Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Bohrschlammgruben im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/21/314
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Untersuchungen der Bohrschlammgruben im Landkreis Cloppenburg werden im Rahmen des Vergleichsvertrages zur Förderung von Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben des Landes Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. fortgesetzt.

 


Sachverhalt:

Es wird auf den Antrag gem. § 56 NKomVG der Gruppe Grüne/UWG vom 31.05.2021 zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Bohrschlammgruben im Landkreis Cloppenburg“ verwiesen.

 

 

Zum Hintergrund:

 

„In Niedersachsen werden Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) seit den 1850er Jahren gefördert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen genutzt. Bis in die 1960iger Jahre war es gängige Praxis, neben jeder Tiefbohrung eine kleine „Schlammgrube“ anzulegen, sofern die Rückstände nicht sofort verwertet wurden. Später wurden Bohrrückstände mehrerer Bohrungen in einer zentralen Bohrschlammgrube ab-gelagert.

 

Die ölhaltigen Rückstände wurden in speziellen Ölschlammgruben gesammelt und dort für einen begrenzten Zeitraum zwischengelagert. Seit den 1980er Jahren wurden Ölschlammgruben von der Bergbehörde als vorübergehende Einrichtungen genehmigt, die in der Regel spätestens mit Ende des Betriebes vollständig zurückgebaut wurden.

Bei allen anderen ehemaligen Bohrschlammgruben wurde nach Betriebsende entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden konnte (Entfernung des Bohrschlamms, Sanierung der Grube, Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle mit Rekultivierung etc.).

Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, so dass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben wurden seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt.

Im November 2014 hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Niedersächsischen Umweltministeriums mit Vertretern des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und des LBEG systematisch nach Schlammgruben recherchiert, die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung stehen könnten. Dafür wurden auch die Unteren Bodenschutzbehörden in Niedersachsen sowie alle Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie angeschrieben. Die Rückläufe wurden aus-gewertet, verglichen, geprüft und anschließend in eine Datenbank überführt.“ (Quelle: https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/altlasten/bohr_und_oelschlammgruben/titel-129705.html)

Das niedersächsische Umweltministerium hat mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) am 18.12.2015 einen Vertrag zur Förderung der Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben geschlossen. Den Bodenschutzbehörden wurde dadurch ab Anfang 2016 die Möglichkeit eröffnet zur Untersuchung der Verdachtsflächen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA) För-dermittel zu beantragen. Dieser Vertrag läuft am 31.12.2021 aus.

 

Sachlage zu den Bohrschlammgruben im Landkreis Cloppenburg:

 

Die Standortliste zum Vertrag zwischen dem niedersächsischen Umweltministerium und dem WEG weist für den Landkreis Cloppenburg 32 förderfähige Verdachtsstandorte aus. Davon wurden seitens des Landkreises für 29 Standorte entsprechende Anträge zum Erhalt der Förder-gelder gestellt und Untersuchungen veranlasst.

 

Für die fehlenden drei Standorte blieb eine Untersuchung aus, da vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für zwei Bohrschlammgruben mitgeteilt wurde, dass sie vollständig ausgekoffert wurden und deshalb mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass keine Schadstoffbelastung und mithin kein Gefahrenverdacht mehr vorliegt. Bzgl. der dritten nicht untersuchten Bohrschlammgrube ist auf eine Untersuchung verzichtet worden, da laut vorliegenden Erkenntnissen die Grube 1998 verfüllt und rekultiviert wurde und zudem seit 1988 einem jährlichen Grundwassermonitoring durch das LBEG unterworfen ist.

 

Dementsprechend sind für die im Landkreis Cloppenburg liegenden - und nach den Stellungnahmen des LBEG noch verbleibenden - Verdachtsstandorte die entsprechenden Fördermittel beim GAA beantragt worden.

 

Mitteilung zum Untersuchungsstand der Bohrschlammgruben:

 

Nach der historischen Erkundung (Phase I) der 29 Bohrschlammgruben ist eine Grube bzgl. weiterer Untersuchungen entfallen, da diese in der mutmaßlichen Örtlichkeit nicht auffindbar war.

 

Für die restlichen 28 Bohrschlammgruben wurden Gutachten zur Untersuchung der Phase II (Orientierungsuntersuchung) und teilweise mittlerweile bereits der Phase III (Detailuntersuchung) in Auftrag gegeben. Für die Erstellung sämtlicher Gutachten liegen Zuwendungsbescheide vor.

 

Das Umweltamt hat das Förderprogramm zur Untersuchung der Bohrschlammgruben bisher im größtmöglichen Umfang in Anspruch genommen und wird die Untersuchung der Bohrschlammgruben unter Beantragung der Fördermittel zukünftig weiter verfolgen.

 

Mitteilung zum eventuellen Handlungsbedarf in Bezug auf die Bohrschlammgruben:

 

Ob und welcher konkrete Handlungsbedarf sich ergibt, bzw. inwieweit Sanierungskonzepte zu erstellen sein werden, wird sich erst nach Abschluss der Phase III und darauffolgender Abstimmungen insbesondere mit dem LBEG ergeben.

 


Finanzierung:

P1.538200

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Bohrschlammgruben im Landkreis Cloppenburg