Betreff
Abfallbilanz 2020
Vorlage
V-PLA/21/308
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.

Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung und sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.

 


Anlagenverzeichnis:

Abfallbilanz 2020