Betreff
Antrag des Sportclub Winkum e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Anbau einer Toilettenanlage an eine bestehende Tribüne
Vorlage
V-KUL/21/202
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SC Winkum erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Anbau einer Toilettenanlage unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Löningen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 21.480,00 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SC Winkum stellte mit Datum vom 28.10.2020 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Anbau einer Toilettenanlage. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 117.725,02 EUR.

Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach der Kostenzusammenstellung des Vereins ebenfalls auf 117.725,02 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach der Berechnung der Hochbauabteilung auf 107.400,00 EUR.

 

Bei der Baumaßnahme des SC Winkum handelt es sich um eine bestehende Tribüne, die durch den Anbau der Toilettenanlage und der verlängerten Überdachung erweitert wird. Da es sich somit um eine Tribünenerweiterung handelt, wird die Überdachung als förderfähig anerkannt.

 

Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten wurden lediglich die Kosten für den Schutzraum nicht mit berücksichtigt, da die Errichtung des Schutzraumes nicht mehr geplant ist.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Die Stadt Löningen hat in ihrer Sitzung am 19.05.2021 beschlossen, dem SC Winkum einen Zuschuss in Höhe von 30 % der entsprechend den im Antrag angegebenen förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 35.317,50 EUR zu gewähren.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu 21.480,00 EUR gewährt werden.

Das Ergebnis über die förderfähigen Kosten wurde mit dem SC Winkum einvernehmlich abgestimmt.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2021 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 28.10.2020