Betreff
Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG); Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
V-KA/11/078
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für die Aufgaben nach dem SBG XII und dem AsylbLG entsprechend der geänderten Fassungen der anliegenden Vereinbarungen zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2010 neue Vereinbarungen für die Heranziehungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für Aufgaben nach dem SGB XII und dem AsylbLG beginnend ab 01.01.2011 beschlossen.

 

In der HVB-Sitzung am 29.11.2010 waren die Vereinbarungen zur Heranziehung der Städte und Gemeinden für Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG ab 2011 bereits abgestimmt worden. Aufgrund der Forderung der Stadt Cloppenburg, die Kostenerstattung für die Personal- und Sachkosten anzuheben, erfolgt nunmehr folgender Änderungsvorschlag (siehe auch anl. Entwürfe), der in der HVB-Sitzung am 28.09.2011 vorgestellt werden soll:

 

 

a)      Heranziehungsvereinbarung – SGB XII
       § 5  Abs. 4  Kostenerstattung

- Die Personal- und Sachkosten werden in 2011 mit einer Pauschale in Höhe von
135 €  pro Leistungsfall (Person) nach dem SGB XII und Jahr erstattet; ab 2012 beträgt die Pauschale 175 €.


- Berechnungsgrundlage für die Pauschale ist die Bestandsstatistik aller Leistungsarten nach § 124 SGB XII zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

 

 

§ 6  Inkrafttreten  (Laufzeit)

- Die Vereinbarung endet am 31.12.2015.

 

 

b)  Heranziehungsvereinbarung – AsylbLG

§ 3  Abs. 4  Kostenerstattung

-  Die Personal- und Sachkosten werden in 2011 mit einer Pauschale in Höhe von 135 € pro Leistungsfall (Person) nach dem AsylbLG und Jahr erstattet; ab 2012 beträgt die Pauschale 175 €.

§ 6  Inkrafttreten  (Laufzeit)

- Die Vereinbarung endet am 31.12.2015.

 

 

Erläuterungen:

a) zur Kostenerstattung:

Mit der Anhebung der Kostenpauschale auf 175 € ab 2012 soll eine Deckung der Personal- und Sachkosten der Städte und Gemeinden gewährleistet werden.

 

Durch die Erweiterung der Berechungsgrundlage (Bestandsstatistik aller Leistungsarten zum 31.12.) wird zudem erreicht, dass neben den Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, auch die Fälle der Leistungsberechtigten nach dem Fünften Kapitel (Hilfe zur Gesundheit), Siebten Kapitel (Hilfe zur Pflege) und Neunten Kapitel (Hilfe in anderen Lebenslagen) des SGB XII in die Erstattung einbezogen werden.

Vorübergehende Bewilligungen (HLU u. Grusi) im Jahresverlauf sowie Ablehnungen werden bei dieser Regelung allerdings weiterhin nicht detailliert einberechnet, sondern sind über die erhöhte Pauschale abgegolten.

 

Mit der Anbindung an die zum Jahresende zu erstellenden Statistiken wird eine einfache und klare Berechnungsgrundlage für die Abrechnung erreicht. Die ohne großen Verwaltungsaufwand zu erstellende Abrechnung der Personal- und Sachkosten (Statistik-Daten multipliziert mit dem Pauschalbetrag) hat sich bewährt.

 

Die Erhöhung der Kostenpauschale bei gleichzeitiger Erweiterung der einbezogenen Fälle bewirkt eine erhebliche Kostensteigerung für den Landkreis:

 

Bislang konnte von rd. 1.500 Leistungsbeziehern (Sozialhilfe und AsylbLG) ausgegangen werden: 

-     1.500  x 135 Euro    =   rd. 200.000 Euro

 

Hinsichtlich der Anzahl der Leistungsbezieher wird aufgrund der Einbeziehung aller Leistungsarten eine Zunahme von 10 % geschätzt:
            -     1.650   x 175 Euro    = rd. 290.000 Euro

 

 

b) zur Laufzeit:

 

Für die Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz ist Voraussetzung, dass die Städte und Gemeinden für die Sozialhilfe herangezogen wurden (§ 3 Abs.2 AllgZustVO-Kom). Die Laufzeit der Sozialhilfevereinbarung muss somit der Heranziehung für die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz entsprechen.

 

Es ist daher eine einheitliche Laufzeit für alle vier Heranziehungsvereinbarungen (Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld, Bildungspaket / BKGG) bis zum Jahresende 2015 vorgesehen.

 

Über das zu diesem Tagesordnungspunkt auf der HVB-Sitzung am 28.09.2011 erzielte Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Heranziehungsvereinbarung SGB XII

Anlage 2 – Heranziehungsvereinbarung AsylblG