Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Bürgerschützenverein Cloppenburg e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Sanierung des Schießstandes unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000,00 EUR.
Sachverhalt:
Der Bürgerschützenverein Cloppenburg e.V.
stellte mit Datum vom 09.09.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
für die Sanierung des Schießstandes. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen entsprechend der
spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 749.980,00 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf
600.000,00 EUR.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der
Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.
Die Stadt Cloppenburg wird die Maßnahme
voraussichtlich mit einem Betrag in Höhe von mindestens 300.000,00 EUR
bezuschussen.
Nach Ziff. 5.3 der Sportförderungsrichtlinie
des Landkreises Cloppenburg wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 % der
förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von
100.000,00 EUR gewährt.
Nach der
Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte dem Bürgerschützenverein
Cloppenburg e.V. bei förderfähigen Kosten in Höhe von 600.000,00 EUR somit eine
Höchstzuwendung in Höhe von bis zu 100.000,00 EUR gewährt werden.
Finanzierung:
Im Haushalt 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 09.09.2021