Betreff
Radwegebau an Kreisstraßen; hier: Antrag der Stadt Cloppenburg auf Neubau eines Radweges an der K 171 von der Gemeindegrenze Cappeln bis zur B 68
Vorlage
V-VERK/22/217
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Stadt Cloppenburg auf Bezuschussung des Radwegneubaus an der K 171 von der Gemeindegrenze Cappeln bis zur B 68 wird zugestimmt. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich an den nach Abzug der GVFG-Förderung verbleibenden

Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten mit 75 %.

 


Sachverhalt:

In einer Grundsatzentscheidung hat der Verkehrsausschuss am 20.02.2007 das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht, welches dann am 17.07.2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser Grundsatzbeschluss wurde mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 hinsichtlich der Förderhöhe geändert.

Danach können die Städte und Gemeinden Vorschläge für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen machen, die realisiert werden sollen. Soweit die Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 erfüllt werden, können diese Maßnahmen dann vom Landkreis Cloppenburg mit 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckten Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten bezuschusst werden.

 

Die Stadt Cloppenburg hat nunmehr mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen 2,50 m breiten Radweg entlang der K 171 (Holtestraße) von der Gemeindegrenze Cappeln bis zur B 68 neu zu bauen. Hierbei handelt es sich um einen 1,658 km langen Streckenabschnitt, der an den von der Gemeinde Cappeln geplanten Radweg an der K 171 von Cappeln bis zur Stadtgrenze Cloppenburg anschließen soll.

 

Der Bau des Radweges wird von der Stadt Cloppenburg geplant und durchgeführt. Die Finanzierung der Maßnahme wurde von der Stadt Cloppenburg in Aussicht gestellt. Weiterhin sollen aus dem Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für den Radwegebau GVFG-Mittel eingeworben werden. Darüber hinaus wird beantragt, den Radwegebau gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 durch den Landkreis Cloppenburg zu bezuschussen. Der Antrag der Stadt Cloppenburg ist in der Anlage beigefügt.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Radwegneubaumaßnahme betragen nach Angaben der Stadt Cloppenburg 770.000,- EUR. Der Kostenanteil des Landkreises Cloppenburg von 75 % würde ca. 577.500,- EUR betragen. Bei einer Förderung der Gesamtkosten mit GVFG-Mitteln in Höhe von 75 % würde sich der Anteil auf ca. 144.400,- EUR reduzieren.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag der Stadt Cloppenburg auf Neubau Radweg K 171

Anlage 2 – Übersichtskarte Neubau Radweg K 171