Betreff
Änderung der Landkreisgrenze im Rahmen der Flurbereinigung Godensholt
Vorlage
V-PLA/11/031
Aktenzeichen
67
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Godensholt in den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg soll die Grenze zwischen den Landkreisen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden. Flurstücke an den grenzbildenden Fließgewässern sind in der Vergangenheit durch die Begradigung des Barßeler, Nordloher und Godensholter Tiefs durchschnitten worden. Dadurch haben sich Restflurstücke ergeben, die auf der jeweils anderen Gewässerseite liegen und vom Gesamtflurstück abgeschnitten sind. Die gemeinsame Landkreisgrenze und die Gemeindegrenzen verlaufen jedoch nach wie vor mit der Abgrenzung des ehemaligen Gewässerverlaufs bzw. an den damaligen Flur- und Flurstücksgrenzen.

 

Durch die Flurbereinigung können nunmehr auch die betroffenen Restflurstücke nördlich und südlich der begradigten Gewässer neu zugeordnet werden. Die neue Landkreisgrenze und die Gemeindegrenzen werden in der Mitte der begradigten Gewässer verlaufen.

 

Es sollen mit der Flurbereinigung folgende Änderungen vollzogen werden:

·        Flächen von der Gemeinde Apen zur Gemeinde Barßel: 8,3535 ha

·        Flächen von der Gemeinde Barßel zur Gemeinde Apen: 14,8496 ha

·        Flächen von der Gemeinde Barßel zur Gemeinde Edewecht: 0,2579 ha

·        Flächen von der Gemeinde Edewecht zur Gemeinde Barßel: 0,0057 ha 

 

Für den Landkreis Cloppenburg beträgt der Flächenabgang insgesamt 6,7483 ha.

Die detaillierte Lage der Flächen kann den Anlagen der Vorlage im Kreistagsinformationssystem entnommen werden und wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach der Zustimmung durch den Kreistag kann die Grenzänderung mit dem Wirksamwerden des Flurbereinigungsplans vollzogen werden.

 


Anlagenverzeichnis (nur im Kreistagsinformationssystem – online):

 

Kartendarstellungen der Gebiete:

 

  • Godensholt Umgemeindung Blatt 1 Nr 1.pdf
  • Godensholt Umgemeindung Blatt 2 Nr 1.pdf
  • Godensholt Umgemeindung Blatt 3 Nr 1.pdf