Betreff
Fortführung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger Münsterland“
Vorlage
V-SOZ/21/151
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag die finanzielle Unterstützung der Weiter-führung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2022-31.01.2025 in Höhe von jährlich 76.365,00 EUR.


Sachverhalt:

 

Sozialausschuss 29.08.2017, V-SOZ/17/067

Kreisausschuss am 19.09.2017

Kreistag am 28.09.2017

Sozialausschuss am 11.06.2020, V-SOZ/20/122

Kreisausschuss am 25.06.2020

Kreistag am 07.07.2020

 

 

Die Stiftung Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth (CSW) hat mit Datum vom 09.09.2021 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung der Weiterführung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2022-31.01.2025 in Höhe von jährlich 76.365,00 EUR gestellt.

 

Diese Beratungsstelle hat am 01.03.2018 ihre Arbeit entsprechend dem Konzept „Niederschwelliges (Rechts-)Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ aufgenommen, das seinerzeit vom Landescaritasverband für Oldenburg e. V. erarbeitet wurde. (Dieses Konzept ist der Vorlage als Anlage 2 angefügt). Die politischen Gremien der Landkreise Cloppenburg und Vechta hatten 2017 einer finanziellen Förderung der Beratungsstelle für zunächst 3 Jahre (2018-2020) in Höhe von jeweils 45 % der Gesamtkosten zugestimmt, die restlichen 10 % werden vom Bischöflich Münsterschen Offizialat übernommen. 2020 wurde dann einer Verlängerung der finanziellen Förderung für zunächst 1 Jahr vom 01.02.2021-31.01.2022 vor dem Hintergrund der Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der Fleischwirtschaft, das zum 01.01.2021 Werkverträge in der Branche und ab dem 01.04.2021 Zeitarbeit verboten hat, zugestimmt, da erst einmal die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes auf die Situation der prekär Beschäftigten analysiert werden sollten.

 

Die Beratungsstelle unterstützt Betroffene bei der Wahrnehmung der eigenen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und soll insbesondere Arbeitsmigrant*innen in prekären Beschäftigungs- und Wohnbedingungen niedrigschwellig über das geltende Arbeitsrecht sowie über das in der Region geltende Wirtschafts- und Sozialsystem informieren und sie bei konkreten Problematiken und Fragestellungen beraten und begleiten.

 

Das ursprüngliche Konzept von 2017 wurde vom CSW aktualisiert und als Beratungskonzept 2.0 als Anlage 3 dieser Vorlage angefügt. Als Adressat*innen des Beratungsangebotes werden alle Arbeitnehmer*innen mit Migrationshintergrund, insbesondere solche in prekären Beschäftigungsverhältnissen genannt. Als Alleinstellungsmerkmal der Beratungsstelle wird die Bereitstellung der Expertise qualifizierter Jurist*innen herausgestellt, die die Rechtslage beurteilen und mögliche rechtliche Schritte beurteilen und bewerten.

 

Das Resümee nach einem ¾ Jahr Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischwirtschaft zieht das CSW in der Form, dass der Beratungsbedarf weiterhin hoch sei, da nicht nur auf den Schlachthöfen (79 Fälle in 2020), sondern z. B. auch in der Reinigungsbranche (49 Fälle) und der Logistikbranche (28 Fälle) Beratungsbedarfe zu verzeichnen seien. Der Jahresbericht der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ für 2020 wurde kürzlich vorgestellt. Im Jahr 2020 wurden 318 Personen (276 Beratungsfälle in 2019 und 140 Beratungsfälle in 2018) mit einer Vielzahl an Beratungsgesprächen z. B. zur Art der Anstellung, der Unterkunft, zur Familie vor Ort und zum Status nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt. Bezüglich der Art der Anstellung handelte es sich in 43 % der Fälle um direkte Anstellungen, in 36 % der Fälle um Arbeitnehmerüberlassungen, in 5 % der Fälle um Werkverträge und in 16 % der Fälle gab es keine Hinweise. Zu den Herkunftsländern der 318 Personen mit einem Beratungsanliegen in 2020 wurden folgende Angaben gemacht: 113 Klient*innen aus Rumänien, 58 aus Syrien, 48 aus Bulgarien, 20 aus Afghanistan, 18 aus Polen, 13 aus den Irak und 48 aus sonstigen Staaten.

 

Gemäß der Ausführungen des Caritas-Sozialwerks erscheint eine Fortführung der Arbeit der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ notwendig und sinnvoll. Auch die Verwaltung befürwortet eine weitere finanzielle Unterstützung des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Oldenburger Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2022-31.01.2025 gemeinsam mit dem Landkreis Vechta in Höhe von jeweils 45 % der Gesamtkosten und dem Bischöflich Münsterschen Offizialat in Höhe von 10 %.

 

Die Kosten setzen sich laut eingereichtem Finanzierungsplan wie folgt zusammen und betragen für den Landkreis Cloppenburg jährlich 76.365,00 EUR:

 

Einnahmen

Landkreis Vechta

                  76.365,00 €

Landkreis Cloppenburg

                  76.365,00 €

Offizialat

                  16.970,00 €

10%

                169.700,00 €

 

 

 

 

 

Personalausgaben

Personalkosten

                140.000,00 €

PK Nebenkosten

                    2.750,00 €

Stellenanzeigen

 

                142.750,00 €

       142.750,00 €

 

 

 

 

 

Sachkosten

Sprachmittler

                    5.000,00 €

Reisekosten

                    1.200,00 €

Fortbildung

                        600,00 €

Mieten

                    5.400,00 €

Versicherungen

                        200,00 €

Besondere Kosten

                    7.000,00 €

Afa

                    1.500,00 €

Verwaltung

                    3.600,00 €

Porto

                        700,00 €

Bürobedarf

                        450,00 €

Telefon

                    1.200,00 €

Fachliteratur

                        100,00 €

Rechtsberatung

 

                  26.950,00 €

         26.950,00 €

       169.700,00 €

Stellenplan

Standort Vechta

Standort CLP

Juristen

Herr Kleier

Frau Bohlke

Soz.-Päd./Arb.

Frau Vodde-Börgerding

Herr Elsayed

 

 


Finanzierung:

PSP-Elemen t (Produkt)

P1.111200

 


Anlagenverzeichnis:

1.       Antrag Kostenträger Verlängerung Beratungsstelle

2.       Anlage 2 zum Antrag Verlängerung Konzept alt

3.       Anlage 3 Fortschreibung Beratungskonzept 2.0