Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der Gemeinde Essen (Oldb) auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 19.268,60 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Dem Antrag der Gemeinde Lastrup auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 15.563,81 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von bis zu 33.168,85 EUR für die Förderung von
Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
wird zugestimmt.
Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von bis zu 39.115,15 EUR für die Förderung von
Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
wird zugestimmt.
Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von bis zu 22.310,54 EUR für die Förderung von
Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
wird zugestimmt.
Dem Antrag der Gemeinde Saterland auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.738,67 EUR für die Förderung
von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) wird zugestimmt.
Dem Antrag der Gemeinde Garrel auf Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von bis zu 139.081,17 EUR für die Förderung von
Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005
werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind,
jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden
für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in
die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu-
und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der
Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie
Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten;
Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr,
soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart
oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und
Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen)
zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht
in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land
zurückgezahlt werden.
Die aktuell
gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von
Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag beschlossen.
Grundsätzlich
beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte
kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro
Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b)
12,5 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem
Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen
Sitzung steht sowohl die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer
4.2 Buchstabe a) als auch nach der Ziffer 4.2 Buchstabe b) der Richtlinie für
die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.
Gemeinde Essen
(Oldb)
Die Gemeinde Essen (Oldb) beantragt mit Schreiben vom 19.04.2021 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Uptloh, Gravenhorst“, „Brokstreek,
Eichenallee“, „Brokstreek, K298“
und „Essen, Hülsenmoor“.
Die Kosten
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 25.691,46 EUR.
Die Gemeinde Essen
(Oldb) erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von
bis zu 19.268,60 EUR (75 %).
Gemeinde Lastrup
Die Gemeinde Lastrup beantragt mit Schreiben vom 07.06.2021 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle
„Suhle, ehem. Schule“.
Die Kosten
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 20.751,75 EUR.
Die Gemeinde
Lastrup erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von
bis zu 15.563,81 EUR (75 %).
Gemeinde Bösel
Die Gemeinde Bösel beantragt mit Schreiben vom 09.02.2021 die Gewährung
eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg
für den Ausbau der Haltestelle
„Petersdorf, Grundschule“.
Die Kosten
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 44.225,13 EUR.
Die Gemeinde Bösel
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 33.168,85 EUR (75 %).
Die Gemeinde Bösel beantragt mit Schreiben vom 09.02.2021 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle
„Petersdorf, Eichenstraße“.
Die Kosten
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 52.153,53 EUR.
Die Gemeinde Bösel
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 39.115,15 EUR (75 %).
Die Gemeinde Bösel beantragt mit Schreiben vom 27.05.2021 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle
„Bösel, kath. Kirche“.
Die Kosten
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 29.747,38 EUR.
Die Gemeinde Bösel
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 22.310,54 EUR (75 %).
Gemeinde Saterland
Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 25.05.2021 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Saterland, Heselberg“.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
(Antrag vom 18.08.2020) galt die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die
Förderung von Haltestellen des ÖPNV mit Höchstbeträgen von 50.000,00 EUR. Da
die Antragstellung für diese Baumaßnahme vor dem Beschluss der aktuell gültigen
Richtlinie stattfand, findet diese Richtlinie hier Anwendung. Für größere
Investitionsmaßnahmen von über 50.000,00 EUR betrug der Zuschuss seitens des
Landkreises demnach 12,5 % sofern die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % von der
Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst wird.
Die
bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 85.909,33 EUR.
Die
Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der
Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Gemeinde Saterland enthalten.
Die Gemeinde
Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von
bis zu 10.738,67 EUR (12,5 %).
Gemeinde Garrel
Die Gemeinde Garrel beantragt mit Schreiben vom 02.07.2021 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Garrel, Schulzentrum“.
Die
bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 1.112.649,33 EUR.
Die
Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der
Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Gemeinde Garrel enthalten.
Die Gemeinde
Garrel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von
bis zu 139.081,17 EUR (12,5 %).
Die Auszahlung der
Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2021 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500084.525.018
I1.500084.525.019
I1.500084.525.020
I1.500084.525.021
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluss