Betreff
Umsetzung des Nahverkehrsplanes 2019
Vorlage
V-VERK/22/222
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 8 des Personenbeförderungsgesetzes i.V.m. § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes haben die Aufgabenträger für jeweils fünf Jahre einen gültigen Nahverkehrsplan aufzustellen. Mit Beschluss vom 19.06.2018 hat der Kreistag den Nahverkehrsplan 2018 für den Landkreis Cloppenburg beschlossen. Dieser wurde bereits am 17.12.2019 als Nahverkehrsplan 2019 fortgeschrieben und hat somit eine Gültigkeit bis zum 16.12.2024. Diesen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Ordnung und Verkehr als Downloadangebot.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses vom 12.02.2019 soll über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes regelmäßig berichtet werden.

 

Derzeit wird an der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit einem neuen Maßnahmenkatalog gearbeitet. Die Inhalte der zweiten Fortschreibung wurden bereits im Kreisausschuss am 10.12.2020 vorgestellt und der Nahverkehrsplan in den letzten Monaten umfassend bereits im Entwurf geändert. Allerdings wird derzeit im Einzelnen nochmal überprüft, welche Maßnahmen aus dem neuen Maßnahmenkatalog unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Aufgaben und der bestehenden Personal- und Verwaltungsstruktur in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden können.

 

Über den Bearbeitungsstand und über den Inhalt der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes soll in einer der nächsten Sitzungen informiert werden.

 

Nachfolgend wird über die Umsetzung des Nahverkehrsplanes 2019 informiert. Es werden jedoch nur die Änderungen seit der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.11.2021 thematisiert:

 

 

Maßnahmen nach Priorität 1:

 

M5 Umsetzung des Rufbuskonzeptes

 

Die Marketingmaßnahmen wurden wie angekündigt in den letzten Monaten verstärkt und die neue Marketingkampagne hat u.a. einen großen Anteil daran, dass sich die Fahrgastzahlen zwischen 20% und 30% erhöht haben. Leider wurden viele Veranstaltungen pandemiebedingt in den Kommunen wieder abgesagt. Trotzdem werden die Marketingmaßnahmen wegen Corona nicht gänzlich eingestellt.

 

Für die Durchführung der neuen Marketingkampagne und der damit verbundenen vielfältigen Aufgaben (z.B. Bewerbung von Veranstaltungen, Infostände an Einkaufszentren, Verteilung von Werbematerialien usw.) wurde seitens des Amtes 10 die Einrichtung einer weiteren bis zum 31.03.2024 befristeten Stelle der EG 4 im Umfang von 23 Stunden wöchentlich für eine*n 6. Mobilitätsberater*in bewilligt. Die Besetzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

 

Die umfassenden Fahrplanänderungen auf den moobil+ Linien sollen möglichst zum 01.04.2022 umgesetzt werden. Die Prüfungen der Änderungen in den einzelnen Fahrplänen auf deren inhaltlichen und umlauftechnischen Umsetzbarkeit befinden sich kurz vor dem Abschluss.

 

 

Maßnahmen nach Priorität 2:

 

 

M4 Prüfung zur Entwicklung von Regionallinien

 

Die Ausschreibung der landesbedeutsamen Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta wurde vorbereitet. Der dazugehörige Fahrplan wurde im Vorfeld der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) vorgelegt, um zu prüfen, ob Parallelverkehre vorliegen. Dabei wurde von der LNVG festgestellt, dass im Fahrplan zwei Fahrten als problematisch angesehen werden. Daher wurde mit dem betroffenem Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung geschlossen, dass die Fahrgeldeinnahmen aus den Schülersammelzeitkarten bei diesem verbleiben. Diese Vereinbarung mit einer aktualisierten Vorabbekanntmachung liegt nun bei der Genehmigungsbehörde der LNVG zur Vorabprüfung. Sollten hierbei keine weiteren Probleme auftreten, kann das Vergabeverfahren für die Verkehrsleistung in Kürze gestartet werden.