Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag die finanzielle Unterstützung der Weiter-führung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2022-31.01.2025 in Höhe von jährlich 76.365,00 EUR.
Sachverhalt:
Sozialausschuss 29.08.2017,
V-SOZ/17/067
Kreisausschuss am 19.09.2017
Kreistag am 28.09.2017
Sozialausschuss am
11.06.2020, V-SOZ/20/122
Kreisausschuss am 25.06.2020
Kreistag am 07.07.2020
Die Stiftung Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth (CSW)
hat mit Datum vom 09.09.2021 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung der
Weiterführung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in
prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger Münsterland“ für den
Zeitraum vom 01.02.2022-31.01.2025 in Höhe von jährlich 76.365,00 EUR gestellt.
Diese Beratungsstelle hat am 01.03.2018 ihre Arbeit
entsprechend dem Konzept „Niederschwelliges (Rechts-)Beratungsangebot im
Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in prekären
Beschäftigungsverhältnissen“ aufgenommen, das seinerzeit vom Landescaritasverband
für Oldenburg e. V. erarbeitet wurde. (Dieses Konzept ist der Vorlage als
Anlage 2 angefügt). Die politischen Gremien der Landkreise Cloppenburg und
Vechta hatten 2017 einer finanziellen Förderung der Beratungsstelle für
zunächst 3 Jahre (2018-2020) in Höhe von jeweils 45 % der Gesamtkosten
zugestimmt, die restlichen 10 % werden vom Bischöflich Münsterschen Offizialat
übernommen. 2020 wurde dann einer Verlängerung der finanziellen Förderung für
zunächst 1 Jahr vom 01.02.2021-31.01.2022 vor dem Hintergrund der Einführung
des Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der Fleischwirtschaft, das zum 01.01.2021
Werkverträge in der Branche und ab dem 01.04.2021 Zeitarbeit verboten hat,
zugestimmt, da erst einmal die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes auf die
Situation der prekär Beschäftigten analysiert werden sollten.
Die Beratungsstelle unterstützt Betroffene bei der
Wahrnehmung der eigenen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und soll
insbesondere Arbeitsmigrant*innen in prekären Beschäftigungs- und
Wohnbedingungen niedrigschwellig über das geltende Arbeitsrecht sowie über das
in der Region geltende Wirtschafts- und Sozialsystem informieren und sie bei
konkreten Problematiken und Fragestellungen beraten und begleiten.
Das ursprüngliche Konzept von 2017 wurde vom CSW
aktualisiert und als Beratungskonzept 2.0 als Anlage 3 dieser Vorlage angefügt.
Als Adressat*innen des Beratungsangebotes werden alle Arbeitnehmer*innen mit
Migrationshintergrund, insbesondere solche in prekären Beschäftigungsverhältnissen
genannt. Als Alleinstellungsmerkmal der Beratungsstelle wird die Bereitstellung
der Expertise qualifizierter Jurist*innen herausgestellt, die die Rechtslage
beurteilen und mögliche rechtliche Schritte beurteilen und bewerten.
Das Resümee nach einem ¾ Jahr
Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischwirtschaft zieht das CSW in der Form,
dass der Beratungsbedarf weiterhin hoch sei, da nicht nur auf den Schlachthöfen
(79 Fälle in 2020), sondern z. B. auch in der Reinigungsbranche (49 Fälle) und
der Logistikbranche (28 Fälle) Beratungsbedarfe zu verzeichnen seien. Der
Jahresbericht der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ für 2020 wurde
kürzlich vorgestellt. Im Jahr 2020 wurden 318 Personen (276 Beratungsfälle in
2019 und 140 Beratungsfälle in 2018) mit einer Vielzahl an Beratungsgesprächen
z. B. zur Art der Anstellung, der Unterkunft, zur Familie vor Ort und zum
Status nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt. Bezüglich der Art
der Anstellung handelte es sich in 43 % der Fälle um direkte Anstellungen, in
36 % der Fälle um Arbeitnehmerüberlassungen, in 5 % der Fälle um Werkverträge
und in 16 % der Fälle gab es keine Hinweise. Zu den Herkunftsländern der 318
Personen mit einem Beratungsanliegen in 2020 wurden folgende Angaben gemacht:
113 Klient*innen aus Rumänien, 58 aus Syrien, 48 aus Bulgarien, 20 aus
Afghanistan, 18 aus Polen, 13 aus den Irak und 48 aus sonstigen Staaten.
Gemäß der Ausführungen des Caritas-Sozialwerks
erscheint eine Fortführung der Arbeit der „Beratungsstelle für
Arbeitsmigranten“ notwendig und sinnvoll. Auch die Verwaltung befürwortet eine
weitere finanzielle Unterstützung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für
Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger
Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2022-31.01.2025 gemeinsam mit dem
Landkreis Vechta in Höhe von jeweils 45 % der Gesamtkosten und dem Bischöflich
Münsterschen Offizialat in Höhe von 10 %.
Die Kosten setzen sich laut eingereichtem
Finanzierungsplan wie folgt zusammen und betragen für den Landkreis Cloppenburg
jährlich 76.365,00 EUR:
Einnahmen |
||||
Landkreis
Vechta |
76.365,00 € |
|||
Landkreis
Cloppenburg |
76.365,00 € |
|||
Offizialat |
16.970,00 € |
10% |
||
169.700,00 € |
||||
|
|
|
|
|
Personalausgaben |
||||
Personalkosten |
140.000,00 € |
|||
PK Nebenkosten |
2.750,00 € |
|||
Stellenanzeigen |
|
|||
142.750,00 € |
142.750,00 € |
|||
|
|
|
|
|
Sachkosten |
||||
Sprachmittler |
5.000,00 € |
|||
Reisekosten |
1.200,00 € |
|||
Fortbildung |
600,00 € |
|||
Mieten |
5.400,00 € |
|||
Versicherungen |
200,00 € |
|||
Besondere
Kosten |
7.000,00 € |
|||
Afa |
1.500,00 € |
|||
Verwaltung |
3.600,00 € |
|||
Porto |
700,00 € |
|||
Bürobedarf |
450,00 € |
|||
Telefon |
1.200,00 € |
|||
Fachliteratur |
100,00 € |
|||
Rechtsberatung |
|
|||
26.950,00 € |
26.950,00 € |
|||
169.700,00 € |
||||
Stellenplan |
Standort Vechta |
Standort CLP |
||
Juristen |
Herr Kleier |
Frau Bohlke |
||
Soz.-Päd./Arb. |
Frau
Vodde-Börgerding |
Herr Elsayed |
Finanzierung:
PSP-Elemen t (Produkt)
P1.111200
Anlagenverzeichnis:
1.
Antrag
Kostenträger Verlängerung Beratungsstelle
2.
Anlage
2 zum Antrag Verlängerung Konzept alt
3.
Anlage
3 Fortschreibung Beratungskonzept 2.0