Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021 - Umsetzung des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes
Vorlage
V-SOZ/21/138
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

Die Gruppe GRÜNE/UWG mit Schreiben vom 25.05.2021 gemäß § 56 NKomVG beantragt, den Punkt auf die Tagesordnungen der Sitzung des Sozialausschusses am 10.6.2021, des Kreisausschusses am 1.7.2021 und des Kreistages am 15.7.2021 zu nehmen:

Die Gruppe GRÜNE/UWG beantragt zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Be-schluss zu fassen:

„Die Kreisverwaltung trifft mit den Gemeinden Absprachen zur unverzüglichen Nutzung der zusätzlichen Befugnisse aus dem Niedersächsischen Wohnraum-schutzgesetz und erstellt in Absprache mit den Gemeinden des Landkreises ein Konzept zur Kontrolle von Unterkünften.“

 

 

Die Verwaltung nimmt am 09.06.2021 dazu wie folgt Stellung:

 

I. Allgemeine Vorbemerkung:

Das Nds. Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) ist am 24.03.2021 in Kraft getreten. Wie in dem Beschlussantrag dargestellt, ist Zweck des Gesetzes, Verwahrlosungen, Missstände und Überbelegungen bei Wohnraum und bei Unterkünften für Beschäftigte entgegenzuwirken. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist und Beschäftigte angemessen untergebracht sind.

 

Bei der Aufgabe handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.

 

Bereits 2013 hatte das Kreisbauamt alle bekannten Unterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmern, also Beschäftigten im o.g. Sinn, überprüft. 2016 erfolgte eine weitere Überprüfung der größten Unterkünfte. Seit Januar 2018 werden alle bekannten  Standorte systematisch einem Check-up unterzogen, ob Mindeststandards, die aus der Nds. Bauordnung und der Arbeitsstättenverordnung abgeleitet worden sind, eingehalten werden. Mit Beginn der Corona-Problematik sind die systematischen Prüfungen vorübergehend in anlassbezogene Kontrollen überführt worden.

 

Gem. des Beschluss des Kreistages wurden für die ab 2018 durchgeführten systematischen Prüfungen im Bauamt eine Vollzeitstelle für einen Bauingenieur und eine Vollzeitstelle in der Verwaltung eingerichtet. Diese Stelle in der Verwaltung wurde zwischenzeitlich anteilig auf 2 Kräfte verteilt.

 

Durch das Engagement des Landkreises seit 2013 hatte sich die Wohnsituation in Arbeitnehmerunterkünften im Laufe der Zeit bereits erheblich verbessert.

Darüber hinaus ist die Kreisverwaltung in den letzten Jahren nur in sehr seltenen Fällen über Missstände und Überbelegungen von Wohnraum im Falle des sonstigen Wohnens informiert worden.

 

 

II. Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021

Das NWoSchG sieht im Lichte des Gesetzeszwecks diverse Anforderungen an Wohnraum und Unterkünften vor. Die vom Landkreis aktuell formulierten Anforderungen an Arbeitnehmerunterkünften sind mit den Anforderungen nach dem NWoSchG deckungsgleich oder gehen darüber hinaus. Siehe dazu auch das entsprechende Merkblatt unter Link: https://lkclp.de/uploads/files/anu_merkblatt.pdf

 

Da die Städte und Gemeinden aufgrund der Ortskenntnisse sehr gut über die Entwicklung größerer Gemeinschaftsunterkünfte orientiert sind, gab es bereits in der Vergangenheit eine intensive Abstimmung zwischen den Städten bzw. Gemeinden und dem Kreisbauamt. Auch sind die Hauptverwaltungsbeamten (HVB) auf den Sitzungen mehrfach über die Thematik der Gemeinschaftsunterkünfte informiert worden.

 

Wie bereits in Vorlage zu TOP 8 der Sitzung des Sozialausschusses vom 10.06.2020 angekündigt, beabsichtigt das Kreisbauamt, das Thema Gemeinschaftsunterkünfte im Zusammenhang mit dem „Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz“ nochmals auf die Tagesordnung der nächsten HVB-Tagung zu setzen.

 

Dabei wird seitens der Kreisverwaltung evaluiert werden, inwiefern die Hauptverwaltungsbeamten interessiert sind, die freiwilligen Aufgaben nach dem Wohnraumschutzgesetz in eigener Zuständigkeit zu verfolgen. Sollte dort ein Interesse geäußert werden, wird sich die Kreisverwaltung mit den betreffenden Kommunen über das weitere Vorgehen abstimmen.  


Finanzierung:

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021