Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Ahlhorner Fischteiche
Vorlage
V-PLA/21/323
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf den beigefügten Antrag gem. § 56 NKomVG der Gruppe Grüne/UWG vom 28.05.2021 zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ahlhorner Fischteiche“ verwiesen.

 

Darin sind folgende Fragestellungen enthalten:

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung seit der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 15.06.2021 zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche unternommen?

 

  1. Welche konkreten Fortschritte wurden seit der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 15.06.2021 hinsichtlich der Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche erzielt?

 

 

Zu 1.:

 

Die bisherigen Bemühungen für die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche wurden intensiv fortgesetzt.

 

       Es wurden alle Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen, die an die Lethe bzw. im Bereich des Lethestiefels an Wasserzüge angrenzen, nochmals kontaktiert und über das Interesse des Landkreises Cloppenburg an dem Ankauf eines Gewässerrandstreifens sowie über die Teilnahme am Gewässerrandstreifenprogramm informiert. 15 Eigentümern wurden die Antragsunterlagen zur Teilnahme am Gewässerrandstreifenprogramm übersandt. Eine Rück-meldung steht noch aus. Mit drei Eigentümern wurden Kaufverhandlungen geführt. Eine ca. 4.000 qm große Fläche konnte inzwischen verhandelt werden.

       Der Förderantrag zum Grunderwerb innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten im Landkreis Cloppenburg mit dem Ziel der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten für Insekten der Agrarlandschaft wurde nunmehr bewilligt. Mit diesen Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-schutzes (GAK)“ sollen unter anderem auch Flächenerwerbe im Bereich des Letheoberlaufes realisiert werden.

       In einem ersten Termin mit den Niedersächsischen Landesforsten, der Hunte Wasseracht, den beiden Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg sowie dem NLWKN, der Landwirtschaftskammer und der Düngebehörde wurde die Ertüchtigung und Unterhaltung des Umleitgerinnes am Feldmühlenstau mit dem Ziel der Verringerung des Sedimenteintrages in die Fischteiche besprochen. Dies wird ggfls. auch zu einer Erhöhung des Sauerstoffgehaltes bzw. einer Verbesserung des Sauerstoffhaushaltes führen.

       In einem zweiten Termin mit der Hunte Wassseracht beim Gut Lethe am Mühlenteich wurde festgestellt, dass der Teich in weiten Teilen extrem verschlammt ist. Die letzte Entschlammung fand vermutlich beim Autobahnbau statt. Hierzu wurde inzwischen eine Beprobung des Schlammes von der Hunte Wasseracht veranlasst. Ziel ist die Entschlammung des Gewässers mit einer angestrebten Verringerung des Sedimenteintrages in die Lethe und damit auch in die Ahlhorner Fischteiche. Die damit verbundene verbesserte Sauerstoffzufuhr regt den biologischen Stoffabbau an und verbessert insgesamt den Nährstoffabbau im Gewässer.

       Ein dritter Termin fand Anfang September bei den Ahlhorner Fischteichen mit den Landesforsten, der Landwirtschaftskammer, dem NLWKN und den beiden Landkreisen statt.
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die hier für das Gebiet erforderliche Maßnahmen aus drei Säulen bestehen:

Ø  Kurzfristig sollen konkrete Sofortmaßnahmen wie die geplante Ertüchtigung des Nebengerinnes beim Feldmühlenstau und die Entschlammung des Mühlenteiches unter Federführung der Hunte Wasseracht für Entlastung sorgen.

Ø  Über den Landkreis Oldenburg sollen mit weiteren Akteuren aus dem Arbeitskreis Gespräche mit dem zuständigen Ministerium (Ministerium für  Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) geführt werden. Ebenso erfolgt eine erneute Ansprache des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL), um eine Flurbereinigung oder einen Flächentausch zu initiieren, damit die Flächen im Nahbereich der Lethe und ihrer Nebengewässer erworben und extensiviert werden können.

Ø  Weiterhin soll ein Gewässerentwicklungsplan für den Oberlauf der Lethe erstellt werden. Neben Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung nach der Wasserrahmenrichtlinie soll er auch gezielte Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung aufgreifen, die für den Erhalt des FFH- Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Entsprechende Finanzierungsmittel wurden seitens der Hunte Wasseracht bereits angefragt. Der Untersuchungsrahmen soll deutlich weiter gesteckt werden als bei einem üblichen Gewässerentwicklungsplan und auch Zuläufe zur Lethe beinhalten.

 

Weitere Gespräche sollen noch im November mit den Beteiligten stattfinden.

 

 

Zu 2.)

 

Wie oben bereits erläutert, konnten inzwischen mehrere Ortstermine stattfinden.

       Die Beprobung des Schlammes beim Mühlenteich ist veranlasst, das Ergebnis wird in Kürze erwartet.

       Der Gewässerentwicklungsplan für den Oberlauf der Lethe soll erstellt werden, um weitere Maßnahmen planerisch zu betrachten.

       Der Flächenkauf sowohl direkt an der Lethe als auch im weiteren Umfeld soll in den kommenden Jahren fortgeführt werden. Ebenso soll laufend das Gewässerrandstreifenprogramm weiter angeboten werden, u. a. auch für die Flächen an Gewässern im Zuflußbereich der Lethe.

       Zusätzliche Maßnahmen der Hunte Wasseracht wie hier die Ertüchtigung des Umlaufgerinnes sind in Vorbereitung.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass konkrete Fortschritte erzielt worden sind und erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Bereich der Ahlhorner Fischteiche kurzfristig durchgeführt werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/UWG – Ahlhorner Fischteiche