Betreff
Umsetzung eines PPP-Projektes für die Kreisstraßen 296 und 318
Vorlage
V-KA/11/074
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage VERK/11/020 vom 26.01.2011.

 

In der Verkehrsausschusssitzung vom 10.02.2011 hat die Arbeitsgemeinschaft IBV/EY RE aus Düsseldorf, bestehend aus dem Ingenieurbüro Vössing GmbH und der Ernst & Young Real Estate GmbH, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit vorläufiger Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgestellt.

 

Der Studie ist zu entnehmen, dass sich mithilfe des Funktionsbauvertrages wirtschaftliche Vorteile beim Projekt „Kreisstraßen Cloppenburg“ erschließen lassen.  Die Variante Funktionsbauvertrag mit Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg ist dabei mit knappem Vorsprung die wirtschaftlichste der betrachteten Varianten.

 

Bei einem Gespräch am 15.09.2011 im Nds. Wirtschaftsministerium mit Herrn Wirtschaftsminister Bode und Herrn Saborowski wurde Herrn Landrat Eveslage zugesichert, dass eine Förderung des PPP-Projektes im Rahmen des GVFG-Programms mit 60% erfolgen kann, allerdings zunächst durch eine Vorfinanzierung durch den Landkreis Cloppenburg. Ein entsprechender Bescheid werde allerdings erst im Dezember 2011 gefertigt, wenn der Landeshaushalt beschlossen sei.

 

Abweichend von der Ursprungsplanung im Planfeststellungsverfahren sollen nun bei den Kreuzungspunkten K 318/K 296 und L 832/K 296 Kreisverkehrsplätze errichtet werden.

 

Bei dem Knotenpunkt L 832/K 296 hat die Unfallkommission am 31.05.2011 empfohlen, dass dieser zur dauerhaften Beseitigung der Unfallhäufungsstelle und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in einen ausreichend großen Kreisverkehrsplatz umzubauen ist.

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen an anderen Unfallhäufungsstellen, ist der Bau eines Kreisverkehrsplatzes die wirkungsvollere Maßnahme gegenüber der Alternative verkehrsabhängige Lichtzeichensignalanlage.

 

Auch der Kreisverkehrsplatz K 318/K 296 soll aus Verkehrssicherheitsgründen gebaut werden. Daneben ist dies ausdrücklicher Wunsch der Gemeinde Saterland.

 

Die Kostenschätzung beläuft sich für den Kreisverkehrsplatz L 832/K 296 auf 314.000 €. Beim Kreisverkehrsplatz K 318/K296 wurden 396.000 € kalkuliert; dabei können aber  200.000 € durch den bisher geplanten Kreuzungsausbau gegengerechnet werden.

 

Unter Berücksichtigung der GVFG-Mittel sind für den Kreisverkehrsplatz K 318/K 296 40% der gesamten Baukosten und beim Kreisverkehrsplatz L 832/K 296 40% der hälftigen Baukosten (Aufteilung zwischen Landkreis und Land nach Kreuzungsrichtlinien) vom Landkreis zu tragen.

 

Es ist zu entscheiden, ob die Kreisstraßen 296 und 318 unter dem Vorbehalt der Förderung mit GVFG-Mitteln im Rahmen eines PPP-Projektes in der Variante Funktionsbauvertrag mit Eigenfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreisverkehrsplätze ausgebaut und verbreitert werden sollen und ob ein Auftrag für die rechtliche und fachliche Begleitung für die Erstellung der Ausschreibung vergeben werden soll.