Sachverhalt:
Aktuelle Entwicklung:
Die
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) ist seit dem 12.03.2021 aufgrund
technischer Probleme in Form von Messwertabweichungen mit den mobilen
Geschwindigkeitsmessgeräten XV 3 der Fa. LEIVTEV ausgesetzt. Nach technischen
Untersuchungen der Physikalisch Technischen Bundeanstalt in Braunschweig (PTB),
die für die Zulassung u.a. von Geschwindigkeitsmessgeräten zuständig ist, wurde
mit Datum vom 09.06.2021 ein Abschlussstand mitgeteilt, indem die
messtechnischen Beobachtungen dargelegt wurden, die sowohl zu Gunsten, aber
auch zu Ungunsten der Verkehrsteilnehmer ausgefallen sind.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) muss die
Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen (zulässige +/-Toleranzen) jedoch bei jeder
Messung zuverlässig sichergestellt sein. Demzufolge teilte das MEN mit
Schreiben vom 23.06.2021 mit, dass die Leivtec XV 3 Messgeräte weiterhin nicht
für amtliche Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden dürfen.
Dies
wird auch durch die aktuelle Rechtsprechung so gesehen. In einem Beschluss des
OLG Oldenburg von 20.04.2021 heißt es, dass die Voraussetzungen eines
standardisierten Messverfahrens nicht als gegeben angesehen werden können.
Gleichlautend urteilt auch das OLG Celle.
Da
das MEN und LEIVTEV hier teilweise gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten,
teilte die Fa. LEIVTEC mit Schreiben vom 05.07.2021 mit, dass sie keinen Antrag
auf eine Ergänzung der Gebrauchsanweisung bei der PTB stellen wird, um
eventuell die Messungenauigkeiten zu beheben. Mit dieser Entscheidung sei auch
der Entschluss gereift, eine langwierige Zulassung des Nachfolgegerätes LEIVTEC
XV 4 nicht mehr weiter zu betreiben.
Damit
haben sich rechtssichere Messungen erledigt, die Geräte können nicht mehr
eingesetzt werden.
Eventuelle
Schadenersatzansprüche wurden seitens des Rechtsamtes geprüft. Aufgrund des
Ablaufs der zweijährigen Verjährungsfrist nach Abschluss des Kaufvertrages
scheiden etwaige Ansprüche allerdings aus.
Nachdem
also ein weiterer Einsatz der LEIVTEC Kameras ausgeschlossen ist, wurden mit
Datum vom 26.05.2021 in einem ersten Schritt diverse Komponenten für den
mobilen Einsatz einer stationären Kamera (TraffiStar S350), die schon bereits
vorhanden ist, bei der Fa. JENOPTIK Robot GmbH bestellt, Lieferung ausstehend,
Stand 23.08.2021. Zeitgleich wurde der Umbau eines Messfahrzeuges in Auftrag
gegeben, um somit auch aus dem Fahrzeug heraus messen zu können, was auch bei
schlechten Witterungsbedingungen und vor allem innerorts Vorteile bietet. Die
Kosten dafür belaufen sich insgesamt auf 57.841,14 EUR. Die Deckung erfolgt im
Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe aus Mitteln der allgemeinen Rücklage KGÜ.
Ferner
wurden mehrere Mietangebote für mobile Geschwindigkeitsmessanlagen eingeholt,
u.a. auch für das Messgerät Es 8.0 der Fa. Kistler. Dieses wurde im echten
Messbetrieb in Augenschein genommen, jedoch beim Aufbau und der Einrichtung der
Messstellen bei hohem Verkehrsaufkommen als zu gefährlich für das Messpersonal
eingeschätzt, da dazu mehrmals die Fahrbahn betreten werden muss und der Aufbau
zudem sehr zeitintensiv ist. Letztlich wurde in einem zweiten Schritt am
21.07.2021 ein Mietvertrag (mit Kaufoption) über eine mobile Kamera TraffiStar
S350 für 12 Monate (monatliche Miete 2149,14 EUR Brutto) mit der Fa. JENOPTIK
Robot GmbH abgeschlossen, Lieferung ausstehend, Stand 23.08.2021. Die Deckung
erfolgt im jahr 2021 außerplanmäßig. Da der Liefertermin noch aussteht, wurden
hierfür 7.000 EUR veranschlagt. Im Jahr 2022 werden dafür Mietausgaben im
Ergebnishaushalt veranschlagt.
In
einem dritten Schritt wurde mit Datum vom 06.08.2021 eine Kamera TraffiStar
S350 zu einem Preis von 65.217,33 EUR bestellt, Lieferung ausstehend, Stand
23.08.2021. Die Deckung erfolgt auch hier im Rahmen einer außerplanmäßigen
Ausgabe aus Mitteln der allgemeinen Rücklage KGÜ.
In
den 12 Monaten nach Auslieferung soll dann der Markt beobachtet werden. Zum
Auslauf des Mietvertrages ist dann der Kauf von zwei Messgeräten eines anderen
Herstellers vorgesehen. Hintergrund ist, die mobilen Messungen nicht wieder von
einem Hersteller abhängig zu machen.
Eine
TraffiStar S 350 kann dann wieder in den stationären Anlagen eingesetzt werden,
mit der weiteren TraffiStar S 350 und den beiden neuen Kameras können die
mobilen Messungen dann fortgesetzt werden.
Je
nach Lieferung der Messgeräte wird frühestens im Oktober 2021, Stand
23.08.2021, mit der Wiederaufnahme der mobilen Messungen mit zumindest einem
Gerät gerechnet. Bedingt durch die Größe und Auffälligkeit der Messgeräte sowie
der erforderlichen Neueinrichtung der Messstellen ist von einem Rückgang der
Fallzahlen auszugehen. Hintergrund ist, dass die Standorte für die Messungen
teilweise neu eingerichtet werden müssen (Dreibein statt Erdspieß, Gerät
schwerer und Einsatz an Böschung/Gefälle schwierig etc.).
Die stationären Anlagen werden weiterhin fortlaufend betrieben