Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ in der vorliegenden Fassung
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 15.06.2021, Vorlage V-PLA /21/311 die Errichtung einer ökologischen Station zur Vor-Ort-Gebietsbetreuung festgesetzter Schutzgebiete, insbesondere der Schutzgebiete im Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ begrüßt und dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Dies wurde vom Kreistag in der Sitzung am 15.07.2021 entsprechend beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen Zweckverband mit dem Landkreis Emsland zur Gründung und zum Betrieb einer ökologischen Station auf der Grundlage der der Beschlussvorlage seinerzeit beigefügten Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ zu errichten.
Im Rahmen der sich fortentwickelnden Konzeptbearbeitung ist nunmehr eine Anpassung der ursprünglich vorgestellten Zweckverbandsordnung notwendig geworden:
Die geänderter Zweckverbandsordnung -Stand 25.11.2021 -liegt der Vorlage bei.
§ 1 Absatz 2:
Mit dem Landkreis Emsland wurde einvernehmlich als Sitz der Landkreis Cloppenburg vereinbart. Bis zur Realisierung einer Station vor Ort wird das Kreisgebäude als Sitz bestimmt.
§ 1 Absatz 4:
Der räumliche Wirkungsbereich wird einvernehmlich geändert und erweitert.
Nach den neueren Informationen des Landes wird die Vor-Ort- Betreuung auf Natura 2000- Gebiete und Naturschutzgebiete fokussiert. Der räumliche Wirkungsbereich wurde dem angepasst.
Das Landschaftsschutzgebiet LSG CLP 9 „Markatal zwischen Markhausen und Ellerbrock“ wird zur Gebietsabrundung hinzugefügt.
Bereiche außerhalb der Schutzgebiete wie z.B. die Wiesenvogelfunktionslebensräume im Umfeld des Vogelschutzgebietes V66 können im Einvernehmen mit den unteren Naturschutzbehörden mitbetreut werden. Diese Formulierung ermöglicht eine flexible Handhabung entsprechend den Gegebenheiten vor Ort.
§ 2 Absatz 2:
Der Aufgabenbereich wurde an die Landesvorgaben angepasst.
§ 2 Absatz 3:
Zur Klarstellung der unverändert bleibenden Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörden wurde Absatz 3 eingefügt.
§ 7 Absatz 1:
Mit der Änderung des § 7 Abs. 1 wird der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten die Möglichkeit gegeben, eine geeignete Beschäftigte/ einen geeigneten Beschäftigten für die Verbandsgeschäftsführung vorzuschlagen.
§ 13:
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen. Für den Internetauftritt wurde die Seite www. raddetaeler.de inzwischen registriert.
Anlagenverzeichnis:
Zweckverbandsordnung Ökologische Station Raddetäler