Betreff
Sachstandsbericht zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
Vorlage
V-VERK/21/209
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Aktuelle Entwicklung:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) ist seit dem 12.03.2021 aufgrund technischer Probleme in Form von Messwertabweichungen mit den mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten XV 3 der Fa. LEIVTEV ausgesetzt. Nach technischen Untersuchungen der Physikalisch Technischen Bundeanstalt in Braunschweig (PTB), die für die Zulassung u.a. von Geschwindigkeitsmessgeräten zuständig ist, wurde mit Datum vom 09.06.2021 ein Abschlussstand mitgeteilt, indem die messtechnischen Beobachtungen dargelegt wurden, die sowohl zu Gunsten, aber auch zu Ungunsten der Verkehrsteilnehmer ausgefallen sind.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) muss die Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen (zulässige +/-Toleranzen) jedoch bei jeder Messung zuverlässig sichergestellt sein. Demzufolge teilte das MEN mit Schreiben vom 23.06.2021 mit, dass die Leivtec XV 3 Messgeräte weiterhin nicht für amtliche Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden dürfen.

Dies wird auch durch die aktuelle Rechtsprechung so gesehen. In einem Beschluss des OLG Oldenburg von 20.04.2021 heißt es, dass die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens nicht als gegeben angesehen werden können. Gleichlautend urteilt auch das OLG Celle.

 

Da das MEN und LEIVTEV hier teilweise gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten, teilte die Fa. LEIVTEC mit Schreiben vom 05.07.2021 mit, dass sie keinen Antrag auf eine Ergänzung der Gebrauchsanweisung bei der PTB stellen wird, um eventuell die Messungenauigkeiten zu beheben. Mit dieser Entscheidung sei auch der Entschluss gereift, eine langwierige Zulassung des Nachfolgegerätes LEIVTEC XV 4 nicht mehr weiter zu betreiben.

Damit haben sich rechtssichere Messungen erledigt, die Geräte können nicht mehr eingesetzt werden.

 

Eventuelle Schadenersatzansprüche wurden seitens des Rechtsamtes geprüft. Aufgrund des Ablaufs der zweijährigen Verjährungsfrist nach Abschluss des Kaufvertrages scheiden etwaige Ansprüche allerdings aus.

 

Nachdem also ein weiterer Einsatz der LEIVTEC Kameras ausgeschlossen ist, wurden mit Datum vom 26.05.2021 in einem ersten Schritt diverse Komponenten für den mobilen Einsatz einer stationären Kamera (TraffiStar S350), die schon bereits vorhanden ist, bei der Fa. JENOPTIK Robot GmbH bestellt, Lieferung ausstehend, Stand 23.08.2021. Zeitgleich wurde der Umbau eines Messfahrzeuges in Auftrag gegeben, um somit auch aus dem Fahrzeug heraus messen zu können, was auch bei schlechten Witterungsbedingungen und vor allem innerorts Vorteile bietet. Die Kosten dafür belaufen sich insgesamt auf 57.841,14 EUR. Die Deckung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe aus Mitteln der allgemeinen Rücklage KGÜ.

Ferner wurden mehrere Mietangebote für mobile Geschwindigkeitsmessanlagen eingeholt, u.a. auch für das Messgerät Es 8.0 der Fa. Kistler. Dieses wurde im echten Messbetrieb in Augenschein genommen, jedoch beim Aufbau und der Einrichtung der Messstellen bei hohem Verkehrsaufkommen als zu gefährlich für das Messpersonal eingeschätzt, da dazu mehrmals die Fahrbahn betreten werden muss und der Aufbau zudem sehr zeitintensiv ist. Letztlich wurde in einem zweiten Schritt am 21.07.2021 ein Mietvertrag (mit Kaufoption) über eine mobile Kamera TraffiStar S350 für 12 Monate (monatliche Miete 2149,14 EUR Brutto) mit der Fa. JENOPTIK Robot GmbH abgeschlossen, Lieferung ausstehend, Stand 23.08.2021. Die Deckung erfolgt im jahr 2021 außerplanmäßig. Da der Liefertermin noch aussteht, wurden hierfür 7.000 EUR veranschlagt. Im Jahr 2022 werden dafür Mietausgaben im Ergebnishaushalt veranschlagt.

 

In einem dritten Schritt wurde mit Datum vom 06.08.2021 eine Kamera TraffiStar S350 zu einem Preis von 65.217,33 EUR bestellt, Lieferung ausstehend, Stand 23.08.2021. Die Deckung erfolgt auch hier im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe aus Mitteln der allgemeinen Rücklage KGÜ.

 

In den 12 Monaten nach Auslieferung soll dann der Markt beobachtet werden. Zum Auslauf des Mietvertrages ist dann der Kauf von zwei Messgeräten eines anderen Herstellers vorgesehen. Hintergrund ist, die mobilen Messungen nicht wieder von einem Hersteller abhängig zu machen.

Eine TraffiStar S 350 kann dann wieder in den stationären Anlagen eingesetzt werden, mit der weiteren TraffiStar S 350 und den beiden neuen Kameras können die mobilen Messungen dann fortgesetzt werden.

 

Je nach Lieferung der Messgeräte wird frühestens im Oktober 2021, Stand 23.08.2021, mit der Wiederaufnahme der mobilen Messungen mit zumindest einem Gerät gerechnet. Bedingt durch die Größe und Auffälligkeit der Messgeräte sowie der erforderlichen Neueinrichtung der Messstellen ist von einem Rückgang der Fallzahlen auszugehen. Hintergrund ist, dass die Standorte für die Messungen teilweise neu eingerichtet werden müssen (Dreibein statt Erdspieß, Gerät schwerer und Einsatz an Böschung/Gefälle schwierig etc.).

 

Die stationären Anlagen werden weiterhin fortlaufend betrieben