Betreff
Antrag des Bürgerschützenvereins Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Sanierung des Schießstandes
Vorlage
V-KUL/21/213
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Bürgerschützenverein Cloppenburg e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Sanierung des Schießstandes unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000,00 EUR.

 


Sachverhalt:

Der Bürgerschützenverein Cloppenburg e.V. stellte mit Datum vom 09.09.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung des Schießstandes. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 749.980,00 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 600.000,00 EUR.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Die Stadt Cloppenburg wird die Maßnahme voraussichtlich mit einem Betrag in Höhe von mindestens 300.000,00 EUR bezuschussen.

 

Nach Ziff. 5.3 der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 % der förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR gewährt.

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte dem Bürgerschützenverein Cloppenburg e.V. bei förderfähigen Kosten in Höhe von 600.000,00 EUR somit eine Höchstzuwendung in Höhe von bis zu 100.000,00 EUR gewährt werden.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 09.09.2021