Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/21/207
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinde Essen (Oldb) auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 19.268,60 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 15.563,81 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 33.168,85 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 39.115,15 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Bösel auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 22.310,54 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.738,67 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Garrel auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 139.081,17 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)    75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht sowohl die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) als auch nach der Ziffer 4.2 Buchstabe b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

Gemeinde Essen (Oldb)

Die Gemeinde Essen (Oldb) beantragt mit Schreiben vom 19.04.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Uptloh, Gravenhorst“, „Brokstreek, Eichenallee“, „Brokstreek, K298“ und „Essen, Hülsenmoor“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 25.691,46 EUR.

 

Die Gemeinde Essen (Oldb) erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 19.268,60 EUR (75 %).

 

Gemeinde Lastrup

Die Gemeinde Lastrup beantragt mit Schreiben vom 07.06.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Suhle, ehem. Schule“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 20.751,75 EUR.

 

Die Gemeinde Lastrup erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 15.563,81 EUR (75 %).

 

Gemeinde Bösel

Die Gemeinde Bösel beantragt mit Schreiben vom 09.02.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Petersdorf, Grundschule“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 44.225,13 EUR.

 

Die Gemeinde Bösel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 33.168,85 EUR (75 %).

 

Die Gemeinde Bösel beantragt mit Schreiben vom 09.02.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Petersdorf, Eichenstraße“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 52.153,53 EUR.

 

Die Gemeinde Bösel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 39.115,15 EUR (75 %).

 

Die Gemeinde Bösel beantragt mit Schreiben vom 27.05.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Bösel, kath. Kirche“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 29.747,38 EUR.

 

Die Gemeinde Bösel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 22.310,54 EUR (75 %).

 

Gemeinde Saterland

Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 25.05.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Saterland, Heselberg“.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (Antrag vom 18.08.2020) galt die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV mit Höchstbeträgen von 50.000,00 EUR. Da die Antragstellung für diese Baumaßnahme vor dem Beschluss der aktuell gültigen Richtlinie stattfand, findet diese Richtlinie hier Anwendung. Für größere Investitionsmaßnahmen von über 50.000,00 EUR betrug der Zuschuss seitens des Landkreises demnach 12,5 % sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % von der Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst wird.

 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 85.909,33 EUR.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Gemeinde Saterland enthalten.

 

Die Gemeinde Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 10.738,67 EUR (12,5 %).

 

Gemeinde Garrel

Die Gemeinde Garrel beantragt mit Schreiben vom 02.07.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Garrel, Schulzentrum“.

 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 1.112.649,33 EUR.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Gemeinde Garrel enthalten.

 

Die Gemeinde Garrel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 139.081,17 EUR (12,5 %).

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2021 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

I1.500084.525.018

I1.500084.525.019

I1.500084.525.020

I1.500084.525.021

 

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Mittelabfluss