des Übungsgeländes kurzfristig unabdingbar erforderlich, da ansonsten entschieden werden muss, welche gesetzliche Pflichtaufgabe 2022 nicht mehr vollumfänglich wahrgenommen werden soll (Ausbildung oder Fahrzeug-/Geräteprüfung). Ein paralleler Ausbildungs- und Werkstattbetrieb schließen sich insofern gegenseitig nahezu aus.

 

Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Im Haushalt 2022 sind Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR eingeplant. Sofern weitere Mittel benötigt werden, sollen diese zunächst im Budget erwirtschaftet werden. Falls darüber hinaus weitere Mittel benötigt werden, werden diese in den kommenden Haushaltsjahren eingeplant, so dass der Kreistag über weitere Mittel entscheidet.

 

Des Weiteren bleiben auf dem Grundstück Reserveflächen für weitere Fahrzeughallen erhalten.

 


Finanzierung:

I1. – wird ergänzt

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf Übungszentrum FTZ Cloppenburg