Betreff
Weitere Corona-Soforthilfe an den Kreissportbund für den Betrieb der Sportschule Lastrup
Vorlage
V-KUL/21/199
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die Sportschule Lastrup einmalig als weitere Corona-Soforthilfe vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 30.000 EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR.

 

oder alternativ:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die Sportschule Lastrup einmalig als weitere Corona-Soforthilfe vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 200.000 EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR.

 

oder alternativ:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die Sportschule Lastrup einmalig als weitere Corona-Soforthilfe vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 230.000 EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag beschloss am 07.07.2020, dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. (KSB) für die Sportschule Lastrup einmalig als Corona-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 185.000 EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000 EUR zu gewähren (V-KUL/20/161).

 

Daraufhin erhielt der Kreissportbund Cloppenburg e.V. (KSB) aufgrund der zu dem Zeitpunkt vorgelegten Ertrags- und Liquiditätsplanung 2020 am 21.12.2020 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 95.000 EUR.

 

Am 18.05.2021 stellte der KSB gemeinsam mit der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH dem Landkreis Cloppenburg die Ertrags- und Liquiditätsplanung 2021 mit Stand 30.04.2021 (siehe Anlage 1) vor und bat um die Gewährung einer weiteren Corona-Soforthilfe. Die Sportschule Lastrup befindet sich demnach bedingt durch weitere Einnahmeausfälle auf Grund der Corona-Pandemie auch in 2021 in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten. In der Planung wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende 2021 ein einigermaßen geregelter Betrieb wieder möglich sein wird. Dementsprechend werden in der Ertrags- und Liquiditätsplanung 2021 ab August 2021 ansteigende Umsatzerlöse eingeplant.

 

Insgesamt ergibt sich aus der Ertrags- und Liquiditätsplanung eine Liquiditätsunterdeckung für 2021 in Höhe von -320.049,97 EUR.

 

Mit Schreiben vom 18.05.2021 der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH (siehe Anlage 2) werden ergänzend zu der vorgelegten Ertrags- und Liquiditätsplanung 2021 die Gründe des Liquiditätsbedarfs näher erläutert. Darin enthalten ist die perspektivische Rückzahlung des am 03.06.2020 aufgenommenen Darlehens bei der LzO in Höhe von 170.000 EUR. Dabei handelt es sich um einen Schnellkredit im Rahmen der KfW-Corona-Hilfen. Dieses Darlehen resultiert rein aus den Corona bedingten Umständen in 2020.

 

 

In der durch die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH dargestellte Liquiditätsunterdeckung für 2021 in Höhe von insgesamt 320.049,97 EUR ist die Rückzahlung eines Zuschusses aus 2020 an den Landessportbund in Höhe von 23.721,75 EUR sowie die Rückführung des KfW-Darlehens in Höhe von 170.000,00 EUR enthalten. Der verbleibende Liquiditätsbedarf in Höhe von ca. 150.000 EUR teilt sich demnach auf in eine ca. 30.000 EUR strukturellen Teil und einen ca. 120.000 EUR Corona bedingten Anteil.

 

Das LzO-Darlehen muss ab dem 30.09.2022 in vierteljährlichen Raten von jeweils 5.312,50 EUR getilgt werden. Alternativ wäre eine Rückzahlung in einer Summe möglich.

 

Aufgrund des für 2021 nachgewiesenen coronabedingten Liquiditätsbedarfs wurde der Restbetrag in Höhe von 90.000 EUR entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 07.07.2020 (V-KUL/20/161) nach vorheriger Mitteilung im Kreisausschuss am 27.05.2021ausgezahlt.

 

Es ergibt sich dadurch eine entsprechend geringere Liquiditätsunterdeckung für die Sportschule Lastrup für 2021 in Höhe von insgesamt -230.049,97 EUR.

 

Abzüglich des strukturellen Anteils in Höhe von ca. 30.000 EUR verbliebe eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von -200.049,97 EUR.

 

Ohne Berücksichtigung der Rückführung des LzO-Darlehens verbliebe eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von -30.049,97 EUR.

 

Zu beraten ist, ob und in welcher Höhe dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. für die Sportschule Lastrup eine weitere Corona-Soforthilfe für 2021 gewährt werden soll.

 


Finanzierung:

P1.424000 Sportschule Lastrup

314200 Zuwendungen für laufende Zwecke

 


Anlagenverzeichnis:

Ertrags- und Liquiditätsplanung 2021 Stand 30.04.2021

Schreiben der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH vom 18.05.2021